Das sollten Sie wissen!

Am Dienstag, dem 13.3.2001 findet im Rathaus zu Ober-Flörsheim ein Bürgerbeteiligungsverfahren zum geplanten Windpark, der der größte Süddeutschlands sein wird, statt. Jeder (nicht nur Ober-Flörsheimer!) kann teilnehmen. Ob die wenig bürgerfreundliche Uhrzeit 14:00 - 16:00 der Hoffnung angesetzt wurde, möglichst viele Berufstätige von der Teilnahme abzuhalten, beispielsweise die Bürger des Neubaugebiets?
Alle Ober-Flörsheimer sind mit den verheerenden Nachteilen konfrontiert, aber unsere Neubürger sind die Hauptleidtragenden. Bei ihnen handelt es sich meist um junge Familien mit Kindern, die unter großen finanziellen Opfern Baugrundstücke erworben und Häuser gebaut haben. Viele von ihnen sind aus den Ballungszentren des Main-Neckar-Raums oder aus dem Rhein-Main-Gebiet nach Ober-Flörsheim gezogen in der Hoffnung, dem Lärm und der Hektik der Stadt zu entfliehen. Sie genießen den malerischen Blick über das weite, unbebaute Hochplateau auf den Donnersberg, der höchsten Erhebung des südlichen Rheinland-Pfalz. Nun sollen sie über 100 m hohe Windindustrieanlagen direkt vor ihre Haustür gebaut bekommen.
Auf geradezu zynische Art und Weise will die Windenergiefirma JuWi den Ober-Flörsheimern weismachen, es handele sich dabei um "ihren" (= der Bevölkerung) Windpark. Dies stimmt sogar in gewisser Weise - schließlich wird der Wahnsinn u. a. mit unseren Steuergeldern bezahlt. Die blanke Realität ist: Finanzdienstleistungsunternehmen und andere Institute werden mit "Steckbriefen" die WKA als optimale Kapitalanlage in ganz Deutschland anpreisen. Die Namen der kapitalbewußten Besitzer dieser WKA, die ihren "Goldesel" vielleicht einmal jährlich mit Wohlgefallen in Augenschein nehmen werden, werden wir nie erfahren. Die großflächige Verhunzung der Gemarkung Ober-Flörsheim durch Windindustrieanlagen ist aus vielen Ursachen abzulehnen, nachstehend führen wir nur die wichtigsten kurz an.
Scheuen wir uns nicht, am Dienstag kritische Fragen zu stellen - es ist vielleicht unsere letzte Chance!
Nehmen Sie am Bürgerbeteiligungsverfahren teil. Vielleicht werden nicht alle Anwesenden die Chance haben, ihre Bedenken vorzutragen. Formulieren Sie Ihre Bedenken außerdem schriftlich, bringen Sie zwei Exemplare mit und lassen Sie sich den Empfang von den Vertretern der Verbandsgemeindeverwaltung quittieren.
Es ist das erste Mal, daß in unserer Gegend ein frühzeitiges Bürgerbeteiligungsverfahren zu einem geplanten Windpark stattfindet - die Verwaltung beginnt, unseren Widerstand zur Kenntnis zu nehmen. Das Rathaus muß aus allen Nähten platzen!

Trude Fuchs und MitstreiterInnen

 

Gute Gründe gegen den Windpark in Ober-Flörsheim

Der Flomborner Windindustriepark wurde bewußt weit von der Wohnbebauung entfernt errichtet, um eine direkte Beeinträchtigung der Menschen möglichst gering zu halten. Für die Ober-Flörsheimer und Flomborner im Neubaugebiet, die sich und ihren Familien unter finanziellen Belastungen ein Heim geschaffen haben, ist die  unmittelbare Gefährdung ihrer Gesundheit durch die von Windrotoren ausgehenden Emissionen wie visuelle Unruhe, Lärm, Schattenschlag und Lichtreflexe über mehrere Kilometer und die von Infraschall ausgehenden Gefahren,  wie auch der damit einhergehende schlagartige Wertverlust ihrer neuen Häuser nicht hinnehmbar.

Die Ausweisung einer Sonderbaufläche für Windenergienutzung in der Gemarkung Ober-Flörsheim wird katastrophale Folgen für die Wohn- und Lebensqualität haben. Industrieanlagen immensen Ausmaßes werden unmittelbar vor den Häusern des Neubaugebietes errichtet werden. Hatte der Windindustriepark Flomborn bereits zu einer visuellen Beeinträchtigung der direkten Lebensumwelt geführt, so wird einer der letzten intakten Naturbereiche unserer Heimat, das Hochplateau zwischen der Ober-Flörsheimer Gemeinde und dem Zellertal, der industriellen Überformung preisgegeben werden.

Windindustrieanlagen werden direkte negative Auswirkungen auf die Gesundheit der Anwohner haben. Dies ist ein eklatanter Verstoß gegen Artikel 2 des Grundgesetzeses (Körperliche Unversehrtheit).

Es ist zu befürchten, daß die Befunde des Bundesamtes für Naturschutz hinsichtlich der von Windindustrieanlagen ausgehenden störenden Geräusche und Lichteffekte auftreten werden.

Wahrnehmungspsychologen machen darauf aufmerksam, daß die von Windkraftanlagen ausgehende erdrückende Wirkung, audiovisuelle Veränderung der Landschaft, die Bewegung der Rotorblätter und das diskontinuierliche Geräusch der Flügelschläge sowie "einzeltonhaltige Geräusche" zwangsläufig die Aufmerksamkeit erregen und Erholungssuchende von Ruhe und Entspannung ablenken, sie stark belästigen. "Ein Gewöhnungseffekt ist auszuschließen." Dies stellt das Bundesamt für Naturschutz (BFN) in "Projektgruppe Windenergienutzung", 2000 fest.

Bezüglich des Infraschalls scheinen Flomborner und Ober-Flörsheimer Menschen zu Versuchsobjekten der Großtechnologie gemacht zu werden. Die bisher unzureichend erforschten Infraschallwellen (boden- und luftgetragen) erfordern ein umfassendes Gutachten, das auch sog. Langzeiteffekte und Langzeitschäden berücksichtigt. Dazu ist sowohl vom Umweltministerium wie auch vom Gesundheitsministerium eine eindeutige Stellungnahme hinsichtlich der gesundheitlichen Unbedenklichkeit von Windkraftanlagen in Bezug auf Lärm, Schattenschlag, Lichteffekte, insbesondere aber von Infraschall zu erbringen.

Es ist unverantwortlich, ein für die Erholung und Entspannung der Bürgerinnen und Bürger unverzichtbares Gebiet durch Großindustrie unbrauchbar zu machen (Verweis auf BFN-Schrift). Darüber hinaus werden Landwirte, Spaziergänger, Wanderer, Radfahrer, Reiter und Jäger schon bei leichtem Frost durch Eisfall und Eiswurf, über das Jahr durch sich lösende und weggeschleuderte Rotorteile gefährdet.

Alle diese negativen Faktoren lassen befürchten, daß zahlreiche Bürgerinnen und Bürger ihrer Heimat entfremdet werden. Daran ändern auch die zusätzlichen Geldeinnahmen Ober-Flörsheims nichts. Die Menschen im Oberdorf und im Neubaugebiet tragen dazu noch die Last in Form einer enormen Wertminderung ihrer Häuser. In ganz Deutschland sind Immobilien in der Nähe von Windrotoren nur mit Preisabstrichen zwischen 20 und 30 Prozent veräußerbar, wenn nicht gar unverkäuflich oder unvermietbar.

Unter Berücksichtigung der Interessen der hier lebenden Menschen ist die Ober-Flörsheimer Gemarkung für die Windenergienutzung nicht geeignet.