In Nordrhein-Westfalen sind die GRÜNEN stinksauer auf die FDP, die plötzlich erkannt zu haben scheint WOHER der Wind weht, der die "Windmühlen" ins Land und Geld in die Säckel der "Windstromer" weht. - Als erstes ist das FDP "Wind-Papier", dann der ärgerliche Protest eines Bündnis GRÜNEN zu lesen.

Was nrw GRÜNE nicht wissen, weiß Huegelland: Ein Energiebaum ist eine weitere Kuriosität der Windenergienutzung.


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN

Drucksache 13/1247

13. Wahlperiode

23. Mai 2001

Antrag der Fraktion der FDP

Ja zum effizienten Klimaschutz - Nein zur Zerstörung des Landschaftsbildes durch Windkraft-Großanlagen

Der Landtag fordert die Landesregierung auf, in NRW den ökonomisch widersinnigen und das Landschaftsbild zerstörenden Ausbau von Windkraft-Großanlagen zu beenden.

I. Einleitung

Es ist unstrittig, dass auch NRW seinen Beitrag zum Klimaschutz und zur Einhaltung der Vereinbarung von Kyoto leisten muss.

Dazu gehört neben einer möglichst effizienten Nutzung der Energie auch die Erforschung, die Entwicklung und Anwendung additiver Energieträger. Die Windkraft findet ebenfalls Berücksichtigung.

Die Intention zur Errichtung von Windkraftanlagen in den 80-iger Jahren lag seinerzeit darin begründet, einzelne Gehöfte, die weitab einer Wohnsiedlung lagen, für deren Eigenbedarf mit Strom zu versorgen. Energieproduzent und Energienutzer waren identisch.

Aus falsch verstandenen umweltpolitischen Gründen wurde Windkraft zum sogenannten Energie-Hoffnungsträger hochstilisiert; darauf begründen sich nicht gerechtfertigte und zudem ökonomisch unvertretbare Subventionen. In Folge dieser Subventionen wurde die Identität von Energieproduzent und Energienutzer aufgehoben. Heute sind Windkraftanlagen nur wegen der durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bedingten Einspeisevergütung rentable Anlageobjekte. Wenige Investoren erzielen Profite auf Kosten aller Stromverbraucher und der Allgemeinheit.

Dem erhofften ökologischen Vorteil von Windkraftanlagen, der mit einem vorgeblich hohen Anteil an der gesamten Stromerzeugung begründet wird ­ zurzeit produzieren die Windkraftanlagen in NRW lediglich 0,8 % des in NRW benötigten Stroms ­ steht die fortschreitende Zerstörung des Landschaftsbildes durch Windkraft-Großrotoren entgegen. Die Bevölkerung sieht die durch Windkraft erfolgte Energieausbeute als ausgesprochen gering an im Verhältnis zur Beeinträchtigung des gewachsenen Landschaftsbildes, zumal zum Spannungsausgleich Kraftwerkskapazität vorgehalten werden muss. Zurecht formiert sich gegen die zunehmende Zerstörung des Landschaftsbildes Widerstand.

Eine Zusammenfassung unterschiedlicher Beurteilungen ergibt, dass Windkraftanlagen

- ökonomisch unsinnig,

- ökologisch fragwürdig,

- bei Betroffenen durch Lärmbelästigung (bedingt durch Wind- und Luftabrissgeräusche) und rotierenden Schattenwurf (Diskoeffekt) gesundheitlich schädlich,

- das Landschafts- und dem Ortsbild schädigend,

- die Immobilienwerte senkend,

- auf den Fremdenverkehr negativ wirkend und

- für Verkehrswege und Vogelflug gefährdend sind.

Es ist daher dringend geboten, wieder zu einem energiepolitisch vernünftigen Weg zurückzukehren, gesundheitlichen Schaden von der Bevölkerung abzuwenden und Zerstörungen des Landschaftsbildes zu verhindern. Die Förderung der Verwirklichung von Windkraft-Großanlagen ist bei uns in Nordrhein-Westfalen zu beenden.

II. Der Landtag will,

- dass die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verankerte Einspeisevergütung für Windkraft gestrichen wird,

- dass nur noch kleinere Windkraftanlagen mit einer maximalen Naben-Höhe von 60 m zur Eigenversorgung zugelassen und planungsrechtlich so behandelt werden, dass Beeinträchtigungen für Bevölkerung, Verkehr, Landschaftsbild, Tourismus und Vogelflug möglichst minimiert werden.

III. Deshalb fordert der Landtag die Landesregierung auf :

- Eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zu initiieren mit der Absicht, die Abnahmeverpflichtung für Strom
aus Windkraft und die gesetzliche Festlegung der Einspeisevergütung ersatzlos zu streichen.

- Im Landesentwicklungsprogramm (LEPro) die Verpflichtung zum Ausbau der Windkraft als Teil der unerschöpflichen Energien aufzuheben.

- Die Privilegierung von Windkraftanlagen im Außenbereich über eine Bundes- ratsinitiative abzuschaffen.

- Alle Windkraftanlagen als raumbedeutsam zu definieren und im Sinne des Landschaftsgesetzes als Eingriffe in Natur und Landschaft zu bewerten.

- Alle Windkraftanlagen UVP-pflichtig zu machen.

- Den Windkrafterlass dementsprechend zu ändern und dabei sicherzustellen, dass der Landesentwicklungsplan (LEP) beachtet und die Errichtung von Windkraftanlagen nur in den Bereichen erfolgt, die im GEP als "Bereiche für die Nutzung erneuerbarer Energien" dargestellt sind.

- Die Entwicklung alternativer Technologien, wie zum Beispiel den "Energiebaum" zu unterstützen.

IV. Begründung

1. Energiewirtschaftliche Gesichtspunkte

Durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vom 29. März 2000 mit den beiden Kernelementen Abnahmeverpflichtung für Strom aus erneuerbaren Energien durch die Netzbetreiber (§ 3) und die Festlegung gesetzlicher Einspeisevergütung (§ 7)

- greift der Staat weiter bei der Preisbildung ein,

- wird eine Marktpreisbildung im Energiebereich unterlaufen und

- eine Verzerrung der Energiepreise hervorgerufen.

Die FDP lehnt eine solche Art planwirtschaftlicher Energiepolitik ab.

Die Folgen dieser Subventionspolitik können wie folgt beschrieben werden:

Die gesetzlich vorgeschriebene, marktpreisferne Vergütung in Höhe von 17,8 Pfennig je Kilowattstunde, die die Netzbetreiber zu zahlen haben, führt zur Überförderung vieler Windkraft-Anlagen. Damit wird die Entwicklung anderer moderner Energie-Techniken verhindert, wie z. B. "Energiebaum", die weit kostengünstiger betrieben werden können.

Der Boom zur Errichtung von Windkraftanlagen gründet sich weniger auf die effiziente Nutzung des Windes als vielmehr darauf, dass hier Windkraftanlagen als renditeorientierte Anlagemodelle genutzt werden, vergleichbar mit Steuersparmodellen im Schiffsbau, deren ökonomisch fragwürdige Auswirkungen bekannt sind.

Es ist daher dringend geboten, über eine Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) eine Gleichbehandlung zwischen der Windkraft und den herkömmlichen Energieträgern herbeizuführen.

Die Bedeutung der Windkraft für die Stromerzeugung ist gering:

Mit derzeit ca. 1.200 Windkraftanlagen in NRW werden nur 0,8 % des nordrhein-westfälischen Strombedarfs gedeckt. Die Windverhältnisse in NRW lassen einen Wirkungsgrad von lediglich 17-22 % der tatsächlichen Nennleistung zu. Diesem geringen Anteil an der Stromversorgung steht aber eine erhebliche Beeinträchtigung - in weiten Teilen des Landes sogar eine Zerstörung - des Landschaftsbildes entgegen. Hier muss eine vernünftige, gesellschaftspolitisch akzeptable Güterabwägung erfolgen.

2. Verpflichtung zum Ausbau der Windkraft aufheben

Im LEP wird in Verbindung mit dem LEPro gefordert, Windkraft als Teil der unerschöpflichen Energiequellen auszubauen.

Wegen der geringen Energieausbeute in Bezug auf die Beeinträchtigung und ggf. Zerstörung des Landschaftsbildes ist diese Forderung im LEP zu streichen.

3. Privilegierung von Windkraftanlagen im Außenbereich abschaffen

§ 35 Abs. 1 Nr. 6 des Baugesetzbuches privilegiert die Errichtung von Windenergieanlagen im Außenbereich. Die weitgefasste Möglichkeit, Windenergieanlagen im Außenbereich zu bauen, führt zur "Zerspargelung" der Landschaft.

Wegen der Beeinträchtigungen durch Windenergieanlagen und weil die Identität zwischen Energieproduzent und Energienutzer zumeist nicht mehr vorhanden ist, ist es nicht gerechtfertigt, die Errichtung solcher Anlagen im Außenbereich zu bevorzugen ("privilegieren"). Die Privilegierung von Windkraftanlagen in § 35 Abs. 1 Nr. 6 ist deshalb über eine Bundesratsinitiative zu streichen.

4. Alle Windkraftanlagen sind raumbedeutsam

Windkraftanlagen sind technisch industrielle Bauwerke, die wegen der Höhe (inklusive Rotordurchmesser bis zu 170 m), der Geräusche und der Schlagschatten weithin Auswirkungen zeitigen: Windkraftanlagen sind weiträumig sichtbar; sie beeinträchtigen erheblich das Landschaftsbild, ggf. können sie das Landschaftsbild zerstören. Geräusche und Schlagschatten wirken negativ auf die unmittelbare Umgebung.

Wenn erst ­ wie im Windenergieerlass ausgeführt ­ ab drei beieinander liegende Anlagen als raumbedeutsam deklariert werden, dann bedeutet dies, dass außerhalb der im GEP dargestellten Bereiche mit Eignung für die Nutzung von Windenergie jeweils ein bzw. zwei Energieanlagen als "privilegierte Vorhaben" zulässig sind, sofern ihnen öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

Wegen der weiträumigen Sichtbeziehungen und um Wildwuchs von Windenergieanlagen zu vermeiden, hat der Bezirksplanungsrat Münster schon frühzeitig beschlossen und im genehmigten GEP-Münsterland" verankert, dass in der Regel jede Windkraftanlage als "raumbedeutsam" einzustufen ist. Diese Position des Bezirksplanungsrates Münster wird auch vom neugebildeten Regionalrat Münster vertreten. Die Planungskompetenz dazu wird auch vom Städte- und Gemeindebund NRW bestätigt: alle Windkraftanlagen sind raumbedeutsam.

Zudem muss sichergestellt werden, dass bei der Errichtung von Windkraftanlagen, zum Ausschluss von Beeinträchtigungen für Mensch und Tier, ein ausreichender Sicherheitsabstand von mindestens 1.500 m zur Wohnbebauung und 600 m zu öffentlichen Straßen gesetzlich festgelegt wird.

5. Windkraftanlagen sind ein Eingriff in Natur und Landschaft

Eingriffe in Natur und Landschaft sind nach § 5 des Landschaftsgesetzes NRW (LG NW) durch Ersatzmaßnahmen und Ersatzgeldleistungen auszugleichen.

Jedoch sind bis zu zwei nahe beieinander liegende Windkraftanlagen nicht als Eingriff in Natur und Landschaft zu bewerten (§4 LG NW). Das ist sachlich nicht zu rechtfertigen. Dementsprechend ist das LG NW zu ändern.

6. Umweltverträglichkeitsprüfung für alle Anlagen

Nach derzeitiger Rechtslage wird erst ab sechs beieinander liegenden Windkraftanlagen eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt. Bei drei bis fünf Anlagen ist lediglich eine eingeschränkte standortbezogene Vorprüfung nach Art, Größe und Standort notwendig.

Wegen der nachgewiesenen weitreichenden Auswirkungen von Windenergieanlagen und deren Raumbedeutsamkeit ist eine UVP auch im Einzelfall erforderlich.

7. LEP beachten

Die Gebietsentwicklungspläne legen auf der Grundlage des LEPro's und der LEP's die regionalen Ziele der Raumordnung und Landesplanung fest. Der GEP wird vom Regionalrat aufgestellt. Der LEP fordert, dass "Bereiche mit Eignung für die Nutzung erneuerbarer Energien" im GEP dargestellt werden. Für Windkraftanlagen ist dies lediglich für das Münsterland erfolgt. In anderen Planungsräumen (Regierungsbezirke) behilft man sich mit dem "Windenergieerlass". Hier gilt es Rechtssicherheit zu schaffen: der LEP ist zu beachten, d. h., "Bereiche mit Eignung für die Nutzung von Windenergie" sind im GEP darzustellen. So kann ein breiter Konsens für die Standorte von Windenergieanlagen in regionaler Abstimmung erarbeitet werden.

8. Neue Technik fördern

Als Beitrag zur Verwirklichung der CO2 Einsparungsverpflichtungen (Kyoto-Verpflichtung) ist die technische Entwicklung im Bereich der additiven Energien weiter zu forcieren. Dies gilt auch für die Windkraft. Statt der derzeitigen uneffektiven Mammuttechnologien mit hohen Masthöhen und immensen Rotorendurchmessern und der daraus abzuleitenden Beeinträchtigungen von Bevölkerung und Landschaftsbild können dazu alternative Techniken, wie z. B. der "Energiebaum" als Einzelanlage, einen Beitrag leisten.

Der Energiebaum hat gegenüber einer herkömmlichen Anlage folgende Vorteile:

- geringe Anlagenhöhe (10 bis 30 m)

- kaum Geräusche der Anlage im Betrieb

- hohe Ausnutzung des Windpotenzials (statt 2.400 Laststunden 5.000 Last- stunden)

- Anlaufen der Anlage bei geringen (ab 3,5 m/s) Windgeschwindigkeiten kein Schattenwurf

- Solche Techniken gilt es weiter zu entwickeln und zur Marktreife zu bringen.

V. Zusammenfassung

Nach NABU, Landesverband Schleswig Holstein "Windenergie ­ Die ökologische Mogelpackung":

Windkraftanlagen sind unter den gegebenen Rahmenbedingungen nicht mit einer Naturschutzmaßnahme gleichzusetzen, sondern sind in erster Näherung als technische Bauwerke zu bewerten, die aus kommerziellem Interesse errichtet werden. Dabei werden unter dem Etikett Natur- und Umweltschutz" die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz von Natur und Landschaft ausgehebelt und drohen mit der geplanten Privilegierung von Windkraftanlagen vollends aus den Blick zu geraten. Vor diesem Hintergrund muss aus der Sicht des Natur- und Umweltschutzes der bisherige und für die Zukunft zu befürchtende Ausbau der Windenergienutzung als tragische Fehlentwicklung bezeichnet werden, die dringend einer Korrektur bedarf.

Insgesamt sind aus Sicht des Natur- und Umweltschutzes unter anderem folgende Forderungen abzuleiten:

- Die bisher verbreitete großzügige Genehmigungspraxis für Windkraftanlagen muss sofort gestoppt werden.

- Für Windkraftanlagen ist uneingeschränkt die Eingriffregelung anzuwenden und zwar angesichts der Dimension des Eingriffs auf der Grundlage einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

- Eine generelle Privilegierung von Windenergieanlagen ist entschieden abzulehnen.

Diese Position wird vom Landtag NRW unterstützt.

Felix Becker, Karl Peter Brendel, Dietmar Brockes, Brigitta Capune-Kitka, Dr. Ute Dreckmann, Holger Ellerbrock, Horst Engel, Dr. Stefan Grüll, Dr. Jens Jordan, Christian Lindner, Jürgen W. Möllemann, Dr. Robert Orth, Dr. Gerhard Papke, Dr. Jana Pavlik, Ingrid Pieper-von Heiden, Christof Rasche- Dr. Stefan Romberg- Joachim Schultz-Tornau- Jan Söffing, Marianne Thomann-Stahl, Prof. Dr. Friedrich Wilke, Ralf Witzel, Dr. Ingo Wolf.


Darüber regen sich die GRÜNEN schrecklich auf. Sie wissen auch nicht was ein "Energiebaum" ist. Falls Sie es auch nicht wissen, klicken Sie hier.


Sent: Tuesday, May 29, 2001 11:48 AM
Betreff: Absurdes von der FDP zur Windkraft

Liebe Freundinnen und Freunde, sehr geehrte Damen und Herren, der beigefügte FDP-Antrag für die Plenartage im Juni: "´Ja zum effizienten Klimaschutz - Nein zur Zerstörung des Landschaftsbildes durch Windkraft-Großanlagen" gibt die destruktive Linie vor, die die FDP in Bezug auf regenerative Energien im Bundestagswahlkampf vertreten wird. Dieser Antrag übertrifft die Peinlichkeiten der Düsseldorfer FDP in den letzten Wochen und Monaten. Aber er nimmt wie schon bei anderen Themen lokale Proteste auf und wird sicherlich mit der üblichen Big Brother Mentalität von Herrn Möllemann medial transportiert werden.

Aus dem Antrag der FDP :

" Deshalb fordert der Landtag die Landesregierung auf: Eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zu initiieren mit der Absicht, die Abnahmeverpflichtung für Strom aus Windkraft und die gesetzliche Festlegung der Einspeisevergütung ersatzlos zu streichen."

Für die gerade in den vergangenen 10 Jahren aufgebauten rund 30 000 Arbeitsplätze in der Windkraft wäre das die Gefährdung ihrer Existenz.

Der Antrag ist nicht nur in der Stoßrichtung bösartig, er ist auch inhaltlich an vielen Stellen absurd. So fordert die FDP gleichzeitig mit der Vernichtung der Windkraftindustrie "Die Entwicklung alternativer Technologien, wie zum Beispiel den Energiebaum zu unterstützen." Auch von den Fachleuten aus der Winkraftbranche kennt niemand einen Energiebaum. Uns ist keine Firma bekannt, die ein derartiges Produkt herstellt oder ein Referenzobjekt, wo so etwas stehen könnte. Welche Firmen Träger einer solchen Entwicklung sein sollten, wenn wir die jetzige Erfolgsgeschichte Windkraft zerstören, und unter welchen Förderbedingungen eine solche Technologie entwickelt werden soll, ist mir rätselhaft. Letztendlich verbirgt sich dahinter die Absicht der FDP jegliche Förderung für regenerative Energien einzustellen.

So verzerrt sieht die Zusammenfassung der Windkraft aus Sicht der FDP aus:

"Eine Zusammenfassung unterschiedlicher Beurteilungen ergibt, dass Windkraftanlagen - ökonomisch unsinnig, - ökologisch fragwürdig, - bei Betroffenen durch Lärmbelästigung (bedingt durch Wind- und Luftabrissgeräusche) und rotierenden Schattenwurf (Diskoeffekt) gesundheitlich schädlich, - das Landschafts- und dem Ortsbild schädigend, - die Immobilienwerte senkend, - auf den Fremdenverkehr negativ wirkend und - für Verkehrswege und Vogelflug gefährdend sind.

Es ist daher dringend geboten, wieder zu einem energiepolitisch vernünftigen Weg zurückzukehren, gesundheitlichen Schaden von der Bevölkerung abzuwenden und Zerstörungen des Landschaftsbildes zu verhindern. Die Förderung der Verwirklichung von Windkraft-Großanlagen ist bei uns in Nordrhein-Westfalen zu beenden."

Aus Grüner Sicht ist zum weiteren Ausbau der Windkraft zu sagen:

Neben vielen anderen Technologien, die es forciert weiter zu entwickeln gilt wie Brennstoffzellen, Biomassenutzung, Photovoltaik, Geothermie, Kraft-Wärme-Kopplung kann auch die Windkraftnutzung einen beachtenswerten Beitrag zum Klimaschutz und zu einer zukunftsorienterten Energieversorgung liefern.

Die Bundesregierung hat mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eine hervorragende gesetzliche Grundlage für den Ausbau der regenerativen Energien geschaffen. Das Ziel dieses Gesetzes ist es, die beispielhafte Dynamik bei der Entwicklung der Windkraft in der Bundesrepublik auch auf andere regenerative Bereiche zu übertragen und so mittel- und langfristig die Wettbewerbsfähigkeit mit konventionellen Energieträgern herbeizuführen. Nordrhein-Westfalen hat, mit seinen Aktivitäten im Rahmen der REN-Programme in den letzten Jahren diese Gesetzgebung des Bundes vorbereitet. Unser Ziel ist es, Nordrhein-Westfalen in allen Bereichen der regenerativen Energietechnologien zum Spitzenland in der Bundesrepublik zu machen. Vor uns liegt durch die neue Gesetzgebung der Bundesregierung ein Boom für diese Bereiche. Auch angesichts der sich ständig besser entwickelnden Exportchancen für regenerative Energietechnologien wird es darauf ankommen, sich in NRW in der praktischen Entwicklung dieser Technologien einen Vorsprung zu erarbeiten.

Der bundesweit starke Ausbau der Windenergie wäre ohne REN in dieser Form nicht möglich gewesen. Mehr als 30000 Arbeitsplätze in diesem Bereich sprechen die überzeugendste Sprache. NRW hat eine wichtige Bedeutung als Lieferant und Hersteller von Komponenten für Windkraftanlagen. Die Entwicklung der Windkraft in den letzen 10 Jahren von einzelnen Pionieranlagen zu modernen High-Tech Windparks ist eine beispiellose Erfolgsgeschichte.

"Die Nordrhein-Westfälische Landesregierung sieht im Ausbau der Windenergienutzung weiterhin einen wichtigen Bestandteil einer Energiepolitik, die durch verstärkte Maßnahmen zur Energieeinsparung, eine effizientere Energiepolitik und den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien die Belastungen für das Klima abbauen und einen zentralen Beitrag für die Reduzierung des CO2 - Ausstoßes leisten will. Die Windenergienutzung hat den Vorteil, dass im Betrieb weder Luftschadstoffe noch Reststoffe, Abfälle und Abwärme verursacht werden. Sie ist ein wichtiger Faktor einer ressourcenschonenden Energiepolitik." (Umweltministerin Bärbel Höhn am 21.5.2001 in einer ausführlichen Stellungnahme für den Umweltausschuss)

Das ist die vernünftige politische Grundlinie der Landesregierung zur Windkraftnutzung. Dabei müssen wir die Konflikte und Widerstände, die bei konkreten Planungen vor Ort entstehen, ernst nehmen. Jede Planung vor Ort erfordert Abwägungsprozesse, dabei können auch nicht alle Windparks und alle Anlagen die gewünscht werden errichtet werden. Diese Abwägungsprozesse können mit dem Windenergie-Erlass vom 3. Mai 2000 unter Abwägung der Interessen aller Betroffenen vernünftig geregelt werden.

Der FDP-Antrag kann neben anderen Informationen zur Windkraft auf meiner Homepage "www.reiner-priggen.de" unter der Rubrik "Windenergie" abgerufen werden.

Viele Grüße Reiner Priggen

Reiner Priggen MdL Energiepolitischer Sprecher BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Nordrhein-Westfalen reiner.priggen@landtag.nrw.de


Viktor Haase Wissenschaftlicher Mitarbeiter Ökologie GRÜNE im Landtag NRW Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf 0211-884 2809 (tel) 0211-884 3516 (fax) mailto:viktor.haase@landtag.nrw.de http://www.gruene.landtag.nrw.de

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