Bürgerinitiativen gegen Windkraftanlagen in Niedersachsen
Presseerklärung
Bürgerinitiativen gegen Windkraftanlagen gründen Dachverband in Niedersachsen
Bürgerinitiativen gegen Windkraftanlagen aus ganz Niedersachsen haben sich am 05. Januar in Benthe zu einem Erfahrungsaustausch getroffen. Die versammelten Bürgerinitiativen wiesen mit Besorgnis auf den ungehemmten Ausbau der Windenergie mit immer größeren Anlagen hin. Neben der energiewirtschaftlichen geringen Effizienz und Bedeutung der Windkraft für die Energieversorgung. Windenergie steht nur diskontinuierlich und zu sehr hohen Gestehungskosten sowie in sehr begrenztem Umfang zur Verfügung - nahmen auch die Folgen der Windenergieanlagen für die betroffenen Bürger in gesundheitlicher, wirtschaftlicher und umwelt- und genehmigungsrechtlicher Hinsicht breiten Raum in der Diskussion ein. Beanstandet wurden neben der Beeinträchtigung von Mensch, Tier und Landschaft durch Windkraftanlagen auch die wirtschaftlichen Folgen, da u.a. bei Immobilien in der Nachbarschaft von Windkraftanlagen Wertverluste in einer Größenordnung bis zu 50% zu verzeichnen sind. Besonders beklagt wird der privilegierte Bau von Windkraftanlagen, der letztendlich zu einer Genehmigungspraxis geführt hat, die sich in rücksichtloser Weise über die Interessen der betroffenen Bürger hinwegsetzt.
Um sich politisch mehr Gehör zu verschaffen und um die gesammelten Erfahrungen, auch anderen Bürgern, die von der Errichtung von Windkraftanlagen betroffen werden, zur Verfügung zu stellen, haben sich die Bürgerinitiativen entschlossen, einen Dachverband der Bürgerinitiativen gegen Windkraft zu gründen.
Von Politik und Gesetzgebung wird eine nachhaltige Energiepolitik gefordert, die sowohl die Versorgungssicherheit als auch die wirtschaftlichen, naturwissenschaftlichen, gesellschaftlichen und ökologischen Belange in gleicher Weise berücksichtigt. Die Privilegierung von Windkraftanlagen nach § 35.1 Nr. 6 BauGB muss abgeschafft werden, da diese mit einer de facto undemokratischen Genehmigungspraxis die verankerten Grundrechte der Bürger und den Schutz der Umwelt und Landschaft aushebelt. Im Interesse einer effizienten Energieversorgung muss für einen liberalisierten Energiemarkt die garantierte Einspeisevergütung für Windstrom im Gesetz für Erneuerbare Energien EEG entfallen, da hierdurch ausgerechnet eine Energieform bevorzugt wird, welche die Versorgungssicherheit gefährdet und ihren Betreibern auf dem Energiemarkt unter Ausschluss des Wettbewerbs überhöhte Strompreise garantiert, die zwangsweise vom Bürger zu entrichten sind.