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Bestechungsermittlungen gegen Windkraft-Manager und Politikerin Neuruppin - Die Staatsanwaltschaft Neuruppin ermittelt gegen den Geschäftsführer eines Berliner Windkraft-Unternehmens und die ehemalige Bürgermeisterin von Luckow-Petershagen (Uckermark) wegen Bestechung. Mit Hilfe von 17 Beamten seien die Geschäftsräume des Betriebes sowie die Privatzimmer des Managers und der früheren Kommunalpolitikerin durchsucht worden, teilte die Ermittlungsbehörde am Donnerstag mit.
Der Geschäftsführer soll der uckermärkischen Gemeinde im November 2002 einen Vertragsentwurf zur Errichtung eines Windparks mit 15 bis 25 Windkraftanlagen vorgelegt haben. Das Papier habe das Angebot enthalten, an einen ortsansässigen Verein eine einmalige Zahlung in sechsstelliger Höhe und jährliche Zahlungen in fünfstelliger Höhe zu leisten.
Dafür sollte die Gewerbesteuer angerechnet werden. "Es besteht der Verdacht, dass die damalige ehrenamtliche Bürgermeisterin der Gemeinde, die zugleich Vereinsvorsitzende war, durch die angebotenen erheblichen Zuwendungen in ihrem Beratungs- und Abstimmungsverhalten beeinflusst werden sollte", hiess es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft. dpa-Meldung, 11.08.2005 (18:06)

Einem Bericht des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" zufolge profitieren die Gemeinden vielerorts schon von den Windenergie-Investoren, bevor diese Gewerbesteuern zahlen. Im Landkreis Uckermark in Brandenburg zahlt demnach ein Investor beispielsweise ein so genanntes Gestattungsentgeld für die Nutzung von Gemeindestraßen. Die Zahlungen belaufen sich auf einmalig 180.000 Euro plus weitere 44.000 Euro pro Jahr, bis die elf Mühlen des Investors in acht bis neun Jahren Gewerbesteuern abwerfen. In einer anderen Gemeinde sei die Bürgermeisterin Vorsitzende eines Dorf- und Mühlenvereins, der Zuwendungen in Höhe von 750.000 Euro entgegen genommen haben soll. Und wieder anderswo seien 400.000 Euro für die Pflanzung von Forstgehölzen als Ausgleichsfläche geflossen, berichtet "Der Spiegel". (Friesländer Bote (Varel, Krs. Friesland) (Druckausgabe) 14.08.05)

"Zuwendungen" (kleine chronolgische Auswahl)

Thema "Vorteilsnahme"
Kommentar: "Es gibt nichts Neues unter der Sonne": Diese Praktiken sind verbreitet. Auch hier in Ostfriesland wurde der Windpark Utgast bei Holtgast/LK Wittmund 1995 mit Schmiergeldern auf den Weg gebracht: 500.000 DM von der der Herstellerfirma Tacke an die Gemeinde, wenn die Gemeinde alles dafür tun werde, dass der Windpark behördlich genehmigt werde (der Vertrag liegt hier vor). Die Staatanwaltschaft Aurich stellte seinerzeit das Verfahren gegen die Unterzeichner ein, meine Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft in Oldenburg blieb erfolglos. Aber der Regierungspräsident der Bez.Reg. Weser-Ems untersagt die Annahme in dieser Form und bestand auf einer "Schenkung"; schließlich wurde Tacke finanziell klamm und es floß nur ein Teil des Betrages. Der damalige OKD und heutige Landrat kommentierte gönnerhaft: "Gut gedacht, schlecht gemacht." Schönen Gruß aus der Bananen- und Windkraftrepublik Deutschland.

"JuWi" spendet an Gemeinde Kalkofen
KALKOFEN. Weil die Bewohner von Kalkofen die Windkraftwerke der Firma "JuWi"-Windenergie" genau vor der Tür haben, wollte "der Betreiber den Bürgern jener Gemeinde, von der aus man ihre Anlagen tagtäglich sieht, eine Anerkennung zukommen lassen", sagte Matthias Willenbacher, einer der beiden "JuWi"-Geschäftsführer. Er übergab stellvertretend für eine der drei Betreiberfirmen, die "Nordex Windpark Alsenz" aus Essen einen Scheck in Höhe von 1000 Mark.
Ortsbürgermeister Willi Schattauer sagte, dass damit ein Teil der Renovierung des Dorfgemeinschaftshauses finanziert werden soll, (red, RHEINPFALZ, 27.06.01)

"Ehemaliger Gartzer Amtsdirektor in Haft - Beamter soll sich für einen Anlagenbauer beim Aufbau eines Windparks in Schönfeld eingesetzt haben. Der Prozeß gegen Wohlthat darf schon deshalb mit Spannung erwartet werden, weil dann auch das mitunter aggressive Werben der Windkraftbetreiber, das offenbar vor Bestechung keinen Halt macht, zur Sprache kommen dürfte." Der vollständige Artikel FAZ, 03.08.01, gedruckte Ausgabe (03.08.01, 10:12)

Enertrag – Rückenwind von Wirtschafts-und Umweltmedien
Wie üblich, bekommt Enertrag von der Wirtschaftspresse gehörigen Rückenwind, Lob und Hudel. Kurz vor der Einweihung veröffentlichte auch der Berliner "Tagesspiegel" einen großen Bericht, betitelt: "Der Osten lebt: Eine Reise zu den besten Unternehmen – Mit Windkraft verdient man in der Uckermark Geld." Über den umstrittenen Enertrag-Chef heißt es: "Einst studierte Jörg Müller in Moskau Kernenergie, jetzt betreibt er Windräder." Das Blatt nennt ausdrücklich keinerlei Informationen der Neuruppiner Oberstaatsanwaltschaft zu deren immerhin größtem derzeitigen Fall, überläßt Iris Drews, Vorsitzende des Uckermärkischen Umwelt-und Landschaftsschutzverbandes, den Hinweis auf "Korruptionsvorwürfe": "Enertrag soll einen Amtsdirektor bestochen haben, um die Genehmigung für noch mehr Standorte für Windräder zu erhalten."
Auch in Umweltmedien hat Enertrag sehr gute Karten: So läßt "Der Rabe Ralf", Berlin, in einem mehr als halbseitigen Leserbrief die Korruptionsvorwürfe gegen Enertrag zurückweisen, ohne klarzustellen, daß es sich bei dem Leserbriefschreiber um einen leitenden Enertrag-Mitarbeiter handelt, der hier ein Firmen-Statement abgibt. Detail: In dem Leserbrief wird ausdrücklich nicht auf die Anschuldigungen der Oberstaatsanwaltschaft Neuruppin, die Verhaftung Wohlthats eingegangen. Zumindest amüsant folgende Passage: "Fragt man bei Enertrag nach, erfährt man, daß das Unternehmen den Vorwurf der Bestechung als haltlos zurückweist." Da hatte der leitende Enertrag-Mitarbeiter wohl sozusagen bei sich selber angefragt. kh 31.08.01

15.10.01 Herren-Sulzbach (fünf der sieben Gemeinderäte inkl. der Bürgermeister sind "befangen", da auf ihrem Boden die WKA gebaut werden sollen. Die der Gemeinde auf Grund des Widerstandes der Gegner neuerdings in Aussicht gestellte Prämie von 100.000 DM kann nur als Bestechung betrachtet werden, die letztendlich vom Steuerzahler in Form des hochsubventionierten Windstromes bezahlt würde. Schnellstens muss der Verdummung der Gemeinderäte ein Ende bereitet werden, denn diese glauben noch immer, dass solche Versprechungen verbindlich seien. Zitat Juwi - Rheinpfalz vom 26 5. 01 "Gewinnschwelle nach 12 Jahren" Zitat Juwi - Mitarbeiter bei der Gemeindeversammlung in Erdesbach am 6.6.0 1: "Gewinnschwelle nach 3 Jahren erreicht."

20.10.2001 Erstes ökumenisches Windrad geplant - schreibt die Sindelfinger Zeitung am 20.10.2001. Karlsruhe (ivo) - »Baden-Württembergs erstes ökumenisches Windrad soll sich ab 2002 in Karlsruhe drehen. Der Verein "Schöpfung nachhaltig bewahren'', in dem sich Protestanten und Katholiken engagieren, will diesen Energielieferanten rein aus Spendenmitteln finanzieren.

»erb. SPIESHEIM - [...] Im weiteren unterrichtete Ortsbürgermeister Klaus Gombert die Ratsmitglieder über das Ergebnis der überörtlichen Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsprüfung der Ortsgemeinde für die Haushaltsjahre 1995 bis 2000. Hier gab es eine umfangreiche Mängelliste bekannt zu geben, welche die Bereiche Bestattungswesen, Weinbergsschutz, Sängerhallenumbau und Bewirtschaftung der Sängerhalle, Heizungsanlage, Sportlerheim, Windkraftanlage, Sanierung des Rathauses und Verbuchung von Spenden betraf. Dazu wird die Gemeinde Stellung beziehen.« - AZ 10.12.2001

Das Geld und die Windkraft
1. Der ehemalige Leiter eines Unternehmens für Windkraftanlagen in Bocholt (Kreis Borken, Nordrhein-Westfalen) gestand am 24. Januar 2002 vor dem Landgericht Münster die Hinterziehung von Steuern in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro. Er reichte in 49 Fällen fingierte Lieferantenrechnungen beim Finanzamt ein. (Siehe:
Bocholter-Borkener Volksblatt, 25. 01.2020 und Insolvenzverfahren für Firma Knaup)
2. Der seit August 2001 in Untersuchungshaft befindliche abgewählte Amtsdirektor H. Wohlthat aus Gartz (Brandenburg) steht ab 30. Januar 2002 vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin wirft ihm «die Annahme von Vorteilen großen Ausmaßes» vor. Zusammen mit ihm sind die beiden Geschäftsführer einer Energiefirma wegen Bestechung angeklagt. Sie haben laut Anklage 25 000 Mark an eine von Wohlthat eingeschaltete polnische Vermittlerin gezahlt, um die Genehmigung für einen Windpark zu erhalten. Der Amtsdirektor habe davon 24 000 Mark bekommen, die Polin 1000 Mark. (Siehe:
Amtsdirektor Wohlthat)
Mitteilung des Bundesverband Landschaftsschutz (BLS) vom 24. 1. 2002
Bundesverband Landschaftsschutz (BLS) e. V.
Vorsitzender: Ferdinand Fürst zu Hohenlohe-Bartenstein, Schloß, 74575
Schrozberg, 07936 289/272, Fax 765. Email:
07936272-0001@t-online.de.

In Rheinland-Pfalz undenkbar: Spenden - altdeutsch: Schmiergeld
Das Zwangskartell EEG mit seinen überhöhten Windstromvergütungen ermöglicht
ungeahnte "Möglichkeiten der geldlichen Überzeugungsarbeit"
Bremervörder Zeitung: »Dass die Firma ihre Spende von der Realisierung des Windparks abhängig macht, sei nicht ungewöhnlich. "Bei derartigen Vorhaben sind doch Spenden an der Tagesordnung."«
"Wir hätten noch viel höhere Anforderungen an die Firma Plambeck stellen können."
Windparkfirma legt noch 30.000 Euro drauf: - Da fragt man sich doch wirklich: Warum nur diese Bescheidenheit, wo es doch schließlich um's "Gemeinwohl" geht ....

RHEINPFALZ ONLINE, Mittwoch, 13. Mär.
Mainz: Kein Indiz für Bestechung - ?
»MAINZ (ros). Im Interesse eines "sauberen Staatswesens" solle die Landesregierung die Vergabepraxis beim Bau der Müllverbrennungsanlagen in Rheinland-Pfalz "gründlich überprüfen" - dazu hat gestern der Bund Umwelt und Naturschutz (BUND) Ministerpräsident Beck aufgefordert.« - Oh je! Hatte sich da nicht im Donnersbergkreis ein Kreistagsmitglied (mittlerweileLandtagsabgeordneter) in Sachen Müllverbrennungsanlagen mit "Ruhm bekleckert" ...? Zum Thema Müll mochte auch die neue Frau Umweltministerin
"keine Stellung zu den Vorwürfen nehmen". Sie hält es nun mit den "unerschöpflichen Quellen der sauberen Energie": Windradmüll im Wald und in Vogelschutzgebieten! - Bei einer gründlichen Überprüfung der "Vergabepraxis" beim Ausbau dieser Landschaftsvermüllungsanlagen in Rheinland-Pfalz möchte sich Ministerpräsident Beck - im Interesse eines "sauberen Staatswesens" - gewiß die Hände nicht dreckig machen. Insbesondere mögen ihn die Verquickungen der Windrad-Geschäftemacher z. B. mit BUND (z. B. Agnes Hennen & provento, BUND-Mitglied Ewald & juwi) oder das Engament seines Umweltministeriums beunruhigen, zumal seine Landesregierung den Schwachsinn schon letzten August bloßstellte: In Rheinland- Pfalz sind derzeit 454 Windenergieanlagen in Betrieb. Der Anteil der Windenergie am Stromverbrauch beträgt 0,69 Prozent. Solche Anlagen stellen keinen Beitrag zur Leistungsabsicherung dar. Die CO2-Einsparung rein rechnerisch .... Wessen Interessen vertritt unser "sauberes" rheinland-pfälzisches Staatswesen?

Juni 2002 ... Im übrigen sind die Rechte einer Gemeinde weder käuflich noch Spendengeldern zugänglich! Zumindest hat der Gestzgeber dergleichen nicht vorgesehen. Immer mehr Bürgermeister berichten von "unsittlichen Anträgen" seitens der Windradbetreiber. Wenn z. B. juwi u. a. dem katholischen Musikverein von Ober-Flörsheim eine fette Spende zukommen läßt, stehen den Windradbegehrlichkeiten nach wie vor öffentliche Belange entgegen....

Juni 2002
Moin Frau Helferich,
danke für Ihren mutigen Bericht zur Windenergieplanung in Kutenholz.
Schon vor einigen Tagen habe ich mit Interesse im Tageblatt einen Bericht über die geplante Turnhalle in Kutenholz gelesen. dort war von der Zusage einer halben Mio. Euro von Enercon für die geplante Turnhalle zu lesen. Darauf habe ich die im Text genannte Telefonnummer (für weitere Spendenzusagen) angerufen, um zu erfahren, ob es sich evtl. um einen Druckfehler handelt, weil es solche Geldzusagen während der Planungszeit eines Großprojektes doch wohl nur in einer "Bananenrepublik" und nicht in einem zivilisierten, demokratischen Staat geben kann. Am "Spendentelefon" (evtl. Bürgermeister?) mußte ich mir dann sagen lssen, daß es keinesfalls Zusagen oder Zahlungen von Enercon gäbe.
Daraufhin habe ich dann in der folgenden Nacht eineigermaßen ruhig geschlafen - (keine Beeinflussung von Kommunalpolitikern usw.). Erschüttert bin ich, daß am 21.06.02 wieder horrende Summen im direkten Zusammenhang mit der Planung eines Windparks genannt werden. Wo bleibt die Kommunalaufsicht?
Ihr Kommentar vom 21.06.02 ist Klasse.
Mit freundlichen Grüßen, Gerd Janßen

Firmenspende löscht Finanzsorgen
Das Zitat des Sprechers der Firma Plambeck, Herrn Rainer Heinsohn, deckt sich prima mit den Angaben eines WKA-Betereibers zur Brandbekämpfung von WKA gegenüber Kreisbrandmeister Moldenhauer / LK Stade. Ist doch schön, wenn die Firma PLAMBECK trotzdem Wert auf ein Sicherheitskonzept in Bezug auf die örtlichen Feuerwehren legt und großzügig Geld für die für`s Genehmigunsverfahren zuständige Stadt -natürlich nur bei Realisierung des Bauvorhabens- spendet (Wer böses dabei denkt, ist ein Schelm!).
Diese an die Städte und Gemeinden gezahlten "Schmiergelder" oder wie immer man es auch nennen will, stammen aus staatlichen Subventionen oder durch das EEG festgeschriebene und langfristig zugesicherten Gelder der Stromkunden. Also vom Steuerzahler oder von den durch das Gesetzt zum Zahlen gezwungene Stromverbraucher.
Wird somit der Steuerzahler oder Stromkunde möglicherweise per Gesetz gezwungen, die Grundlagen einer möglichen Korruption zu schaffen bzw. sich an dieser zu beteiligen? - Wäre Steuerzahler oder Stromkunde damit eigentlich schon Gehilfe?
In der Gemeinde Ostendorf hat sich bereits seit längerer Zeit eine Bürgerinitiative gegründet, die z. Z. versucht mit anwaltlichem Beistand den Windpark, nein (!), das Windindustriegebiet, zu verhindern.
Erwin Schütz (29.07.02)

Ostfriesen-Zeitung, 27.09.2002 (S. 9)
Verdacht auf Millionenbetrug
Korruptionsverdacht beim Windpark Fiebing: Unbekannter zeigte Ex-Gemeindedirektor an
Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes war nicht ausschlaggebend, so die Staatsanwaltschaft.
mai Großefehn. Berge von Akten und Geschäftsunterlagen durchforstet derzeit die Staatsanwaltschaft Aurich. In einer minutiös abgestimmten Aktion hatten am Dienstag 17 Polizisten gleichzeitig an fünf Orten, darunter auch das Haus des ehemaligen Großefehntjer Gemeindedirektors Werner Konopka, Räume durchsucht und Akten beschlagnahmt (die OZ berichtete).
Gegen den ehemaligen Verwaltungschef und den Geschäftsführer einer Windpark-Gesellschaft laufen Ermittlungen wegen des Verdachts der Bestechung und Vorteilsgewährung.
Dafür hat die Staatsanwaltschaft Aurich aber noch keine Beweise. Deshalb werden die beschlagnahmten Akten und Geschäftsunterlagen genauestens geprüft. "Entweder finden wir dann einen dicken Klopper oder müssen Kleinkram zusammenbasteln." Unter den beschlagnahmten
Papieren sind Akten von der Verwaltung der Gemeinde Großefehn. Aber nicht, weil die Verwaltung unter Korruptionsverdacht steht, sondern "weil sie eine ordentliche Buchführung haben", so die
Staatsanwaltschaft.
Von welcher Größenordnung das Wirtschaftsdezernat der Staatsanwaltschaft ausgehen muss, ist unklar. "Momentan schwebt nur die Differenzsumme im Raum." Heißt: rund 1,4 Millionen Euro.
Die Geschichte: Im April diesen Jahres gab es großen Streit im Rat Großefehn. Laut einem Bericht des Rechnungsprüfungsamtes soll die Gemeinde Großefehn 1,4 Millionen Euro in den Sand gesetzt haben. Für den Bau des Windparks Fiebing habe es seinerzeit vier Investoren gegeben. Das Höchstangebot lag bei rund drei Millionen Euro. Der Verwaltungsausschuss hatte sich für ein Angebot von rund 1,6 Millionen Euro entschieden (die OZ berichtete). Also 1,4 Millionen weniger
Einnahmen.
Die damalige Begründung war für viele Ratsherren unbefriedigend: Man habe nach sachlichen Gründen gehandelt. Der meistbietende Investor habe nicht die Gutachten für den Windpark bezahlen wollen. Das Angebot wäre wie eine Art Lotto-Spiel gewesen.
Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes gelang durch eine Indiskretion innerhalb der Verwaltung an die Öffentlichkeit. Darin empfahlen die Prüfer des Landkreises Aurich die Nichtentlastung des Gemeindedirektors Konopka. Die Staatsanwaltschaft sagt dazu: "Dieser Bericht war nicht ausschlaggebend für das nun laufende Verfahren." Es sei eine formelle Strafanzeige bei der Polizei eingegangen. "Das war eher als die Veröffentlichung des Berichts." Der Bericht sei aber in den Akten.

Niederelbe-Zeitung, 17.03.04
Ermittlungen in Sachen Windpark
Vorwurf gegen Mitglieder des Samtgemeinderates Börde Lamstedt lautet auf "Vorteilsnahme" / Otten weist Anschuldigungen zurück
Lamstedt(ur) Nach Angaben der Staatanwaltschaft Stade ist ein Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder des Samtgemeinderates Börde Lamstedt sowie des Lamstedter und Mittelstennaher Gemeinderates wegen des Vorwurfs der Vorteilsnahme eingeleitet worden. Hintergrund ist eine Strafanzeige, die der Lamstedter Heinz-Christian Gresens, Eigentümer des Gutes Haneworth, durch seine Rechtanwälte gestellt hat. . . . .

Niederelbe-Zeitung, 18.03.2004

"Das sind einfach falsche Aussagen"

Windpark-Streit in Lamstedt: Samtgemeindebürgermeister Werner Otten wehrt sich mit einer Gegen-Strafanzeige

Lamstedt(hei). Der Streit um Windparks in Lamstedt und Mittelstenahe nimmt juristische Formen an. In der vergangenen Woche hatte der Lamstedter Heinz-Christian Gresens Strafanzeige gegen Mitglieder des Samtgemeinderates, sowie gegen die Gemeinderäte in Lamstedt und Mittelstenahe gestellt, jetzt wehrt sich Samtgemeindebürgermeister Werner Otten mit einer "Gegenanzeige".

Wie wir am vergangenen Donnerstag berichteten, beziehen sich die Vorwürfe von Heinz-Christian Gresens, Eigentümer des Gutes Hanewerth, auf Vorgänge im Zusammenhang mit der Bauleitplanung zu den Windparks in Lamstedt und Mittelstenahe. Er wirft den damals beteiligten Amtsträgern "Käuflichkeit" der planenden Abwägungsleistungen bei der Entscheidung über die Bauleitplanung und die Durchführung verbotener Koppelgeschäfte vor.

Dagegen wehrt sich nun Samtgemeindebürgermeister Werner Otten in ungewöhnlich scharfer Form. Am Montag dieser Woche hat Otten einen Brief an die Staatsanwaltschaft Stade geschrieben. Diesen Brief will der oberste Repräsentant der Börde als "Gegenanzeige" verstanden wissen. Otten gestern gegenüber unserer Zeitung:""Das sind einfach falsche Aussagen von Herrn Gresens". Der von Gresens getätigten Anzeige fehle jegliche Grundlage, schreibt Otten an den zuständigen Staatanwalt Tomczak. Die Bauleitplanung der Samtgemeinde Börde Lamstedt diente nicht der Schaffung von Baurecht, sondern ausschließlich als Steuerungsintrument, so Otten weiter. Die baurechtlichen Voraussetzungen für Windkraftanlagen ergeben sich einerseits aus dem Privilegierungstatbestand, andererseits aus der Beschlussfassung des Kreistages in Bezug auf die Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogrammes.

Dreiseitige Gegenanzeigen an den zuständigen Staatsanwalt
Bei der rund dreiseitigen Gegenanzeige von Samtgemeindebürgermeister Otten legt er vor allem Wert auf die Feststellung, dass die Bauleitplanung der Samtgemeinde keinesfalls den Interessen der Windparkbetreiber diene, zumal die Samtgemeinde von Anfang an zur Wahrung öffentlicher Interessen zusätzlich auf einem Bebauungsplan bestanden habe. Letztlich konnte durch die Bauleitplanung verhindert werden, dass nicht - wie ursprünglich beabsichtigt- 68 Anlagen errichtet werden können, sondern nur noch 20 Anlagen.

"Es gibt kein verbotenes Koppelgeschäft"
Otten wörtlich: "Von entscheidener Bedeutung bei der Würdigung des Gesamtvorganges ist aber, dass dem Diplom-Kaufmann Heinz-Christian Gresens die bauplanungsrechtliche Lage sowie die Vertragsgrundlagen eingehend bekannt sein dürften, zumal er von zwei Rechtsanwälten beraten und vertreten wird. Dies gilt sowohl für den Schenkungsvertrag vom 18. Mai 1998 wie auch für den Durchführungsvertrag vom 25. Mai 1998. Herr Gresens war von 1997 bis 1999 Mitgesellschafter der Windpark Lamstedt GmbH und damit indirekter Vertragspartner. Die Behauptung, die Samtgemeinde habe zu ihren Gunsten Regelungen zu einer Ausgleichsplattform in den genannten Durchführungsvertrag aufgenommen, wird durch den vorgelegten Durchführungsvertrag vom 25. Mai 1998 sowie durch die Zusatzvereinbarung vom 28. März 2003 widerlegt. Es gibt kein verbotenes Kopplungsgeschäft."

Und dann holt Otten in seinem Brief noch einmal kräftig aus: "Herr Gresens verfolgt mit seiner Anzeige rein private Interessen. Diese Auffassung wird bereits dadurch belegt, dass er 1999 seinen Austritt aus der Windpark Lamstedt GmbH davon abhängig machte, selbst zwei Mühlen, später nur noch eine Mühle betreiben zu wollen. Dieser Vertrag wurde erst am 4. Juli 2003 gekündigt. Auch in seiner Stellungnahme vom 7. September 2002 die er zur 22. Änderung des Flächennutzungsplanes abgegeben hatte, hatte er sich noch als Befürworter des Windparks bekannt. Zitat: Ich bin ein Befürworter dieses Windparks, in dem ich - wie bekannt - eine Anlage selbst betreiben werde."

Otten: Gresens verfolgt rein private Interessen
Hinzu komme, dass Gresens nach wie vor eine Kompensationsfläche von 23 Hektar an die Betreibergesellschaft verpachten wolle. Deshalb gehe die Interessenlage des Eigentümers von Gut Haneworth auch in zwei Richtungen, so Otten. Einerseits habe er wegen des bestehenden Pachtverhältnisses für sein Gut Haneworth ein vehementes Interesse daran, Windmühlen zu verhindern; andererseits wisse er aber auch mit Blick auf die baurechtliche Situation, dass Windmühlen baurechtlich nicht mehr zu verhindern seien. Otten: "Im Falle einer Kündigung durch seinen Pächter wäre er aus wirtschaftlichen Gründen gezwungen, nach Alternativen zu suchen." Im Falle der sogenannten Nichtigkeit der Bauleitplanung könne Gresens auf seiner eigenen Fläche von rund 32 Hektar dann wiederum Windmühlen betreiben. Durch die derzeitige Bauleitplanung werde diese Fläche, wie es ja auch Gresens in der Zwischenzeit wünsche, für Mühlenstandorte ausgeschlossen sein.

Hinzu komme, dass Gresens ein Informationsblatt mit falschen Angaben und Aussagen im Lamstedt verteilt habe. Auch dagegen werde er sich wehren, so Otten. Er spreche nicht nur als Hauptverwaltungsbeamter, sondern auch für die politischen Mandatsträger, meinte er gestern gegenüber unserer Zeitung. "Wir wehren uns auch gegen den Vorwurf der Mauschelei, wir haben versucht, Transparenz in die Sache zu bringen und offen damit umzugehen, deshalb stellen wir Strafanzeige gegen Herrn Gresens wegen Verleumdung und Vortäuschung einer Straftat."

Hannoversche Allgemeine Zeitung 19. März 2004

Windpark gegen Bestechung?

Bürgermeister wegen Vorteilsnahme angezeigt

Hannover (kau). Die kleine Samtgemeinde Börde-Lamstedt im Landkreis Cuxhaven
ist wegen eines geplanten Windparks unter einen bösen Verdacht geraten. Die Betreiber der Windanlagen wollen der Kommune rund 165 000 Euro zahlen - als Ausgleich für den Eingriff in das Landschaftsbild. Windkraftgegner sprechen von Bestechungsgeld. "Die Gemeinde hat sich ihre Bedenken abkaufen lassen", kritisiert Heinz-Christian Gresens, Besitzer eines Reiterhofs in Lamstedt.
Gresens hat den Samtgemeindebürgermeister und den Bürgermeister angezeigt. "Es laufen Ermittlungen wegen des Verdachts der Vorteilsnahme", berichtet die Staatsanwaltschaft Stade. Gegen die Windparkbetreiber werde wegen Vorteilsgewährung ermittelt.

"Die Windparkplaner gehen hier beinahe vor wie die Mafia", klagt Gutsbesitzer Gresens. Er habe ursprünglich selbst Flächen an die Planer verpachtet, sei aber ausgestiegen, weil die Windräder bis zu 350 Meter an seinen Reiterhof herangebaut werden sollen. "Nach der Kündigung der Pachtverträge habe ich Drohbriefe bekommen", berichtet Gresens. "Ich sollte
Schadenersatz in Höhe von bis zu vier Millionen Euro zahlen". Dagegen hat sich der Verkaufsleiter bei Daimler Chrysler in Emden erfolgreich zur Wehr gesetzt. Der Gemeinde Lamstedt, die selbst an dem Windpark beteiligt ist, wirft er Käuflichkeit und verbotene Kopplungsgeschäfte vor.

Samtgemeindebürgermeister Werner Otten ist empört. "Wir sind nicht käuflich", betont Otten. Die Spende der Windparkbetreiber habe nichts mit mit der Genehmigung zu tun. Für die sei schließlich der Landkreis zuständig. "Wenn wir bestechlich wären, hätten wir die Betreiber gewähren lassen", sagt Otten. Stattdessen habe die Gemeinde 1998 mit einem Flächennutzungsplan und einem Bebauungsplan planerische Hürden aufgebaut. "So konnten wir die Anzahl und deren Abstand zu den Wohnhäusern steuern", sagt Otten.

Das Geld kommt nach Angabe Ottens nicht einzelnen Personen, sondern der Gemeinde zu Gute. Es sei üblich, dass Windparkbetreiber einen Ausgleich für ihre Projekte zahlten, sagt der Bürgermeister. Den Ermittlern bereitet diese Praxis Bauchschmerzen. Die Betreiber schlössen Spenden- oder Schenkungsverträge mit den Kommunen, um die Akzeptanz zu steigern, sagt der Staatsanwalt. "Ob das strafbar ist, ist unklar. Es gibt da eine rechtliche
Grauzone." Allein in der Region Stade werde in fünf ähnlichen Fällen ermittelt.
Nordsee-Zeitung Ausgabe: 19.03.04
Ressort: Landkreis Cuxhaven
Schwerer Vorwurf: Das Ja erkauft Staatsanwalt ermittelt in Windpark-Planung Kreis Cuxhaven. Die Windpark-Planung im Cuxland bringt die die Bürger auf die Palme und sorgt jetzt auch für ein Ermittlungsverfahren: Die Staatsanwaltschaft Stade prüft, ob sich Mitglieder des Samtgemeinderats Börde Lamstedt sowie zweier Gemeinderäte wegen Vorteilsnahme vor Gericht verantworten müssen. Der Lamstedter Heinz-Christian Gresens, Eigentümer des Reitguts Haneworth in Lamstedt, erhebt Vorwürfe im Zusammenhang mit der Bauleitplanung für die Windparks Lamstedt und Mittelstenahe Ende der 90er Jahre. Gresens wirft den Gemeinden vor, sie hätten das Angebot der Windpark-Betreibergesellschaften angenommen, um als Ausgleich für den Eingriff in die Landschaft eine Geldzahlung zu erhalten. Zum einen sei es um eine Beteiligung an den Windparks gegangen, zum anderen habe sich die Samtgemeinde von den Betreibergesellschaften eine einmalige Zuwendung in Höhe von 10 000 Mark je Megawatt installierter Leistung versprechen lassen. Gutshofbesitzer Gresens war noch bis 1999 Mitgesellschafter der Windpark Lamstedt GmbH und wollte zwei Anlagen auf dem Areal betreiben. Doch er überwarf sich mit den Betreibern und will nun die Errichtung des Windparks verhindern, weil er die Planung als rechtswidrig und nicht umweltverträglich ansieht. Seiner Ansicht nach beeinträchtigten die Windkraftanlagen, die in der Nähe seines Anwesens errichtet würden, zudem stark das historisch bedeutsame Ensemble seines Gutes. Mit einer "Gegenanzeige" wegen Verleumdung und Vortäuschung einer Straftat hat Samtgemeindebürgermeister Werner Otten auf die Strafanzeige reagiert. "Wir sind nicht käuflich", betont Otten. Die Zuwendung habe nichts mit der Genehmigung zu tun. Erst nachdem die Entscheidung zum Bau des Windparks gefallen sei, habe man den Vertrag über die Zahlung vereinbart. Das Geld fließe auch nicht an Personen, sondern komme der Gemeinde zugute und sei im Haushalt ausgewiesen. Windrad-Zahl beschränkt Die baurechtlichen Voraussetzungen für Windkraftanlagen ergeben sich, so Otten, einerseits aus dem Gesetz, wonach solche Anlagen in Außenbereichen als privilegiert zu betrachten seien, andererseits sei der Kreistag durch die Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogramms zuständig. Durch die Bauleitplanung der Samtgemeinde habe verhindert werden können, dass nicht, wie ursprünglich beabsichtigt, 68 Anlagen errichtet werden können, sondern nur noch maximal 20 Windkrafträder. us/hei

Niederelbe-Zeitung / Cuxhavener Allgemeine (20.03.04)
Tatbestand von Geheimnisverrat?
Gresens stellt Strafanzeige gegen Werner Otten und Werner Meyn
Lamstedt (hei) Der Windpark-Streit in der Börde Lamstedt nimmt persönliche Formen an. Gestern stellt der Besitzer von Gut Haneworth, Heinz-Christian Gresens, Strafanzeige gegen Samtgemeindebürgermeister Werner Otten und Lamstedts Bürgermeister Werner Meyn. Der Gutsbesitzer wirft beiden in einer Strafanzeige "Geheimnisverrat" vor.

Der von Gresens beauftragte Rechtsanwalt Rüdiger Nebelsiek aus Hamburg formulierte jetzt eine Strafanzeige gegen die beiden Amtsträger aus der Börde, in denen er ihnen Geheimnisverrat vorwirft. Die Strafanzeige ist der Staatsanwaltschaft Stade übermittelt worden. In einem weiteren Schreiben an den Rat der Gemeinde Börde Lamstedt fordert Gresens Anwalt Nebelsiek, disziplinarische Schritte gegen Werner Otten einzuleiten - und dieses in Form einer Dienstaufsichtsbeschwerde wegen "gröblicher Verletzung der Geheimhaltungspflicht".

Bei der Strafanzeige gegen Otten und Meyn fordert der Anwalt ein Ermittlungsverfahren nach strafrechtlichen Gesichtpunkten, die den Tatbestand von Geheimnisverrat haben sollen. Diese Strafanzeige steht im Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren wegen Vorteilsnahme mit einer auf Windkraftnutzung bezogenen Bauleitplanung (wir berichteten).

Zum einen geht es um ein Informationsschreiben an die Bürger der Börde, das Otten und Meyn beide unterzeichnet haben. Nebelsiek in seiner Strafanzeige wörtlich: "...die Ausführungen sind zum Teil falsch, unvollständig und verzerrend dargestellt".

Ein anderer wesentlicher Punkt der Strafanzeige bezieht sich auf die Äußerungen von Werner Otten gegenüber der Niederelbe-Zeitung vom Mittwoch dieser Woche. Mit den Worten: "Das sind einfach falsche Aussagen" hatte Otten im NEZ-Gespräch auf Gresens Anzeige gegen die Gemeinde reflektiert und mit einer "Gegenanzeige" an die Staatsanwaltschaft Stade in einem Schreiben reagiert. Otten hatte darin Gresens vorgeworfen, er verfolge mit seiner "Anzeige rein private Interessen". Gleichzeitig hatte Otten über Pachtverträge im Umfeld der geplanten Windparkplanung berichtet und über Folgen gesprochen. Gresens Anwalt Nebelsiek wirft Otten in der Strafanzeige vor, er habe mit seinen öffentlichen Aussagen einen falschen Eindruck erweckt, nämlich das sein "Mandant als Einwender gegen die Planung in Wirklichkeit selbst Windkraftanlagen auf seinen eigenen Flächen errichten wolle".

Der Anwalt sieht darin in die Öffentlichkeit getragene Geheimnisse von Informationen, die persönliche und sachliche Verhältnisse von Gresens offenlegen, vor allem in Bezug auf Pachtverhältnisse sowie frühere Verbindungen zur Windparkgesellschaft. Gresens selbst stellte gestern gegenüber unserer Zeitung nochmals klar: "Ich will keinen Windpark. Ich habe keine persönlichen Interessen. Ich will nur, dass Menschen und Tiere hier in Ruhe leben können."

Niederelbe-Zeitung (24.03.04)
Lautstarke Debatte über Windkraft und Pedition an Minister Trittin
Rund 100 Bürgerinnen und Bürger verfolgten Beschlüsse im Umwelt-,Planungs und Bauausschuss
Lamstedt (hei9 Die Fronten sind verhärtet. Am Montagabend entlud sich im Umwelt-,Planungs und Bauausschuss der Samtgemeinde Börde Lamstedt der Unmut von Windkraftgegnern und Befürwortern. Hitzig wurde debattiert, kritisiert und streckenweise peinliche, aber auch persönliche Auseinandersetzung geführt.
Ausschussvorsitzender Heinz von Kamp (SPD) hatte Mühe, Ruhe zu bewahren, denn die Sitzung wurde von lautstarken Zwischerufen begleitet. Die gereizte Stimmung dürfte ihre Ursache sicherlich auch in der Auseinandersetzung zwischen dem Gutsbesitzer Gresens mit dem Samtgemeindebürgermeister Otten und Bürgermeister Werner Meyn haben. . . . .

Am Eingang verteilte der Lamstedter Bürgerinitiativier Heinz-Dieter Lübke ein Flugblatt der Windkraftgegner zu diesem Thema; Windkraft-Urgestein Thomas Müller (er errichtete vor 13 Jahren die erste Windanlage in Hadeln) reichte ein hintersinniges und wohl nicht ganz ernst zu nehmendes Flugblatt über einen Gutsbesitzer herum, den er mit Don Quijote verglich, der ja bekanntlich gegen Windmühlen kämpfte.

Unter den Diskutanten befand sich auch Gutsbesitzer Heinz-Christian Gresens. Auf seine Fragen beziehungsweise Stellungnahmen gingen Otten und Meyn an diesem Abend nicht ein. Vielmehr erklärten beide:"Wir sprechen nicht mit Herrn Gresens und sagen darüber nichts mehr". . . . .

Niederelbe-Zeitung (27.03.04)

" Geld gegen Genehmigung? Das ist nicht der Fall"

Samtgemeinderat weist Mängelrügen gegen Windparkplanung zurück

Mittelstenahe (ur) Mit dem Beschluß zur Aufrechterhaltung des Flächennutzungsplans mit der Ausweisung des Vorrangstandortes für Windenergie im Bereich Lamstedt und Mittelstenahe als Stellungnahme zum Regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises Cuxhaven war es auf der Sitzung des Samtgemeinderates der Börde Lamstedt nicht getan. Der Rat hatte auch mit Mängelrügen zu tun.

92 Mängelrügen waren es, um genau zu sein. Die Einwendungen richten sich natürlich gegen die Flächennutzungsplanung der Samtgemeinde, die seit einem Jahr Rechtskraft besitzt. Samtgemeindebürgermeister Otten nahm dazu Stellung und wies deren Berechtigung zurück. Die Mängelrügen bezogen sich auf angeblich unzulässige Kopplungsgeschäfte zwischen den Betreibern der Windparks und der Kommune, die bekanntlich auch Gegenstand einer Ermittlung der Staatsanwaltschaft Stade aufgrund einer Strafanzeige von Heinz-Christian Gresens vom Gut Haneworth sind.
....
Bauleitplanung nicht zum Vorteil der Betreiber


Niederelbe-Zeitung (27.03.04)

"Die Antragsteller stehen dann auf der Matte"

Samtgemeinderat verabschiedet Pedition gegen Windkraft-Privilegierung

Mittelstenahe (ur) Wenn eine Gemeinde aufgrund bestimmter Gesetzgebung ihrer Handlungsfreiheit beraubt ist, muss das Grundübel beseitigt werden, nämlich das Gesetz. Das ist die Schlußfolgerung, die immer mehr Kommunen aus ihren Erfahrungen mit der Privilegierung von Windkrafanlagen gezogen haben, auch die Samtgemeinde Börde Lamstedt.

Wie bereits berichtet, will der Samtgemeinderat eine Pedition auf den Weg bringen, die schlussendlich diese Privilegierung zu Fall bringen soll. ....

Niederelbe-Zeitung (27.03.04)

Soll das Gut Mahnmal für Kriegsgefangene werden?

Windkrafbefürworter nutzten Bürgerfragestunde zu eigenen Darlegungen

Mittelstenahe (ur) Nicht die Windkraftgegner waren überraschenderweise in der Bürgerfragestunde im Anschluss an die Sitzung des Samtgemeinderates der Börde Lamstedt am Donnerstag in Mittelstenahe diejenigen, die die Diskussion um den Windpark Lamstedt/ Mittelstenahe an sich zogen. Es waren die Windkraftbefürworter.

So machte sich der Stinstedter Thomas Müller, ehemals Mitiniator des Windparks Mittelestenahe, Gedanken über die historische Rolle des Gutes Haneworth, das sich heute im Besitz von Heinz-Christian Gresens befindet, der mit seinen Strafanzeigen gegen Ratsmitglieder wegen "Vorteilsnahme" im Zusammenhang mit der Bauleitplanung für den Windpark und später wegen "Geheimnisverrats" gegen Samtgemeindebürgermeister Werner Otten und Lamstedts Bürgermeister Werner Meyn (wir berichteten) an die Spitze der Windkrafgegner gestellt hat.

Bekannt ist, dass Gresens einen Antrag gestellt hat, das Gutshaus und den Gutspark unter Denkmalsschutz zu stellen, vermutlich auch um sich des Schutzes durch das Niedersächsische Denkmalsschutzgesetz zu versichern, in dem es unter anderem heißt, dass Anlagen in der Umgebung eines Baudenkmals nicht errichtet werden dürfen, wenn dadurch das Erscheinungsbild des Denkmals beeinträchtigt würde. Die Samtgemeinde hat sich unterdessen gegen den Denkmalsschutz für das Gut ausgesprochen, weil - ebenfalls unter Bezugnahme auf das Denkmalsschutzgesetz - die Öffentlichkeit keinen Zugang habe.

Gefangene bauten das Gut auf

Müller bereicherte diesen Aspekt um seine Recherchen, nach denen das Gut, 1915 vom Reichtagsabgeordneten Dr. Diedrich Hahn gegründet, mit dem Schweiß von einigen hundert flämischen Kriegsgefangenen aufgebaut worden sei. In der Nähe des Gutes sei ein großes Gefangenenlager errichtet worden. Die Gefangenen hätten unter unsäglichen Bedingungen mit dem Spaten das Ödland kultiviert. Müller regte deshalb an, dass anstelle eines Baudenkmals Hahneworth eher ein Mahnmal für die Kriegsgefangenen sinnvoll erscheine.
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Es stehe, so Tiedemann, letzten Endes das Gut Hahneworth und sein Eigentümer gegen gepachtete 220 Hektar für den Windpark und viele Landwirte und Investoren, die darauf warten würden, dass die Baugenehmigung für die Windmühlen endlich erteilt werde.

Landeszeitung für die Lüneburger Heide, 07.04.04
Windkraftanlagen lassen die Staatsanwaltschaft rotieren
Ermittlungen gegen drei Gemeinden wegen des Korruptionsverdachts  
ca Lüneburg. Die Staatsanwaltschaft Lüneburg ermittelt gegen mehrere Gemeinden im Landkreis Lüneburg, der Vorwurf: Korruptionsverdacht im Zusammenhang mit Windkraftanlagen. "Uns liegen drei Anzeigen vor", bestätigt Oberstaatsanwalt Jürgen Wigger. Um welche Gemeinden es sich handelt, will Wigger aus Ermittlungsgründen nicht sagen. Doch nach LZ-Recherchen ist Lüdersburg betroffen.  
Die Ermittler prüfen zwei Komplexe. "Haben Gemeinden und Räte Vorteile erhalten, die nicht unbedingt mit den Windkraftanlagen zusammenhängen", sei die eine Frage. Also hat eine Gemeinde beispielsweise Geld angenommen oder in Aussicht gestellt bekommen, um damit den Kindergarten zu renovieren. Beim zweiten Verdacht geht es um Ratsmitglieder: "Wir prüfen, ob Gemeinderatsmitglieder mit hätten abstimmen dürfen, wenn ihre eigenen Grundstücke von dem Projekt betroffen sind."   Die Verfahren können sich ausdehnen: "Wir ermitteln zunächst gegen Verantwortliche der Gemeinden." Nach Durchsicht der Akten wolle man sehen, ob man "zentrale Ermittlungen gegen betroffene Firmen herbeiführe".  
In Lüdersburg berichtet Dr. Jürgen Lange, Sprecher des Vereins Landschaft & Natur, dass sich die Organisation ans Landeskriminalamt in Hannover gewandt und den "Hinweis auf den Verdacht der Korruption" gegeben habe. Das LKA informierte die Staatsanwälte. Lange und seine Mitstreiter stoßen sich an zwei Dingen, die auch Thema auf Ratssitzungen waren: Zum einen hatte ein Windmühlenbetreiber angeboten, 20 Jahre lang pro Jahr 20 000 Euro als Aufwandsentschädigung zu zahlen. "Das geht aber weit über etwa die Nutzung von Wegerechten hinaus."  
Zudem hätten Ratsmitglieder der Firma Grundstücke für die Rotoren zur Miete überlassen sollen. Auch das findet Lange nicht koscher. Wie berichtet, sind die Pläne für Windmühlen bei Lüdersburg inzwischen auf Grund des Protestes vom Gemeinderat gekippt worden.  
Dass sie sich zumindest in juristischen Grauzonen bewegen, können die Gemeinden seit Juli 2003 wissen. Der niedersächsische Städte- und Gemeindebund machte in einem Schreiben darauf aufmerksam, dass "Verträge, soweit sie eine Zahlung von ,Entschädigung' für gemeindliches Entgegenkommen bei der Errichtung von Windenergieanlagen zum Gegenstand haben, vielfach wegen Verstoßes gegen das Korruptionsverbot nichtig sind". Und weiter: "Bei den vereinbarten Zuwendungen handelt es sich in der Regel nicht um den rechtlich zulässigen Ausgleich von Folgekosten, die im kausalen Zusammenhang mit vertraglichen Leistungen der Gemeinde stehen." Ratsmitglieder, so warnt das kommunale Gremium, könnten sich als "Amtsträger der Vergehen der Vorteilsannahme beziehungsweise der Bestechlichkeit strafbar machen". Das gelte auch, wenn sie keinen persönlichen Gewinn aus ihrem Votum ziehen.  
Bei der Kommunalaufsicht des Landkreises reagiert Nicole Germ überrascht: "Von den Vorwürfen höre ich das erste Mal. Aber wir werden ein kritisches Auge darauf haben." Auch sei man in das Vertragsverfahren nicht eingebunden: "Soweit es keine genehmigungspflichtigen Verträge sind, bekommen wir sie von den Gemeinden nicht zur Kenntnis." Sollten sie gar sittwidrig sein, wären sie nichtig.
54 Windkraftanlagen stehen bereits im Landkreis Lüneburg, 61 sollen es werden - Wirtschaftsermittler von Polizei und Staatsanwaltschaft könnten noch einige Arbeit vor sich haben.  
BU Die umstrittenen Windkraftanlagen spülen auch Geld in Gemeindekassen - vielleicht zu Unrecht. Zweimal ermittelt die Staatsanwaltschaft Lüneburg auf Grund von Anzeigen, einmal von Amts wegen gegen Gemeinden in der Region. Foto: A/be

Anmerkung: In Holtgast (Nieders., LK Wittmund) wurde ein analoges Verfahren 1996 bei der Errichtung des Wind"parks" Utgast gegen die Bürgermeister von der Staatsanwaltschaft Aurich eingestellt. Die vertraglich vereinbarte Summe von DM 500.000 von der Herstellerfirma Tacke für den Fall, dass "die Gemeinde alles tut, damit der Windpark behördlich genehmigt wird" wurde in eine "Schenkung" umgewandelt.