Die Göttinger Feldhamster-Story

Mitten in das Sommerloch platzte ein braunes, possierliches Tier, das nur selten jemand zu Gesicht bekommt: der Feldhamster. Mit der Schlagzeile "Feldhamster contra Biozentrum" berichteten Presse, Funk und Fernsehen im August ausführlich über eine ungewöhnlich große Kolonie dieser vom Aussterben bedrohten Tiere auf dem Gelände der Universität Göttingen. Naturschützer schlugen Alarm, als umfangreiche Bauarbeiten auf dem Hamsterareal begannen. Was dann folgte, ist für Dr. Hans-Jürgen Thorns nicht etwa eine harmlose Posse, sondern ein massiver öffentlicher Verstoß gegen bestehendes deutsches und europäisches Naturschutzrecht. Über seine Erfahrungen schreibt er im folgenden "Naturschutz-Krimi".

 Hamster gegen ÖPNV-Straße
Angefangen hatte alles ganz harmlos: In den 60er und 70er Jahren hat die Universität Göttingen auf der grünen Wiese zahlreiche Instituts-Neubauten errichtet. So entstand im Nordosten Göttingens das Gebiet Uni-Nord, in reizvoller Hanglage, mit viel Grün und gepflasterten Wegen. Einziger Schönheitsfehler: Es bestand nur eine schlechte ÖPNV-Versorgung, weshalb viele Instituts-Mitarbeiter und Studenten täglich im eigenen PKW kamen. Nun sollte im Herbst 98 eine alte Forderung von Verkehrsplanern und Umweltschützern erfüllt werden und im Rahmen einer grundlegenden Liniennetz-Reform auch das Gebiet der Göttinger Uni-Nord direkt mit einer Buslinie versorgt werden.

Allerdings zeigte sich ein kleines Problem. Die vorhandenen Straßen und Wege im Bereich der Uni Nord reichten scheinbar für eine vernünftige Linienführung nicht aus. Also wurde eine neue ÖPNV- Erschließungsstraße durch das Gelände geplant, die ohne Verbandsbeteiligung oder eine naturschutzfachliche Erkundung genehmigt wurde. Die Straße sollte teilweise nur wenige Meter neben einer gepflasterten Instituts-Zuwegung verlaufen und ein als landwirtschaftliche Versuchsfläche genutztes Areal durchqueren. Daß auf diesem Grundstück möglicherweise geschützte Tiere vorkommen könnten, hatte offensichtlich niemand geprüft.

Erst als am 20. Juli die Trasse abgesteckt wurde und die Bagger mit den Erdarbeiten begannen, machten Anlieger und Instituts-Mitarbeiter die Behörden und Naturschutzverbände telefonisch darauf aufmerksam, daß auf dem Gebiet der Baustelle geschützte Feldhamster siedelten. Die im BUND- Kreisgruppenbüro eingegangene Meldung wurde an die Biologische Schutzgemeinschaft Göttingen (BSG) weitergeleitet, da dieser Verband sich vorrangig mit Artenschutz-Fragen befaßt. Mitarbeiter der BSG kartierten vor Ort das Feldhamster-Vorkommen. Es zeigte sich, daß auf dem von der Straße durchschnittenen Areal eine außerordentlich dichte Feldhamster-Kolonie bestand. Mindestens sechs, wahrscheinlich sogar acht bis zehn Baue lagen direkt auf dem Gebiet der mittlerweile planierten Straße, zahlreiche weitere Baue in unmittelbarer Nähe der Baustelle.

Die Behörden reagierten auf die dort eingegangene Meldung nicht. Statt dessen wurde munter weiter gebaut. Erst als am 25. Juli durch Umweltverbände Strafanzeige gegen die Stadt Göttingen erstattet wurde, verordnete diese einen vorläufigen Baustopp für den betroffenen Baustellen-Abschnitt. Zu diesem Zeitpunkt waren die Erdarbeiten im Bereich der Feldhamster-Kolonie bereits weit fortgeschritten und damit die dort vorhandenen Baue zerstört oder verschüttet. Ein örtlicher Gutachter wurde auf das Gelände geschickt. Er stellte fest, daß "auf der nicht in Mitleidenschaft gezogenen Fläche des Getreidefeldes schätzungsweise 20 Hamsterfamilien und 20 Einzeltiere lebten" und daß nach seiner Einschätzung "der Fortbestand der Population insgesamt durch die Straßenbaumaßnahme nicht gefährdet sei."

Auf Grundlage dieser Bewertung stellte die Stadt Göttingen am 28. Juli bei der Bezirksregierung Braunschweig als obere Naturschutzbehörde einen "Antrag auf Genehmigung des Weiterbaus einer Straßenverbindung in einem Gelände mit Vorkommen des Feldhamsters". Noch am gleichen Tag erteilte die Bezirksregierung Braunschweig (gemäß § 20 g Bundesnaturschutzgesetz) eine "Ausnahmegenehmigung zur teilweisen Zerstörung eines Feldhamsterbaues". Daraufhin wurden die Bauarbeiten in dem entsprechenden Abschnitt wieder aufgenommen, allerdings nach weiteren Interventionen der Verbände nochmals vorübergehend unterbrochen. Inzwischen ist diese ÖPNV-Erschließungsstraße weitgehend fertiggestellt.

Nicht abgeschlossen ist jedoch der juristische Streit um das Vorgehen der Behörden: Nach der Strafanzeige gegen die Stadt Göttingen verliefen die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zunächst sehr schleppend. Mal sollte das Verfahren eingestellt werden, weil sich beim Ortstermin partout kein toter Hamster fand. Mal wollte man nicht weiter ermitteln, weil die Stadt Göttingen ja nicht gewerbsmäßig oder gewohnheitsmäßig gegen das Artenschutzrecht verstoßen hätte. Also gar kein Straftatbestand? Es wirft ein bezeichnendes Licht auf die Behörden, daß der am Beginn der Baumaßnahmen bei der Stadt Göttingen eingegangene Anruf so lange geleugnet wurde, bis die anrufende Person dies gegenüber der Polizei zu Protokoll gab!

Auch die von der Oberen Naturschutzbehörde erteilte Ausnahmegenehmigung war in mehrfacher Hinsicht juristisch unhaltbar: Zum einen wurde sie zur teilweisen Zerstörung eines Feldhamsterbaues erteilt, obwohl durch die Baumaßnahme mindestens sechs, wahrscheinlich sogar mehr Baue zerstört und die darin lebenden Feldhamster mit großer Wahrscheinlichkeit getötet wurden. Zum anderen hätte die Genehmigung gar nicht erteilt werden dürfen. Dies hatten die Behörden offenbar inzwischen selbst bemerkt. Deshalb wurde versucht, die Genehmigung nachträglich mit einem überwiegenden öffentlichen Interesse zu begründen. Auch dies widerspricht allerdings geltendem deutschen und europäischen Naturschutzrecht.

Um eine derartige Mißachtung des Artenschutzes durch die Bau- und Naturschutzbehörden in Zukunft zu verhindern, hat die BUND-Kreisgruppe Göttingen über den Landesverband Niedersachsen die erteilte Baugenehmigung und die Ausnahmegenehmigung angefochten. Der Widerspruch gegen die Baugenehmigung wurde damit begründet, daß es sich beim Bau der Straße nicht um ein Vorhaben im Innen-, sondern im Außenbereich handelt, was eine Verbandsbeteiligung notwendig machen würde. Leider besteht für einen Verband nur durch diesen Umweg über das Baurecht eine Möglichkeit, gegen diese Mißachtung des Artenschutzes vorzugehen. Es ist zu erwarten, daß die Stadt Göttingen den Widerspruch zurückweisen wird. Dann bliebe nur noch der Schritt vor das Verwaltungsgericht.

Feldhamster contra Biozentrum
Im Zuge der Diskussion über den Weiterbau der Straße wurde bekannt, daß auf dem von der Trasse durchschnittenen und von Feldhamstern besiedelten Areal weitere Instituts-Neubauten geplant sind: Auf dem südlichen, durch die Straße abgetrennten Teilstück sollte noch im Herbst 98 mit dem Bau des Zentrums für molekulare Biowissenschaften (Biozentrum) begonnen werden. Auf dem nördlichen, größeren Teil des Geländes sind für die nächsten Jahre weitere Bauvorhaben geplant. Die schönen Pläne würden nun möglicherweise von ein paar Feldhamstern durchkreuzt.

Die Gefahr rief sofort ranghohe Politiker und Verwaltungsfachleute auf den Plan. Vor versammelter Presse und laufenden Fernsehkameras machten sich Niedersachsens Wissenschaftsminister Thomas Oppermann und Braunschweigs Regierungspräsident Peter Jürgen Schneider auf der Hamsterwiese kundig und fanden auch sehr schnell eine Lösung des Problems. Auf der größeren, erst für eine spätere Bebauung vorgesehene Teilfläche der Hamsterwiese dürften die Tiere zunächst weiter siedeln. Das Institut für Wildbiologie der Universität Göttinger sollte währenddessen ihre Lebensweise erforschen. Mit dem Bau des Biozentrums allerdings, für das bereits eine gültige Baugenehmigung vorläge, werde wie geplant im Oktober 98 begonnen, so Minister Oppermann.

Schließlich habe dieses Projekt eine große Bedeutung für den Standort Göttingen. Die auf dem Baugrundstück lebenden Feldhamster würden tierschutzgerecht umgesiedelt. Regierungspräsident Schneider ging sogar noch weiter und erklärte, daß man das Biozentrum selbst dann bauen würde, wenn dort eine noch größere Anzahl Feldhamster lebte. Nicht erwähnt wurde von den Herren aus Braunschweig und Hannover, daß am Vormittag des selben Tages die ausgewiesene Feldhamster-Expertin des Niedersächsischen Landesamtes für Ökologie die Hamsterwiese besichtigt hatte und von einer Umsiedlungs-Aktion dringend abgeraten hatte.

Es sollte sich sehr bald herausstellen, daß der Regierungspräsident und der Wissenschaftsminister es in ihren Statements mit der Wahrheit nicht ganz so genau genommen hatten. Denn als der BUND gegen die angeblich vorliegende Baugenehmigung für das Biozentrum Widerspruch einlegen wollte, stellte sich heraus, daß diese entgegen den Äußerungen der hohen Herren noch gar nicht vorlag. Vielmehr mußte das Bauvorhaben von den Fachbeamten der Bezirksregierung noch geprüft werden, einschließlich einer Abwägung der naturschutzrechtlichen Belange. Man darf sich vorstellen, welcher Spielraum der oberen Fachbehörde nach den öffentlichen Festlegungen des Ministers und des Regierungspräsidenten da noch bleibt.

Nach dem Stelldichein auf der Hamsterwiese wurde der bereits früher hinzugezogene Gutachter mit der genauen Zählung der Hamster beauftragt. Zur Freude der Bauplaner konnte er auf dem für den Bau des Biozentrums vorgesehenen Teil des Areals keine bewohnten Hamsterbauten (mehr) feststellen. Folgerichtig konnten nun auch die Fachbeamten der Bezirksregierung mit einigen Auflagen ihre Zustimmung zum Bau geben. Also alles in Ordnung und zum Wohle des Naturschutzes?
Mitnichten! Bei der ersten Kartierung der Feldhamster zu Beginn der Straßen-Baumaßnahme waren auf dem entsprechenden Teil der Hamsterwiese sehr wohl mehrere bewohnte Hamsterbaue nachgewiesen worden. Wenn der behördlich beauftragte Gutachter auf dieser Fläche nun keine Hamster mehr vorfand, so zeigt dies überdeutlich, daß durch den Straßenbau nicht nur die auf der Trasse liegenden Hamsterbaue zerstört wurden, sondern auch die in der näheren Umgebung siedelnden Tiere vertrieben wurden.

Mit diesem Ergebnis widerlegt der Gutachter seine eigene frühere Einschätzung: der Weiterbau der Straße gefährde nicht den Bestand der Population. Der Zustand "hamsterfreies Baugrundstück" ist somit unrechtmäßig herbeigeführt worden. Wenn die Naturschutzbehörden gegen die anschließende Bebauung dieses Grundstückes keine Einwände erheben, so zeugt dies von einem merkwürdigen Rechtsverständnis der Behörden.
Und welche Möglichkeit bleibt den Verbänden? Im Gegensatz zum Bau der Straße kann der BUND hier nicht die unterlassene Verbandsbeteiligung einfordern. Das Biozentrum wird in mehreren Teilabschnitten genehmigt und gebaut, von denen jeder einzelne kleiner als 1000 m2 sein wird, denn: Selbst wenn das Verwaltungsgericht für das Areal den Status des Außenbereichs akzeptiert, wäre bei solchen kleineren Bauvorhaben keine Verbandsbeteiligung vorgeschrieben.

Also Klagerecht ade.
Fazit: In Niedersachsen ist es den Behörden offensichtlich möglich, sich über geltendes deutsches und europäisches Naturschutzrecht hinwegzusetzen, wenn ranghohe Politiker ein Prestigeprojekt durchsetzen wollen.Leider sah das Umweltministerium trotz mehrfacher Appelle der Verbände in der Hamstersache tatenlos zu und ließ durch einen Sprecher lediglich erklären, es gäbe keinen Handlungsbedarf. Vielleicht sollten sich die Naturschutzbehörden auf die Bedeutung des Wortes Naturschutz zurückbesinnen?

Hans-Jürgen Thorns

Der Autor
Dr. Hans-Jürgen Thorns, Biologe, ist Vorsitzender der BUND-Kreisgruppe Göttingen und hat sich intensiv mit dem Fall "Feldhamster" beschäftigt.