An unsere Bürgermeister und Gemeinderäte

Sehr geehrte Damen und Herren,

mittlerweile weiß die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung, dass die Windrotoren in unserer Region ebenso nutzlos wie schädlich sind. Dennoch wird deren undemokratische und rechtlich fragwürdige Durchsetzung - unter einseitiger Begünstigung finanzieller Eigeninteressen – federführend für die Alzey-Land von Bürgermeister Görisch, weiter betrieben. Was ist unter diesen Umständen eigentlich ein Beschluss des Verbandsgemeinderates Alzey-Land noch wert?

Mit dem Kuhhandel vom 27.03.2000 hatte Görisch den VG-Ratsbeschluss vom Dezember 1999, keine weiteren Flächen für Windrotoren im Gebiet der VG Alzey-Land auszuweisen, über den Haufen geworfen.

Abwägend was "zumutbar und vertretbar" ist, hatte der VG-Rat Alzey-Land am 25.06.2001 dem geplanten Windpark nur unter der Maßgabe zugestimmt, dass die Anlagen 1-3, welche der Ortsbebauung am nächsten stünden, nicht errichtet werden, und die Gesamthöhe der übrigen Anlagen 100 m nicht überschreitet. Konflikte zwischen der städtebaulichen Planung, bauliche Entwicklung der Gemeinden Flomborn/Ober-Flörsheim nach Westen und den dann errichteten Windanlagen wurden als Gründe genannt. Der Beschluss des Ortsgemeinderats Flomborn fordert ebenfalls eine Zurücksetzung der östlichen Grenze des geplanten Windparks auf die Linie des Flomborner Windparks. Diese Ratsbeschlüsse hatte die VG Alzey-Land als Stellungnahme in das Raumordnungsverfahren eingebracht.

In dem Verfahren kam die Raumordnungsbehörde zu der Erkenntnis, dass dem geplanten Vorhaben öffentliche Belange und Naturschutzgründe entgegen stehen. Die Raumordnungsbehörde stellte fest, dass durch den vorhandenen Flomborner Windpark die Belastung des Raumes an ihre Grenzen stößt. Die hohe Anzahl von Unterschriften von Bürgern aus der Region verdeutlichte dies und untermauerte die Argumentation der benachbarten Gemeinden[1]. Die vorgetragenen Aspekte Landschaftsbild, Tourismus und Vogelschutz seien plausibel. Aufgrund der Auslastung des Raumes bestehe hinsichtlich weiterer geplanter Anlagen keine Akzeptanz.

Unstrittig nach der Rechtslage und in Übereinstimmung mit den Fachbehörden[2] und den Naturschutzverbänden wurde deutlich, dass Vogelschutzgebiete als Standorte für Windrotoren generell nicht in Betracht kommen.

Auf Betreiben der Windfirma juwi, die Zahl der Anlagen zu reduzieren, hat das Umweltministerium - im absoluten Widerspruch zu seinen eigenen Anweisungen, nach denen Windrotoren in Vogelschutzgebieten generell nicht in Betracht kommen, unrechtmäßig in das Verfahren eingriffen und "im Hinblick auf eine reduzierte Anzahl von acht Anlagen signalisiert, dass diese ohne erhebliche zusätzliche Belastung tolerierbar seien". Diese Weisung der Ministerien an die nachgeordnete Planungsbehörde, im vorliegenden Fall die SGD Süd, hatte im Verfahren die gleiche Wirkung wie eine eigene Sachentscheidung der Ministerien. Doch dieses Recht beinhaltet  die Befugnis der Ministerien nicht!

In keiner Weise begründet oder nachvollziehbar ist, inwiefern die fragwürdige Revidierung offizieller Stellungnahmen, die zu den naturschutzfachlichen Belangen zugleich alle anderen Bedenken, die von den zahlreichen Trägern öffentlicher Belange erhoben wurden, aufhebt und dies ohne jede Berücksichtigung derselben.

Im Widerspruch zu ihren Erkenntnissen war die Raumordnungsbehörde vom Umweltministerium – zu Unrecht! – aufgefordert, den Entscheid zugunsten der wirtschaftlichen Eigeninteressen der Windfirma zu formulieren: ... wenn die Windkraftanlagen in ihrer Lage auf dem Plateaubereich zwischen Landesstraße 386 und dem Bereich der sog. Holzstraße (vgl. Linie 1 im Lageplan, Anlage 2) im Süden begrenzt werden und die Zahl auf maximal acht verringert wird.

Da die Windfirma juwi mit diesem Ergebnis noch immer nicht zufrieden ist, drängt sie auf eine "Ausweitung" der vorgegebenen südlichen Grenze (Holzstraße).

Dem Wunsch dieser rein profitorientierten Windfirma folgend, fasste der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss der VG Alzey-Land unter Vorsitz von Bürgermeister Görisch in seiner Sitzung am 18.02.02 den Beschluss, eine landesplanerische Stellungnahme anzufordern, damit juwi weitere Windrotoren ins Vogelschutzgebiet bei Ober-Flörsheim und auf die Linie der zuvor kritisierten Nähe zur Ortsbebauung stellen kann. Dieser Beschluss konterkariert ausnahmslos alle zuvor gefassten Beschlüsse.

In Hinblick auf die "guten Sitten" der Windfirma juwi (Eklat im März 2001 beim Erörterungstermin in Ober-Flörsheim, von juwi-Chef Matthias Willenbacher höchst persönlich verursacht) und an deren "Geschäftspraktiken" (z. B. Klage gegen Gau-Heppenheim, "landespflegerische Beurteilung" der Ober-Flörsheimer Feldflur) stellt sich die Bevölkerung inzwischen die Frage, in wessen Interesse einige, von ihr gewählte Gemeindevertreter eigentlich handeln.

Wir wenden uns an alle Gemeindevertreter, denen das Gemeinwohl wahrhaftig und ehrlich am Herzen liegt, mit der Bitte, diesen schädlichen Auswüchsen energisch entgegen zu wirken, ihnen – in unser aller Interesse – ein Ende zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen
BI Rheinhessen-Pfalz
zwischen Rhein und Donnersberg
c/o Trude Fuchs und Gerold Pfannebecker

Verteilt an: Gemeinden im Landkreis Alzey-Worms, regionale und überregionale Medien sowie weitere Interessierte.

23. Februar 2002


[1] VG Göllheim, VG Kirchheimbolanden, VG Monsheim, VG Westhofen, Einselthum, Flörsheim-Dalsheim, Flomborn, Gundersheim, Mölsheim, Stetten.

[2] Landesumweltamt, staatliche Vogelschutzwarte, Kreisverwaltung Alzey-Worms.