Presseerklärung der Bürgerinitiative Rheinhessen Pfalz: "...zwischen Rhein und Donnersberg..."

In der Allgemeinen Zeitung Alzey und in der Wormser Zeitung vom 17. März 2001 findet sich unter der Überschrift "Windkraftbetreiber muß Prügel einstecken" ein Bericht über den in Planung befindlichen Windindustriepark in Ober-Flörsheim.

Der in diesem Bericht wiedergegebene Sachverhalt bedarf der Richtigstellung. Wir beschränken uns nachfolgend auf die uns am dringlichsten erscheinenden Fakten.

1. Die Überschrift "Windkraftbetreiber muß Prügel einstecken - ‚Anwesenheitslisten' gewaltsam entrissen" und Matthias Willenbachers in Ihrem Artikel wiedergegebene Version entsprechen nicht den Tatsachen.
Bei einer Veranstaltung der Verbandsgemeinde Alzey-Land brachte Willenbacher ohne Vorankündigung zwei Anwesenheitslisten in Umlauf, die von den Anwesenden ausgefüllt wurden. Da auf den Listen der Urheber nicht ersichtlich war, haben die Teilnehmer ihre Adressen einschließlich Unterschrift eingetragen. Sie taten dies im guten Glauben, es handele sich um eine von der veranstaltenden VG-Verwaltung Alzey-Land getroffene Maßnahme. Noch während der Veranstaltung sammelte Willenbacher die beiden Listen ein und verließ damit den Versammlungsort. Dies bemerkten einige Anwesenden und liefen ihm nach. Ein Teilnehmer stellte ihn zur Rede und verlangte die Herausgabe der Unterschriftenlisten. Als Willenbacher bemerkte, daß weitere Teilnehmer nach draußen folgten, schrie er um Hilfe und ließ sich fallen, um den unzutreffenden Eindruck zu erwecken, ihm sei Gewalt angetan worden. Glücklicherweise gibt es Zeugen, die nicht an der Veranstaltung teilgenommen haben, zufällig diesen Vorgang beobachtet haben und die Richtigkeit unserer obigen Schilderung bestätigen können. Die Listen wurden von Ortsbürgermeister Vogt in Gewahrsam genommen.

2. Mit den Worten "Alles gelogen" zitiert die Allgemeine Zeitung Willenbachers Reaktion auf die von unserer Bürgerinitiative gemachten Aussagen: "Das in Ober-Flörsheim geplante Vorhaben wird alle Dimensionen des gesetzwidrigen Flomborner Windindustrieparks sprengen: Mehr und bedeutend größere Windrotoren sollen viel näher bei dem Ort errichtet werden."
Hierzu stellen wir fest: Sämtliche Aussagen, die Willenbacher als "gelogen" bezeichnet, entsprechen der Wahrheit.
In der Flomborner Gemeinderatssitzung vom 16.3.01 wurde die Gemeinde um eine Stellungnahme zur Errichtung von Windkraftanlagen in Ober-Flörsheim gebeten. Die Gemeinderäte empörten sich darüber, daß der Wille seitens der Firma juwi besteht, Anlagen in der Größenordnung von 2 Megawatt (Flomborn 1 Megawatt) mit einer Höhe von 120 m (Flomborn 99,9 m) und in wesentlich dichterem Abstand zu den Flomborner und Ober-Flörsheimer Neubaugebieten zu errichten. Es wurde vom Flomborner Gemeinderat ein einstimmiger Beschluß gefaßt, daß man die Neuanlage nur in der gleichen Entfernung wie die Flomborner Anlagen dulden wolle und diese nicht höher sein dürften.
Wir weisen weiter auf den Verbandsgemeinderatsbeschluß vom 27.3.2000 hin, bei dem man laut Amtsblatt vom 6.4.2000 festlegte, daß "die Fläche für Windkraftanlagen in Ober-Flörsheim so zu bemessen sei, dass lediglich zwölf weitere Windkraftanlagen erstellt werden können."

3. In dem Artikel heißt es: "Grundstückseigentümer haben anonyme Briefe bekommen, in denen Willenbacher der Korruption beschuldigt wird. Das Gutachten des Ornithologen - so steht es in dem Brief - habe er gekauft, das sei aus 'sicherster Quelle' bekannt."
Hierzu entgegnen wir:
a. Die als "anonyme Briefe" bezeichneten Informationsblätter waren nicht anonym, da sie zum Teil persönlich übergeben wurden und außerdem eine Internetadresse enthielten.
b. Das angeblich gekaufte Gutachten ist eindeutig ein von der Betreiberfirma juwi in Auftrag gegebenes Gutachten, das dazu dienen soll, den Ober-Flörsheimer Windpark zu ermöglichen und gleichzeitig den Flomborner zu legalisieren. Dem gegenüber steht das Gutachten der Gesellschaft für Naturschutz und Ornithologie Rheinland-Pfalz e. V. (GNOR), das im Auftrag des Landesamtes für Umweltschutz erstellt wurde.
Bei dem geplanten Windindustriegebiet handelt es sich keinesfalls um eine ökologisch wertlose Fläche, ganz im Gegenteil. Die Qualität des Gebietes zeigt sich darin, daß seltene, höchst gefährdete Vögel wie Wiesen- und Kornweihe (Rote Liste Kategorie I: Vom Aussterben bedroht) sowie Rohrweihe (Kategorie II: Stark gefährdet) hier ihren Lebensraum haben. Auch bedrohte Zugvögel wie Kiebitze, Goldregenpfeifer und Kraniche nutzen diese Hochebene als Raststätte.

Als Anlage übersenden wir Ihnen die von Trude Fuchs und Gerold Pfannebecker verfaßten Ausführungen zum Thema "Avifaunistische Bedeutung der Ober-Flörsheimer Gemarkung sowie der Hochebene insgesamt". Es ist dringend notwendig, die von der GNOR im Auftrag des Landesumweltamtes erstellte Schrift "Materialien zum Konfliktfeld 'Vogelschutz und Windenergie' in Rheinland-Pfalz" zu berücksichtigen. Die funktionelle avifaunistische Bedeutung der Hochebene schließt, wie erwähnt, die Windenergieerzeugung auf dieser Fläche aus.

Wir sind der Überzeugung, daß es im Sinne einer ausgewogenen Berichterstattung notwendig ist, nicht nur die Stellungnahme Willenbachers, sondern auch die unserer Bürgerinitiative und der anderen Anwesenden einzuholen und zu berücksichtigen.

Weiterhin fragen wir: Was kann die Verwaltung leisten, um Klarheit für alle Beteiligten zu schaffen? Wann werden - wie vom Gesetz vorgeschrieben - die Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) sowie die Flora-Fauna-Habitat-Verträglichkeitsprüfungen (FFH) durchgeführt werden? Will man den Ober-Flörsheimer Windpark, so wie bei der Flomborner Anlage geschehen, auch an geltendem Recht vorbei genehmigen?

Wir sind jederzeit bereit, unseren Standpunkt der Presse und der Öffentlichkeit gegenüber zu vertreten.

17. März 2001

Im Auftrag der Bürgerinitiative Rheinhessen-Pfalz "... zwischen Rhein und Donnersberg":

Gerold Pfannebecker, Flomborn