UMWELTFORSCHUNGSPLAN 2002 (pdf)

Auszug:
Klima
Die Bekämpfung des anthropogenen Treibhauseffekts zählt zu den zentralen umweltpolitischen Problemen der Gegenwart und Zukunft. Deshalb ist eines der vorrangigen Handlungsfelder einer nachhaltigen Entwicklung der Bereich "Klimaschutz und Energiepolitik". Hierauf hat sich der zur Erarbeitung einer nationalen Nachhaltigkeitsstrategie eingesetzte "Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung" verständigt. Auch der "Rat für nachhaltige Entwicklung" konzentriert sich u. a. auf diesen Bereich. Dabei geht es vor allem um die folgenden Themen: Ausstieg aus der Atomenergie – Einstieg in die Energiewende, Steigerung des rationellen und sparsamen Energieeinsatzes und der erneuerbaren Energien, neue Ausrichtung der Forschungsaktivitäten, Zukunftstechnologien, Optimierung der Zielbeziehungen zwischen der Energieversorgungssicherheit, der Wirtschaftlichkeit und der Umwelt- und Ressourcenschonung. Diese Gestaltungsaufgabe ist durch umsetzungsorientierte Forschungsaktivitäten zu strukturieren und abzusichern.

KLIMASCHUTZ / KLIMAWANDEL
In Fortführung laufender Arbeiten gelten Forschungsschwerpunkte der Abschätzung der ökologischen und gesamtwirtschaftlichen Effekte des Klimawandels.

DIE NATIONALE KLIMASCHUTZSTRATEGIE DER BUNDESREGIERUNG
Die Bundesregierung hat ein umfassendes und sehr anspruchsvolles Klimaschutzprogramm geschaffen, das weltweit einmalig ist. Diese Strategie wird in einem Prozess mit regelmäßiger Überprüfung durchgeführt. Die nächste Station ist das Jahr 2003, in dem das Kabinett eine weitere Zwischenbilanz des unter Federführung des BMU tagenden Interministeriellen Ausschusses (IMA) "CO2- Reduktion" angefordert hat. Darüber hinaus sind bereits heute die Vorbereitungen für eine Fortführung der nationalen und internationalen Klimaschutzanstrengungen über das Jahr 2012 hinaus zu treffen. Zu den besonders wichtigen Themen, die durch eine sehr praxisorientierte Forschung für eine politische Umsetzung vorbereitet werden müssen bzw. deren Umsetzung kritisch begleitet werden muss, zählen: Vorbereitung des sechsten Berichts des IMA "CO2-Reduktion", Nutzung der Kyoto- Mechanismen, Einführung eines nationalen Handels mit Treibhausgasen, Zusammenarbeit mit den mittel- und osteuropäischen Ländern, Climate Technology Initiative (CTI). Darüber hinaus muss auch die Umsetzung, das Monitoring und die Weiterentwicklung bereits wirksamer klimaschutzpolitischer Instrumente wie die Klimaschutzvereinbarung vom 9. November 2000 sowie die KWK-Vereinbarung vom 25.06.2001 konsequent betrieben werden. Daneben wird es nach Ratifizierung des Kyoto-Protokolls darum gehen, die in Kyoto 1997 und Bonn 2001 völkerrechtlich verbindlich übernommenen Berichtspflichten zu erfüllen.

Mit verschiedenen Vorhaben sollen Beiträge zur Umsetzung der Selbstverpflichtung der Bundesregierung geleistet werden, die CO2-Emissionen in ihrem Geschäftsbereich bis 2005 um 25 bzw. 30 Prozent bis 2010 gegenüber 1990 zu senken. Diese Selbstverpflichtung ist Bestandteil des Nationalen Klimaschutzprogramms. Zu nennen sind unter anderem Vorhaben zur Optimierung der Energieversorgung im Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums und zum Einsatz der stationären Brennstoffzellentechnologie im Gebäudebereich. In einem weiteren Vorhaben sollen die CO2-Minderungspotenziale einer klimaschutzorientierten Siedlungsentwicklung in Städten und Regionen und deren Nutzbarmachung über Planungsempfehlungen ermittelt werden.

KLIMAPOLITIK ALS EUROPÄISCHE UND GLOBALE HERAUSFORDERUNG
Im Bereich des internationalen Klimaschutzes sollen Schlussfolgerungen aus den Ergebnissen der Klimakonferenz Juli 2001 in Bonn im Hinblick auf Defizitausgleich / Schadensbegrenzung für den internationalen Klimaschutz gezogen werden. Dabei ist insbesondere zu bewerten, in welcher Weise sich der Ausstieg der Vereinigten Staaten aus dem Kyoto-Protokoll auf die Implementierung dieses Abkommens auswirken wird. Außerdem sollen Strategien untersucht werden, die den USA einen mittelfristigen Wiedereinstieg in die von den Vertragsparteien übernommenen Verpflichtungen ermöglichen würden. Zu bewerten wäre auch ein möglicher amerikanischer Alternativ-Vorschlag zum Klimaschutz. Andererseits sollen Bewertungskriterien und Maßstäbe der Angemessenheit der Klimaschutzverpflichtungen aus dem Kyoto-Protokoll aufgestellt werden. Hierbei steht die Frage im Mittelpunkt, wie langfristig, besonders im Hinblick auf eine zweite Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls, Strategien weitergehender Verpflichtungen aussehen können. Besonders die Frage der Einbeziehung der Schwellen- und Entwicklungsländer in substanzielle Pflichten zur Emissionsminderung sind dabei von Interesse. Die zu untersuchenden Fragen stehen in engem Kontext zu Fragen der nachhaltigen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung und der weltweiten Gerechtigkeit im Hinblick auf klimapolitische internationale Verpflichtungen.

Umwelt und Energie
AUSBAU REGENERATIVER ENERGIEN UND EFFIZIENZSTEIGERUNG
Die Entwicklung der erneuerbaren Energien ist vorrangig, um eine nachhaltige Energieversorgung zu unterstützen. Der Anteil der energiebedingten CO2-Emissionen beträgt in Deutschland mittlerweile mehr als 87 Prozent. Darüber hinaus liegt auch der Anteil der energiebezogenen ubiquitären Schadstoffe in den meisten Fällen bei mehr als 90 Prozent. Vorsorgeorientierte Umweltpolitik muss deshalb an den tradierten Energieversorgungsstrukturen ansetzen und diese grundlegend verändern.

Die Forschungsvorhaben zielen auf Lösungspotenziale im Bereich des rationellen und sparsamen Energieverbrauchs auf allen Ebenen der Energieversorgung. Zur Vorbereitung des Bundesumweltministeriums auf eine mögliche Novellierung des Energieeinsparungsgesetzes in der nächsten Legislaturperiode sollen hierfür klimaschutzpolitische Eckpunkte erarbeitet werden. Ferner sollen Energieeinsparpotenziale im Bereich der privaten Haushalte, beim Einsatz von Elektrogeräten und -anlagen sowie im industriellen Bereich bei besonders energieintensiven branchenspezifischen Techniken untersucht werden. Ein großes, noch weitgehend unbeachtetes CO2-Minderungspotenzial wird in der Blindleistung von Elektrogeräten vermutet. Es soll eine belastbare Datengrundlage für die Einschätzung dieses CO2- Minderungspotenzials unter Durchführung von Vor-Ort-Messungen gewonnen werden.

Das Know-how, das Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten durch die ökologisch wie ökonomisch unabdingbare Umstrukturierung der Energieversorgung in den neuen Bundesländern sowie im Bereich eines rationellen und sparsamen Energieeinsatzes hat gewinnen können, soll im Hinblick auf die Zielsetzung des Klimaschutzes auch im Rahmen des Themas "Nachhaltige Energieversorgung im internationalen Rahmen" zum Nutzen von Wirtschaft und Gesellschaft eingesetzt werden. Dies geschieht im Rahmen des "UN CSD" sowie als kommende Aufgabe der Johannesburg- Konferenz "Rio + 10". Es muss über das Jahr 2002 hinaus durch F + E-Aktivitäten vorbereitet und abgesichert werden.