China Post [Taiwan]
EPA policy on infrasound takes effect today
The China Post staff, 1 July 2005
Taiwan will begin to take concrete measures to solve problems caused by infrasound, which has been found to damage the human body, announced the Environmental Protection Administration (EPA).
Low frequency sound, which is often emitted from electronic appliances, refers to sound frequencies under 200 megahertz. Although it doesn't demonstrate any visible effect on the human body physically, the EPA stated that prolonged exposure to these noises will affect people's sleep and psychological well-being.
Ninety-two percent of restaurant environments in Taiwan include noises over 65 decibels, which is harmful to human beings.
Beginning July 1, the EPA will begin its implementation of the policy. Commercial or residential areas that do not comply with regulations will receive fines ranging from NT$3,000 to NT$30,000.
Businesses can even be shut down if their equipment do not meet the standards set by the EPA. Buildings cannot have noise levels above 40 decibels and must be between 20-200 hertz, the EPA said. Potential targets of the regulation include stereos, fans, and air conditioners.
Other leading countries such as Germany, Denmark, and Japan have also begun to propose such regulations. However, Taiwan is the first country in the world to issue a mandatory regulation on infrasound.
In a study conducted by the Taipei City Department of Environmental Protection (DEP), the noise level in 92 percent of fast food restaurants in the nation's capital exceed 65 decibels, which creates an environment unsuitable for normal conversation.
DEP stated that locations with a noise level under 65 decibels are optimal for studying. If it is between 65 and 75 decibels, people will have slight difficulty in carrying out a conversation. And if it is above 75 decibels, the noise level will be loud enough to affect those who are working.
Although there are currently no regulations regarding volume levels in restaurants, the DEP urged business owners for self-regulation in order to provide consumers with a better dining environment.
The EPA recommends the public to not only test their electronic equipment, but also to take action and control of the dangers of infrasound.
Copyright © 2005 The China PostDie biologische Wirkung von luftgeleitetem Infraschall
Von Dr. Ing. Reinhard Bartsch
"Infraschall entsteht überall dort, wo Geräte mit großen betriebsbedingten Schwingungen auftreten. In der Wohnumwelt des Menschen ist Infraschall deshalb auch anzutreffen. Quelle sind hier meist Hubschrauberüberflüge, naheliegende Industrieanlagen und in jüngster Zeit Windkraftanlagen. Die Rotorflügel sind exzellente Erzeuger von luftgeleitetem Infraschall. Leider ist dieser mit der bekannten Schallmeßtechnik nicht zu messen, deren Meßgrenze liegt in der Regel oberhalb von 20 Hz. Infraschall liegt aber definitionsgemäß zwischen 0,1 und 20 Hz. Ein normales Lärmmeßgerät kann nur den Pegel des "hörbaren" Anteils bestimmen, über Pegelhöhen des ebenfalls vorhandenen Infraschall kann nicht mal eine qualitative Aussage getroffen werden. Bei der Frequenz von 5 Hz erreichen Windblätter im Normalbetrieb den Pegel von 85 dB, Kompressoren und Rammbären können bei der Frequenz von 10 Hz Pegel bis 120 db erreichen. Wichtig ist auch, daß der allseits bekannte Hörschutz bei diesen niedrigen Frequenzen keine Dämmwirkung besitzt.
Grundsätzlich hat Infraschall, wie die Auswertung von 100 Literaturquellen zeigt, die gleichen Wirkungen auf Gesundheit und Wohlbefinden wie Schall und Lärm. Neben der Erzeugung von zeitweiligen oder permanenten Hörschwellenabwanderungen bis hin zur Taubheit bei ausreichenden Pegeln werden unter den sogenannten extraauralen Wirkungen folgende psychomentale Störungen wie Angst, Appetitlosigkeit, Benommenheit, Ermüdung, Konzentrationsminderung, Kopfschmerz, Verminderung der Leistungsfähigkeit, Lethargie, Magenbeschwerden, Ohrendruck, Reizbarkeit, Schlafstörungen und Störung des Wohlbefindens genannt. Darüber hinaus werden folgende Gesundheitsbeeinträchtigungen diskutiert: Augenbeschwerden, Blutdruckbeeinflussung, Depressionen, Durchblutungsstörungen, Epilepsie, Beeinflussung des endokrinen Systems, Veränderung der Erythrozyten, Veränderung der vibrotaktilen Fühlschwelle, Gleichgewichtsstörungen, Beeinflussung von Hauttemperatur, Hautwiderstand, Herzschlagfrequenz und der Hypophysenfunktion, myokardale Ischämien, Verminderung der Magenschleimhautdurchblutung, der Neuromotorik und des Nystagmus, sowie zum Auftreten von Tinitus.
Wegen fehlender systematischer Forschungen über Infraschall ist dieser "Horrorkatalog" an gesundheitlichen Folgen der Wirkung von luftgetragenem Infraschall meist nur das Ergebnis kleinerer wissenschaftlicher Studien, d. h., es liegen nur kleine Probandenzahlen vor. Die zunehmende Quellenzahl von Infraschall durch die in letzter Zeit verstärkt errichteten und noch in Planung befindlichen Windkraftanlagen wird hoffentlich das öffentliche Bedürfnis nach Klärung verstärkter und größerer Forschungsprojekte ermöglichen. Aus heutigem Kenntnisstand heraus sollten Windkraftanlagen deshalb lediglich weitab von menschlichen Ansiedlungen, besser noch, nicht in deren Sichtweite errichtet werden. Diese Faustregel hat keine besondere wissenschaftliche Begründung, sondern ist der Intensitätsabnahme von Schall pro Meter Abstand geschuldet, die für jede Art Schall gilt.
Klar ist, daß es heute weder gesetzliche Regelungen noch standardmäßige Meßtechnik, geschweige denn ein standardisiertes Meßverfahren zur Bestimmung und Bewertung von Infraschall gibt. Lediglich der Flimmereffekt bei niedrigem Sonnenstand gilt für Windkraftanlagen als akzeptierter Kontrapunkt bei raumordnerischen Planungen. Die heute meist aus ästhetischen Gesichtspunkten artikulierten Widerstände in der Bevölkerung werden möglicherweise bald mit obigen gesundheitlichen Folgen massiert werden. Gesundheitlich muß auch für solche neuen Technologien, heute von Teilen der Bevölkerung als grundsätzlich positiv akzeptiert, die gleiche gesundheitliche Unbedenklichkeit gelten, wie für alle andere Technik. Dr. Reinhard Bartsch Der Autor hat im Rahmen seiner wissenschaftlichen Tätigkeit 15 Jahre lang über extraaurale Lärmwirkungen geforscht."Der Autor ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin an der Universität Jena und hat 15 Jahre lang über extraaurale Lärmwirkungen geforscht. Ein besonderer Schwerpunkt war dabei die individuelle Lärmempfindlichkeit des Menschen.
Die Landesanstalt für
Umweltschutz Baden-Württemberg |
Fakten Lärmbekämpfung -
Ruheschutz 11. Tieffrequente Geräuschimmissionen und ihre Beurteilung "'A' wird nicht Allem gerecht Auf dem Gebiet der Lärmbekämpfung hat sich international der 'A-bewertete Schallpegel', angegeben in dB(A), als Maß für die Stärke menschlicher Geräuschempfindung durchgesetzt (siehe Kapitel 1). Mit Ausnahme weniger Sonderfälle lassen sich auf Basis solcher A- bewerteter Schallpegel Lärmermittlungen und Lärmbewertungen einfach, reproduzierbar und vergleichbar durchführen. In der Praxis treten jedoch immer wieder Lärmbeschwerden auf, bei denen trotz glaubhaft vorgetragener starker Belästigungen nur relativ niedrige A-bewertete Schalldruckpegel gemessen werden können. Solche Lärmeinwirkungen sind geprägt durch ihre tieffrequenten Geräuschanteile, in der Regel verbunden mit deutlich hervortretenden Einzeltönen. Im Wohnbereich werden tieffrequente Geräusche, insbesondere zu Zeiten allgemeiner Ruhe wie z.B. nachts, schon dann als störend empfunden, wenn sie gerade wahrnehmbar sind. Betroffene klagen über ein im Kopf auftretendes Dröhn-, Schwingungs- oder Druckgefühl, oft verbunden mit Angst- und Unsicherheitsempfindungen, sowie über eine Beeinträchtigung ihrer Leistungsfähigkeit. Wer noch nichts hört, der kann schon fühlen Physikalische Lehrbücher beschreiben das Problem des tieffrequenten Schalls häufig nur unzureichend. Die Aussagen darin lauten sinngemäß: 'Die untere Frequenzgrenze des menschlichen Hörbereiches liegt bei etwa 16 bis 20 Hz - tieferfrequenter Schall, sogenannter Infraschall, ist nicht hörbar.' Verschiedene, zum Teil schon 60 Jahre alte Untersuchungen zeigen allerdings: das menschliche Ohr ist durchaus in der Lage, Luftdruckschwankungen im Infraschallbereich wahrzunehmen, und zwar bis herab zu etwa 1 Hz. Was bei höheren Frequenzen gilt, ist auch hier richtig: Infraschall kann erst nach Überschreiten eines bestimmten Schalldruckpegels wahrgenommen werden. Allerdings nimmt die Empfindlichkeit des Ohres zu tiefen Frequenzen hin sehr stark ab. So liegt die Hörschwelle bei 100 Hz um 23 dB, bei 20 Hz schon über 70 dB. Bei 4 Hz liegt die Wahrnehmbarkeitsschwelle gar um 120 dB. Die Wahrnehmung und Wirkung überschwelliger tieffrequenter Geräusche weichen deutlich von der Wahrnehmung und Wirkung mittel- oder hochfrequenter Geräusche ab. Im Frequenzbereich unter 20 Hz fehlen Tonhöhen- und Lautstärkeempfindung. Man empfindet Luftdruckänderungen vielmehr als Pulsationen und Vibrationen, verbunden mit einem Druckgefühl auf den Ohren. Im Frequenzbereich von 20 Hz bis etwa 60 Hz ist die Tonhöhen- und Lautstärkewahrnehmung nur schwach ausgeprägt. Vielfach sind hier Fluktuationen (Schwebungen) wahrzunehmen. Im Frequenzbereich ab 60 Hz schließlich findet der Übergang zur normalen Tonhöhen- und Geräuschempfindung statt. Der Übergang von einem Frequenzbereich zum nächsten erfolgt fließend, Wirkungen überlappen sich. Aus Sicht der Lärmbekämpfung erscheint es allerdings unerheblich, ob man die Infraschallwahrnehmung als 'Hören' oder eher als 'Fühlen' bezeichnet. Tieffrequente Schwingungen gehen 'durch' Zur Ausbreitung tieffrequenter Geräusche von der Quelle in die Nachbarschaft kommen Körperschall- oder Luftschallausbreitung in Frage. Bei Körperschallausbreitung werden Schwingungen von der Quelle durch feste Stoffe (z.B. Fundamente, Erdreich, Decken, Wände) zum Einwirkungsort hin übertragen. Dort strahlen die Gebäudedecken oder Wände die Körperschallschwingungen als 'sekundären Luftschall' in den Raum hinein ab. Bei der Übertragung tieffrequenter Schwingungen in festen Körpern sind die Dämm- und Dämpfungswirkungen auf dem Ausbreitungsweg weit geringer als bei höherfrequenten. Andererseits können bei der Anregung von Gebäudedecken und Wänden Resonanzeffekte auftreten. Auf dem gesamten Ausbreitungsweg können sich all diese Erscheinungen derart komplex ausprägen, daß - vom Emittenten gesehen - weiter entfernt gelegene Gebäude oder Gebäudeteile stärkere Einwirkungen zeigen als näher gelegene. Auch bei der Übertragung von Geräuschen in der Luft wird auf dem Ausbreitungsweg tieffrequenter Schall weniger gedämpft als höherfrequenter. Ein ähnliches Frequenzverhalten zeigt die Schalldämmwirkung der Außenbauteile von Gebäuden, z.B. der Fenster oder Wände. Zusätzlich kann in geschlossene Räume eingekoppelter tieffrequenter Luftschall durch Raumresonanzen erheblich verstärkt werden. Es kommt dann zur Ausbildung sogenannter 'stehender Wellen', wodurch zumindest lokal relativ hohe Pegel bei vergleichsweise geringem Schalleintrag verursacht werden. Dieser Effekt ist unabhängig von der Art der Transmission. Kenntnisse umgesetzt In den 80-er Jahren wurden die Erkenntnisse bezüglich tieffrequenter Schallimmissionen systematisch zusammengefaßt. Hierbei zeigte sich deutlich, daß tieffrequenter Schall als eine besondere Lärmart betrachtet werden sollte, deren Störwirkung sich nur unzureichend durch den A-bewerteten Geräuschpegel beschreiben läßt. 1992 wurde der Normentwurf DIN 45680 'Messung und Beurteilung tieffrequenter Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft' veröffentlicht. Seitdem steht erstmals ein geeignetes Werkzeug zur einheitlichen Beurteilung tieffrequenter Geräuscheinwirkungen zur Verfügung ...." Fortsetzung unter: |
http://www.lfu.baden-wuerttemberg.de/lfu/abt3/laerm/kap-11.htm |
Die biologische Wirkung von luftgeleitetem
Infraschall Infraschall entsteht überall dort, wo Geräte mit großen betriebsbedingten Schwingungen auftreten. In der Wohnumwelt des Menschen ist Infraschall deshalb auch anzutreffen. Quelle sind hier meist Hubschrauberüberflüge, naheliegende Industrieanlagen und in jüngster Zeit Windkraftanlagen. Die Rotorflügel sind exzellente Erzeuger von luftgeleitetem Infraschall. Leider ist dieser mit der bekannten Schallmeßtechnik nicht zu messen, deren Meßgrenze liegt in der Regel oberhalb von 20 Hz. Infraschall liegt aber definitionsgemäß zwischen 0,1 und 20 Hz. Ein normales Lärmmeßgerät kann nur den Pegel des "hörbaren" Anteils bestimmen, über Pegelhöhen des ebenfalls vorhandenen Infraschall kann nicht mal eine qualitative Aussage getroffen werden. Bei der Frequenz von 5 Hz erreichen Windblätter im Normalbetrieb den Pegel von 85 dB, Kompressoren und Rammbären können bei der Frequenz von 10 Hz Pegel bis 120 db erreichen. Wichtig ist auch, daß der allseits bekannte Hörschutz bei diesen niedrigen Frequenzen keine Dämmwirkung besitzt. Grundsätzlich hat Infraschall, wie die Auswertung von 100 Literaturquellen zeigt, die gleichen Wirkungen auf Gesundheit und Wohlbefinden wie Schall und Lärm. Neben der Erzeugung von zeitweiligen oder permanenten Hörschwellenabwanderungen bis hin zur Taubheit bei ausreichenden Pegeln werden unter den sogenannten extraauralen Wirkungen folgende psychomentale Störungen wie Angst, Appetitlosigkeit, Benommenheit, Ermüdung, Konzentrationsminderung, Kopfschmerz, Verminderung der Leistungsfähigkeit, Lethargie, Magenbeschwerden, Ohrendruck, Reizbarkeit, Schlafstörungen und Störung des Wohlbefindens genannt. Darüber hinaus werden folgende Gesundheitsbeeinträchtigungen diskutiert: Augenbeschwerden, Blutdruckbeeinflussung, Depressionen, Durchblutungsstörungen, Epilepsie, Beeinflussung des endokrinen Systems, Veränderung der Erythrozyten, Veränderung der vibrotaktilen Fühlschwelle, Gleichgewichtsstörungen, Beeinflussung von Hauttemperatur, Hautwiderstand, Herzschlagfrequenz und der Hypophysenfunktion, myokardale Ischämien, Verminderung der Magenschleimhautdurchblutung, der Neuromotorik und des Nystagmus, sowie zum Auftreten von Tinnitus. Wegen fehlender systematischer Forschungen über Infraschall ist dieser "Horrorkatalog" an gesundheitlichen Folgen der Wirkung von luftgetragenem Infraschall meist nur das Ergebnis kleinerer wissenschaftlicher Studien, d. h., es liegen nur kleine Probandenzahlen vor. Die zunehmende Quellenzahl von Infraschall durch die in letzter Zeit verstärkt errichteten und noch in Planung befindlichen Windkraftanlagen wird hoffentlich das öffentliche Bedürfnis nach Klärung verstärkter und größerer Forschungsprojekte ermöglichen. Aus heutigem Kenntnisstand heraus sollten Windkraftanlagen deshalb lediglich weitab von menschlichen Ansiedlungen, besser noch, nicht in deren Sichtweite errichtet werden. Diese Faustregel hat keine besondere wissenschaftliche Begründung, sondern ist der Intensitätsabnahme von Schall pro Meter Abstand geschuldet, die für jede Art Schall gilt. Klar ist, daß es heute weder gesetzliche Regelungen noch standardmäßige Meßtechnik, geschweige denn ein standardisiertes Meßverfahren zur Bestimmung und Bewertung von Infraschall gibt. Lediglich der Flimmereffekt bei niedrigem Sonnenstand gilt für Windkraftanlagen als akzeptierter Kontrapunkt bei raumordnerischen Planungen. Die heute meist aus ästhetischen Gesichtspunkten artikulierten Widerstände in der Bevölkerung werden möglicherweise bald mit obigen gesundheitlichen Folgen massiert werden. Gesundheitlich muß auch für solche neuen Technologien, heute von Teilen der Bevölkerung als grundsätzlich positiv akzeptiert, die gleiche gesundheitliche Unbedenklichkeit gelten, wie für alle andere Technik. Text: Dr. Ing. Reinhard Bartsch, Käthe-Kollwitz-Str. 15, 07743 Jena, 03641 442159, di in Uni Jena 933654, di Fax 933031. Der Autor ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin und hat 15 Jahre lang über extraaurale Lärmwirkungen geforscht. Ein besonderer Schwerpunkt war dabei die individuelle Lärmempfindlichkeit des Menschen. 1. Nekhoroshev AS, Glinchikov VV 2. Schermuly L, Klinke R Zentrum der
Physiologie, Klinikum, Universitat, Frankfurt/Main 3. Theurich M, Langner G, Scheich H 4. Grigor'ev IuG, Batanov GV, Stepanov VS 5. Lim DJ, Dunn DE, Johnson DL, Moore TJ |
Die von Windkraftanlagen
verursachten Immissionen hat das Verwaltungsgericht
Oldenburg, welches sich seit Jahren intensiv mit dieser
Problematik beschäftigt, bereits in einer Entscheidung
vom 01.07.1998, dortiges Aktenzeichen - 4 B 1807/98 -
beschrieben: Zu diesen Beeinträchtigungen gehören zunächst Geräuschimmissionen: Technische Regelwerke wie die TA Lärm können die Beeinträchtigung durch die Geräusche nicht zutreffend erfassen. Bei Windkraftanlagen ist regelmäßig ein dauernd an- und abschwellender Heulton wahrzunehmen, der bei stärkerer Windgeschwindigkeit lauter wird. Dabei handelt es sich um den sogenannten Einzelton. Das Bundesamt für Naturschutz führt in seinen "Empfehlungen des Bundesamtes für Naturschutz zu naturschutzverträglichen Windkraftanlagen" (erschienen im Jahr 2000) zum Einzelton auf Seite 19 aus: "Dieses Phänomen konnte noch in einer Entfernung von 3 - 5 km zu einer Gruppe von Windkraftanlagen beschrieben werden ." Hinzu tritt ein schlagartiges Geräusch, das entsteht, wenn die Rotorblätter den Turm passieren, der sogenannte Impulston. Die Belastung mit einem derartigen Dauerton, kombiniert mit herausgehobenen Einzeltönen muss als besonders störend empfunden werden. Sie bindet die Aufmerksamkeit des Hörers, der sich ihnen nur schwer entziehen kann. Deshalb sind die Geräusche geeignet, unabhängig von ihrer Lautstärke, die Konzentration auf anderes oder den Wunsch nach Entspannung nachhaltig zu stören (vgl. auch OVG Münster, Beschluss vom 22.10.1996 - 10 B 2386/96 - GewArch 1997 S. 126 = BauR 1997 S. 279). Prof. Dr. Mausfeld von der Universität Kiel hat 1999 im Auftrage mehrer Bundesländer eine wissenschaftliche Studie zum Schattenschlag von Windkraftanlagen und deren Auswirkungen auf die betroffenen Nachbarn erstellt. Beim Schattenschlag wie beim Lärm von Windkraftanlagen handelt es sich um periodische Immissionen, da sie nicht gleichmäßig auftreten. Prof. Dr. Mausfeld hat sich zum periodischen Lärm von Windkraftanlagen und den Wechselwirkungen von den verschiedenen von Windkraftanlagen verursachten Immissionen wie folgt geäußert: "Periodischer Lärm ist deswegen als ein besonderer Stressor anzusehen, weil er mit internen Prozessen interferiert. Neurale Prozesse und insbesondere Verarbeitungsprozesse im Gehirn beruhen wesentlich auf einer temporalen Codierung (mit ganz unterschiedlichen Zeitparametern). Externe periodische Signale können daher zu einer Interferenz mit diesen Prozessen führen und diese stören (diese Effekte werden natürlich in der TA Lärm überhaupt nicht erfasst). Dagegen hat unser Organismus praktisch keine Schutzmechanismen verfügbar, da streng periodischer Lärm in der Natur nicht vorkommt und somit evolutionär unbedeutend war. Kurzzeitig ist das für den Organismus kein Problem, doch die Langzeiteffekte kennen wir bislang nicht. Das ist vergleichbar mit der 'chinesischen Tropfenfolter': Wenn man gelegentlich ein paar Wassertopfen auf den Kopf bekommt, stört das nicht, wenn man aber periodisch und über einen längeren Zeitraum einen solchen Tropfen auf den Kopf bekommt, ist es unerträglich. Da Laien in der Regel unbekannt ist, wie sehr neurale Prozesse auf einer temporalen Codierung beruhen, unterschätzen sie in der Regel in gravierender Weise den Effekt periodischer Stressoren. Unsere Daten der Feldstudie geben zudem erste Hinweise, dass das Zusammenwirken von periodischem Schattenwurf und periodischem Lärm besonders gravierende Effekte haben könnte."
Zum Lärm kommt also auch noch der Schattenschlag, den die Windkraftanlage verursacht und der Wohngebäude im Nahbereich empfindlich stört. Steht die Sonne hinter dem Rotor, dann laufen bei Betrieb bewegte Schatten über die Grundstücke. Sie verursachen dort je nach Umlaufgeschwindigkeit des Rotors einen verschiedenen schnellen Wechsel von Schatten und Licht. Durch Fenster sind diese Effekte auch in allen Wohnräumen wahrnehmbar, die der Windkraftanlage zugewandt sind, und zwar derart, dass diese Schatten durch den ganzen Raum wandern und von Wänden, Glasscheiben, polierten Holzflächen und dergleichen widergespiegelt werden (so auch OVG Münster, a. a. O.). Gestört werden Grundstücke im Nahbereich auch durch den Disco-Effekt: Dabei wird Sonnenlicht von den Rotorflügeln als Blitzlicht reflektiert und auf die Grundstücke geworfen. Besonders lästig ist daran, dass diese Effekte in allen Wohnräumen auf spiegelnden Flächen vervielfältigt werden (so auch OVG Münster, a. a. O.). Ferner ergibt sich die Rücksichtslosigkeit im Nahbereich zur Wohnbebauung durch die Eigenart der Anlage: Sie zieht durch ihre Höhe und die Größe des Rotors ständig den Blick auf sich, zumal wenn sie in Bewegung ist. Das LG Düsseldorf hat die Störungen durch sich bewegende Objekte zutreffend wie folgt beschrieben (Urt. v. 5.3.1997 - 2 O 39/97 - DWW 1997 S. 188): "Ein sich bewegendes Objekt erregt in erheblich höherem Maß Aufmerksamkeit als ein statisches. Eine Bewegung wird erst recht registriert, wenn sie sich nicht direkt in der Blickrichtung des Betroffenen, sondern seitwärts von dieser befindet. Da das horizontale Gesichtsfeld beider Augen eines Menschen mindestens 180 Grad beträgt (Trotter, Das Auge, 7. Auflage 1985, S. 156), gibt es also in Wohnräumen, die der Anlage zugewandt sind, kaum Möglichkeiten, sich so zu drehen oder zu wenden, dass sie nicht wenigstens am Rande des Gesichtsfeldes wahrnehmbar ist. Gerade an der Peripherie des Gesichtsfeldes ist die Wahrnehmung von Bewegungen verhältnismäßig besser und vor allem auffälliger als im Zentrum des Gesichtsfeldes (Trotter, S. 149). Die Aufgabe des peripheren Sehens ist also gerade die Wahrnehmung auch schwacher Bewegungen oder Veränderungen im Umfeld . . ." Es nutzt auch nichts, der Anlage den Rücken zuzuwenden; denn ihr Schatten bewegt sich durch die Wohnräume, ihre Lichteffekte spiegeln sich auf reflektierenden Flächen. Die Windkraftanlage bedrängt den Menschen also durch die stete Bewegung des Rotors, die - wie beschrieben - zwanghaft den Blick auf sich zieht und der man nicht ausweichen kann. Dies kann Irritationen hervorrufen; eine Konzentration auf andere Tätigkeiten wird wegen der steten, kaum vermeidbaren Ablenkung erschwert (vgl. LG Düsseldorf, a. a. O.). Es ist daher vorstellbar, dass dadurch auch psychische Erkrankungen hervorgerufen werden können, wie bereits von Nachbarn in anderen Verfahren dargelegt worden sind. Dabei handelt es sich regelmäßig um Kopfschmerzen, Nervosität, Übelkeit und Schlafstörungen. Nicht nur bei hierfür besonders empfänglichen und empfindlichen Menschen wird diese optische Wirkung der aus der Sicht des Betrachters "gewaltigen" sich drehenden Rotorblätter durch die von ihnen ausgehenden Geräuschbelästigungen verstärkt. Das Verschließen der Räume durch Rollläden ist als Gegenmaßnahme unzumutbar, da es dem Wohnen in geschlossenen Räumen gleichkommt, wodurch Gesundheitsstörungen, z. B. psychischer Natur, hervorgerufen werden können (ähnlich auch OVG Münster, a. a. O.). Vor Erteilung einer Baugenehmigung muss daher sichergestellt sein, dass die Nachbarn geplanter Windkraftanlagen nicht von derartigen Immissionen belastet werden. |
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