Rückbau von Windindustrieanlagen
Grundstücksbesitzer sind verantwortlich für ihre Ländereien! »Man fürchtet nicht nur um das optische Bild. Viel mehr mache der Umgang mit den Anlagen nach Ablauf der Betriebsdauer Sorgen, bekennt der Bürgermeister. Es gibt zwar in den Verträgen Punkte dazu, die aber letztlich ohne Wert wären, wenn es die Firma dann gar nicht mehr gibt. Das Risiko, gigantische Betonmasten in der Landschaft stehen zu haben, wolle die Stadt nicht eingehen. Auch nicht für den Preis der 5.000-Mark-Pauschalen, die uns für jede Anlage in Aussicht gestellt wurden, und zugesagter späterer Steuereinnahmen, so Schulz. So sehr die Stadt mit ihrem defizitären Haushalt das Geld auch brauchen könnte, mit Hilfe der Windradgiganten aus Beton und Stahl will man die Stadtkasse nicht aufbessern.« http://www.moz.de online vom 06.04.2001 in einem Bericht über Seelow (Märkisch-Oderland). |
FDP FRAGT NACH INSOLVENZ
VON WINDENERGIEANLAGENBETREIBERN
Berlin: (hib/RAB) Die Belastungen der öffentlichen Hand durch
Insolvenzfälle bei Windenergieanlagenbetreibern sind Gegenstand
einer Kleinen Anfrage der FDP (15/1275). Laut Anfrage können
steigende Kosten und eine teilweise geringer als erwartet
ausfallende Stromproduktion künftig zur Zahlungsunfähigkeit der
Betreiberunternehmen führen.
Sofern es sich bei den betreffenden Standorten um verpachtete
kommunale Liegenschaften handele, müssten anfallende
Rückbaukosten aus den kommunalen Haushalten finanziert werden,
so die FDP. Die Regierung soll unter anderem erklären, ob
gegenwärtig Betreibern von Windkraftanlagen die Insolvenz drohe
und ob sie bereits Zahlungsunfähigkeit erklärt haben.
Auch soll sie ihre Kenntnisse darüber darlegen, wie viele und
welche Kommunen absehbar mit Rückbaukosten für
Windenergieanlagen insolventer Betreiber in jeweils welcher Höhe
belastet und wie die damit verbundenen Kosten refinanziert
werden. Kleine Anfrage (Meldung vom
08.07.03)
http://www.jura.uni-muenster.de/OVG/Presse/2001/p010219.htm
Datum: 19. Februar 2001
Bundeswehr-Radar gestört: Abbau von zwei Windrädern im Kreis Höxter war rechtmäßig
Die Wehrbereichsverwaltung durfte im August 1998 zwei Windkraftanlagen abbauen lassen, die im November 1995 für etwa 4 Mio. DM in Borgentreich mit Baugenehmigung des Kreises Höxter im Schutzbereich einer Radaranlage der Bundeswehr errichtet worden waren. Das hat der 11. Senat des Oberverwaltungsgerichts in einem heute verkündeten Urteil entschieden und damit die Klage der inzwischen in Konkurs gefallenen Betreiber-GmbH gegen die Beseitigungsanordnung abgewiesen.
Die Klägerin hatte die beiden Anlagen mit einer Nabenhöhe von 60 m in einer Entfernung von etwa 1600 m von der Radarstation Auenhausen errichtet. Die neben der Baugenehmigung zusätzlich erforderliche Genehmigung nach dem Schutzbereichgesetz hatte sie nicht eingeholt. Die Wehrbereichsverwaltung lehnte die nachträglich beantragte Genehmigung ab und ordnete den Abbau der Windräder an, deren beeinträchtigende Wirkung auf das Radar messtechnisch nachgewiesen worden war. Nach erfolglosem Eilverfahren ließ die Wehrbereichsverwaltung die Windräder auf Kosten der Betreiber-GmbH für etwa 700.000 DM wieder abbauen. Das Verwaltungsgericht Minden gab der Klage im Hauptverfahren mit der Begründung statt, die Schutzbereichanordnungen aus den Jahren 1988 und 1959 seien fehlerhaft bekannt gegeben und damit unwirksam.
Das Oberverwaltungsgericht sah das anders und führte aus: Die Schutzbereichanordnung aus dem Jahr 1988 sei zwar unwirksam, aber jedenfalls die Vorläuferanordnung aus dem Jahr 1959 gelte fort.
11 A 5502/99
http://www.wildwechsel.de/ARTIKEL/input/windrad.htm
Bundeswehr bleibt stur - WINDRÄDER SOLLEN WEG! Ein Schildbürgerstreich beunruhigt das friedliche Borgentreich im Warburger Umland. Dort wurden nämlich zwei Windkraftanlagen genehmigt und gebaut. Anschließend stellte sich heraus, daß sie den Radar der Bundeswehr stören. Das Verteidigungsministerium verlangt deshalb den Abriß der beiden Windräder. Das Land Nordrhein-Westfalen und die Betreiber fordern dagegen, nach anderen Lösungen zu suchen, schließlich geht es um viel Geld. Doch Bundesverteidigungsminister Volker Rühe (CDU) bleibt stur: Die Windräder sollen weg. Dabei wird erst Anfang August ein unabhängiges Gutachten der Firma Daimler Benz Aerospace vorliegen, um zu klären, welche bauliche Veränderungen der Windkraftanlage Störungen auf den Radarschirmen verhindern können. Der neue nordrheinwestfälische Ministerpräsident Wolfgang Clement (SPD) ist erbost über die harte Haltung der Hardt-Höhe: "Diese Verschwendung von Steuergeldern darf nicht sein - von dem damit verbundenen drohenden finanziellen Ruin der Anlagenbetreiber ganz zu schweigen!" Er appelliert nachdrücklich an Rühe, noch einmal zu prüfen, ob es nicht doch zu einer für alle Beteiligten vertretbaren Lösung kommen kann. Doch die Bundeswehr hat daran kein Interesse. Birgit Loga, Pressesprecherin der Wehrbereichsverwaltung III in Düsseldorf betont gegenüber dem Wildwechsel: "Wir bleiben bei unserer Haltung." Die Betreiber hätten versäumt, rechtzeitig eine Sicherheitsüberprüfung machen zu lassen. Der Borgentreicher Bauamts-Chef Tewes verweist im Gespräch mit dem Ww auf "übergeordnete Interessen, die berücksichtigt werden müssen." Die Betreiber der Windkraftanlage, Lothar Vössing und Josef Wolf, riefen in ihrer Verzweiflung den Petitionsausschuß des Bundestags an. Der Ausschuß hat sich inzwischen ein Bild gemacht. Seine Vorsitzende Christa Nickels appellierte an Volker Rühe, mit dem Abriß bis zur Entscheidung des Ausschusses im Frühsommer zu warten. Der Appell blieb ungehört, der Abrißunternehmer wurde bereits für Ende Mai bestellt. Daß die Windräder trotzdem noch stehen, haben sie allerdings der Sparkasse Höxter zu verdanken, die entschiedenen Protest einlegte. Sie finanzierte die Windräder mit 2,5 Millionen DM. Ein Abriß mit anschließender Einlagerung auf Bundeswehrgelände ist für sie nicht akzeptabel; sie möchte Zugriff auf die Windräder behalten. Die Abrißfirma Nordex aus Hamburg - einer der wenigen Spezialisten für derartige Aufgaben - weigerte sich daraufhin zu kommen, solange diese Frage nicht geklärt ist. Die Bundeswehr scheint inzwischen richtig sauer zu sein, daß ihre Befehle nicht Gewehr bei Fuß befolgt werden. Nach Beobachtungen der »Neuen Westfälischen« (19.5.98) wechselte die Vertreterin der Wehrbereichsverwaltung beim Lokaltermin in Borgentreich demonstrativ kein Wort mit den Betreibern der Windkraftanlage. (lj)
http://www.uni-muenster.de/Energie/guest/wibo001.html Wir bieten ökologisch und ökonomisch
sinnvolle Geldanlagen im Bereich Windkraftanlagen an.
Standardmäßig planen wir ab dem 2. Jahr Ausschüttungen in
Höhe von 10% auf die Einlage. Die spezifischen Kosten belaufen
sich im Regelfall auf ca. 1,20 DM pro jährlich erzeugter
Kilowattstunde. Gerne senden wir Ihnen Informationen. Z.Z.
können wir verschiedene Windkraftprojekte anbieten. Unter
anderem auch § 2b Einkommensteuergesetz geschütze Projekte
(aufgrund vor Jahren gestelltem Bauantrag). Weiterhin können wir
sowohl linear als auch degressiv abzuschreibende Anlagen
anbieten. Vielleicht besuchen Sie für "erste
Informationen" auch unsere Homepage.
Herbert Hoppe <Herbert.Hoppe@T-Online.de>
Borgentreich, NRW Deutschland/Germany - Wednesday, May 31, 2000
at 09:53:03 (MES)
14.08.1998 | Fortsetzung 2. Teil: Beschluß des
VG Minden - Demontage kann fortgesetzt werden Gestern lehnte das Verwaltungsgeicht Minden einen Eilantrag gegen den Abriß der umstrittenen Windräder in Borgentreich ab. Die Richter vertreten in dem Beschluß die Auffassung, daß sich auf der Basis der nunmehr vorliegenden Erkenntnisse keine Veranlassung ergäbe, die Demontage der Anlagen zu stoppen. Inwiefern eine vorgesehene Verkürzung der Anlagen um 10 m ausreiche, die eingetretenen Störungen des Radarsystems zu beseitigen, so die Richter, sei völlig offen. Der Abbau der beiden Anlagen dürfte somit nun fortgesetzt werden. (iwr) |
11.08.1998 | Bundeswehr läßt
Windenergieanlagen wegen Radarbeeinträchtigung
demontieren Gestern hat die Bundeswehr mit der Demontage zweier umstrittener WEA (800 kw und 1.000 kW) in Borgentreich-Natingen, Ostwestfalen, begonnen. Vorausgegangen war ein langwieriger Genehmigungsstreit im Zusammenhang mit einer Radarstation. Zunächst hatte die zuständige Wehrbereichsverwaltung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens der Errichtung von 4 kleineren Anlagen zugestimmt. Pressebereichten zufolge wurde die Bundeswehr von einer Änderung des Bauvorhabens auf zwei Großanlagen durch die Baugenehmigungsbehörde nicht informiert. Die Bundeswehr sieht den Betrieb der Radarstation durch diese WEA nunmehr gefährdet und erreichte per Gerichtsbeschluß den Abriß. WEA-Betreiber Vössing: "Sollte das Ergebnis eines noch ausstehenden Gutachtens negativ für uns ausfallen, muß die Betreibergesellschaft (WKA Windkraftanlagen GmbH Borgentreich) Konkurs anmelden." (iwr) |