{\rtf1\ansi\ansicpg1252\uc1 \deff0\deflang1031\deflangfe1031{\fonttbl{\f0\froman\fcharset0\fprq2{\*\panose 02020603050405020304}Times New Roman;}{\f1\fswiss\fcharset0\fprq2{\*\panose 020b0604020202020204}Arial{\*\falt Helvetica};}
{\f56\froman\fcharset238\fprq2 Times New Roman CE;}{\f57\froman\fcharset204\fprq2 Times New Roman Cyr;}{\f59\froman\fcharset161\fprq2 Times New Roman Greek;}{\f60\froman\fcharset162\fprq2 Times New Roman Tur;}
{\f61\froman\fcharset177\fprq2 Times New Roman (Hebrew);}{\f62\froman\fcharset178\fprq2 Times New Roman (Arabic);}{\f63\froman\fcharset186\fprq2 Times New Roman Baltic;}{\f64\fswiss\fcharset238\fprq2 Arial CE{\*\falt Helvetica};}
{\f65\fswiss\fcharset204\fprq2 Arial Cyr{\*\falt Helvetica};}{\f67\fswiss\fcharset161\fprq2 Arial Greek{\*\falt Helvetica};}{\f68\fswiss\fcharset162\fprq2 Arial Tur{\*\falt Helvetica};}{\f69\fswiss\fcharset177\fprq2 Arial (Hebrew){\*\falt Helvetica};}
{\f70\fswiss\fcharset178\fprq2 Arial (Arabic){\*\falt Helvetica};}{\f71\fswiss\fcharset186\fprq2 Arial Baltic{\*\falt Helvetica};}}{\colortbl;\red0\green0\blue0;\red0\green0\blue255;\red0\green255\blue255;\red0\green255\blue0;\red255\green0\blue255;
\red255\green0\blue0;\red255\green255\blue0;\red255\green255\blue255;\red0\green0\blue128;\red0\green128\blue128;\red0\green128\blue0;\red128\green0\blue128;\red128\green0\blue0;\red128\green128\blue0;\red128\green128\blue128;\red192\green192\blue192;}
{\stylesheet{\ql \li0\ri0\widctlpar\aspalpha\aspnum\faauto\adjustright\rin0\lin0\itap0 \fs24\lang1031\langfe1031\cgrid\langnp1031\langfenp1031 \snext0 Normal;}{\s3\ql \li0\ri0\sb240\sa60\keepn\widctlpar\aspalpha\aspnum\faauto\adjustright\rin0\lin0\itap0
\fs28\lang1031\langfe1031\cgrid\langnp1031\langfenp1031 \sbasedon0 \snext0 heading 3;}{\*\cs10 \additive Default Paragraph Font;}{\*\cs15 \additive \b \sbasedon10 Strong;}{\*\cs16 \additive \ul\cf2 \sbasedon10 Hyperlink;}{
\s17\ql \li0\ri0\widctlpar\aspalpha\aspnum\faauto\adjustright\rin0\lin0\itap0 \fs28\lang1031\langfe1031\cgrid\langnp1031\langfenp1031 \sbasedon0 \snext17 Body Text;}}{\info
{\title Gemeinden m\'fcssen nicht - entgegen anders lautender Meinung - Fl\'e4chen f\'fcr Windkraftnutzung in Fl\'e4chennutzungspl\'e4nen darstellen}{\author oemi}{\operator Fuchs}{\creatim\yr2004\mo3\dy5\hr21\min6}{\revtim\yr2004\mo3\dy5\hr21\min6}
{\version2}{\edmins0}{\nofpages6}{\nofwords2522}{\nofchars14378}{\*\company Weingut Fuchs}{\nofcharsws17657}{\vern8269}}\paperw11906\paperh16838\margl1417\margr1417\margt1417\margb1134
\deftab708\widowctrl\ftnbj\aenddoc\hyphhotz425\noxlattoyen\expshrtn\noultrlspc\dntblnsbdb\nospaceforul\hyphcaps0\formshade\horzdoc\dgmargin\dghspace180\dgvspace180\dghorigin1417\dgvorigin1417\dghshow1\dgvshow1
\jexpand\viewkind1\viewscale100\pgbrdrhead\pgbrdrfoot\splytwnine\ftnlytwnine\htmautsp\nolnhtadjtbl\useltbaln\alntblind\lytcalctblwd\lyttblrtgr\lnbrkrule \fet0\sectd \linex0\headery708\footery708\colsx708\endnhere\sectlinegrid360\sectdefaultcl
{\*\pnseclvl1\pnucrm\pnstart1\pnindent720\pnhang{\pntxta .}}{\*\pnseclvl2\pnucltr\pnstart1\pnindent720\pnhang{\pntxta .}}{\*\pnseclvl3\pndec\pnstart1\pnindent720\pnhang{\pntxta .}}{\*\pnseclvl4\pnlcltr\pnstart1\pnindent720\pnhang{\pntxta )}}{\*\pnseclvl5
\pndec\pnstart1\pnindent720\pnhang{\pntxtb (}{\pntxta )}}{\*\pnseclvl6\pnlcltr\pnstart1\pnindent720\pnhang{\pntxtb (}{\pntxta )}}{\*\pnseclvl7\pnlcrm\pnstart1\pnindent720\pnhang{\pntxtb (}{\pntxta )}}{\*\pnseclvl8\pnlcltr\pnstart1\pnindent720\pnhang
{\pntxtb (}{\pntxta )}}{\*\pnseclvl9\pnlcrm\pnstart1\pnindent720\pnhang{\pntxtb (}{\pntxta )}}\pard\plain \s17\ql \li0\ri0\widctlpar\aspalpha\aspnum\faauto\adjustright\rin0\lin0\itap0 \fs28\lang1031\langfe1031\cgrid\langnp1031\langfenp1031 {Gemeinden m
\'fcssen nicht - entgegen anders lautender Meinung - Fl\'e4chen f\'fcr Windkraftnutzung in Fl\'e4chennutzungspl\'e4nen darstellen. Das ge\'e4nderte Baugesetzbuch fordert dies nicht, und vorgesetzte Beh\'f6rden d\'fcrfen sie nicht dazu zwingen.
\par }\pard\plain \ql \li0\ri0\widctlpar\aspalpha\aspnum\faauto\adjustright\rin0\lin0\itap0 \fs24\lang1031\langfe1031\cgrid\langnp1031\langfenp1031 {\~
\par Siehe auch Zeitungsberichte ganz unten:
\par "Wir brauchen Arbeitspl\'e4tze, keine Windr\'e4der" AZ, 05.03.2004
\par "VG-Fl\'e4chennutzungsplan ung\'fcltig" AZ, 05.03.2004
\par
\par Die Gemeinden stehen ob des politischen Willens unter Druck und werden zur "Fortschreibung" ihrer Fl\'e4chennutzungspl\'e4ne gedr\'e4ngt. Aufgrund der f\'fcr sie oft unklaren Rechtslage, und in Unkenntnis der Vorschriften sind sie \'fcberfordert.
\par \~
\par Einen Antrag auf \'c4nderung des Fl\'e4chennutzungsplans stellt, nach vorherigem Gemeinderatsbeschluss, die jeweilige Gemeinde. In der Mehrzahl der F\'e4lle wurde und wird von den Gemeindevertretern fast ausschlie\'dflich die monet\'e4
re Seite der Windnutzung er\'f6rtert. Einzig die zu erhoffenden Einnahmen hatten und haben bei der "Abw\'e4gung" (Abstimmung) ein Gewicht, wie dies die jeweiligen Protokolle der Gemeinderatsitzung belegen. }{\cs15\b Kaum eine Gemeinde wusste oder wei\'df,
}{ }{\cs15\b dass sie nicht zwingend Fl\'e4chen f\'fcr die Windenergienutzung zur Verf\'fcgung stellen muss}{. "Sind im Gemeindegebiet keine f\'fcr Windenergienutzung geeigneten Fl\'e4chen vorhanden oder stehen bei den geeigneten Fl\'e4chen \'fc
berragende \'f6ffentliche Belange entgegen, kann die Gemeinde auf die Darstellung von Fl\'e4chen zugunsten der Windenergienutzung verzichten und Antr\'e4gen auf Zulassung einer Anlage das erforderliche Einvernehmen nach \'a7 36 Abs.1 i. V. m. \'a7
35 Abs. 3 Satz 1 BauGB versagen. }{\cs15\b Dabei muss sie konkret darlegen, welche \'f6ffentlichen Belange dem einzelnen Vorhaben entgegenstehen. }{Auf diesem Weg k\'f6nnen Windenergieanlagen in einem Gemeindegebiet g\'e4
nzlich ausgeschlossen werden. Benachbarte Gemeinden k\'f6nnen eine gemeinde\'fcbergreifende Koordination der Ansiedlung von Windenergieanlagen mittels eines gemeinsamen Fl\'e4chennutzungsplans unter den besonderen Voraussetzungen des \'a7
204 Abs.1 BauGB erreichen. Auf diesem Weg k\'f6nnen Windenergieanlagen in einem Gemeindegebiet g\'e4nzlich ausgeschlossen werden.
\par \~
\par Die durch \'a7 35 Abs. 1 Nr. 7 BauGB baugesetzliche Privilegierung im Au\'dfenbereich steht unter dem Vorbehalt anderweitiger Festsetzungen in Raumordnungs- und Fl\'e4chennutzungspl\'e4nen.
\par \~
\par Will eine Gemeinde ihren Fl\'e4chennutzungsplan, \'e4ndern oder erg\'e4nzen, um den Wildwuchs der privilegierten Windkraftanlagen zu vermeiden, }{\cs15\b bedarf es der konkreten Pr\'fcfung}{.
\par \~
\par Raumbedeutsame Vorhaben nach den Abs\'e4tzen 1 und 2 d\'fcrfen den Zielen der Raumordnung nicht widersprechen; \'f6ffentliche Belange stehen raumbe
deutsamen Vorhaben nach Absatz 1 nicht entgegen, soweit die Belange bei der Darstellung dieser Vorhaben als Ziele der Raumordnung in Pl\'e4nen im Sinne des \'a7 8 oder 9 des Raumordnungsgesetzes abgewogen worden sind. \'d6
ffentliche Belange stehen einem Vorhaben nach Absatz 1 Nr. 2 bis 6 in der Regel auch dann entgegen, soweit hierf\'fcr durch Darstellungen im Fl\'e4
chennutzungsplan oder als Ziele der Raumordnung eine Ausweisung an anderer Stelle erfolgt ist. (In Rheinland-Pfalz ist ein Vorhaben, das h\'f6her als 35 Meter, raumbedeutsam!)
\par }\pard \qj \li0\ri0\sb120\sa100\saauto1\widctlpar\aspalpha\aspnum\faauto\adjustright\rin0\lin0\itap0 {Anhand einer gesamtr\'e4umlichen Untersuchung }{\cs15\b ist gewissenhaft zu pr\'fcfen}{, ob es in einem Gemeindegebiet \'fcberhaupt geeignete Fl\'e4
chen f\'fcr die Nutzung der Energie des Windes gibt, und ob dort keine \'f6ffentlichen Belange dem geplanten Projekt entgegen stehen. Den Tr\'e4gern \'f6ffentlicher Belange (u. a. Landesumweltamt, Pflegebeh\'f6rde, Landwirtschaftskammer, Naturschutzverb
\'e4nde, Luftfahrt, Milit\'e4r, Bundesforstamt, etc.) ist das Projekt bekannt zu machen und deren Stellungnahme anzufordern.
\par }\pard \ql \li0\ri0\widctlpar\aspalpha\aspnum\faauto\adjustright\rin0\lin0\itap0 {Belange des Nat
ur- und Landschaftsschutzes stehen einem privilegierten Vorhaben, wie 80-120m hohen Windturbinen, von vornherein entgegen. Das Landschaftsbild wird verunstaltet, wenn mit der Schaffung der Anlage der landschaftliche Gesamteindruck erheblich gest\'f6rt w
\'fcrde. Mittlerweile ist der landschaftliche Gesamteindruck in ganz Rheinhessen und Teilen der Pfalz mehr als nur "erheblich gest\'f6rt". (Vgl. Urteil\~VG Mainz zu Gau-Heppenheim).\~\'dc
ber 40 km weit ist die Verunstaltung des Landschaftsbildes wahrnehmbar.
\par \~
\par In Hinblick auf die Landschaftsproblematik zitiere ich ein Urteil des OVG M\'fcnster vom 30. November 2001 - 7 A 4857/00. }{\b "Die Gemeinden haben bei der Ausweisung keine besondere Pflicht zur F\'f6rderung der Windenergie. Sie sind dazu erm\'e4
chtigt, die m\'f6glichen Standorte von Windenergieanlagen restriktiv zu steuern}{ ... weitere Stichworte: global und pauschalierend festgelegten Kriterien f\'fcr die Ungeeignetheit; Festlegung von Tabu-Zonen aus Gr\'fc
nden des Immissionsschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege einschlie\'dflich der Erholungsfunktion der Landschaft; optisch betroffene Bereiche von Sch\'f6nheit und besonderer Funktion; schutzw\'fc
rdige Umgebung; besonders grober Eingriff in das Landschaftsbild."
\par \~
\par "Gesch\'fctzt ist insbesondere der \'e4sthetische Wert der Landschaft. Ist ein Landschaftsbild bereits nachhaltig zerst\'f6
rt (z. B. durch Hochspannungsmasten), so fehlt es an einem Schutzgut, das weiteren Eingriffen in die Landschaft durch eine Windenergieanlage entgegenstehen k\'f6nnte. }{\b Der Schutzzweck der nat\'fcrlichen Eigenart der Land
schaft ist darauf gerichtet, den Au\'dfenbereich seiner naturgegebenen Bodennutzung zu belassen und als Erholungslandschaft der Allgemeinheit vor dem Eindringen wesensfremder und der Erholung abtr\'e4glicher Nutzung zu bewahren." }{\emdash
Dem Schutzzweck, der einem \'f6ffentlichen Interesse dient, wurde bzw. wird nicht entsprochen, indem der Au\'dfenbereich durch eine unverh\'e4ltnism\'e4\'dfig gro\'dfe Anzahl gigantischer Windrotoren technisch \'fc
berformt wird. Zumal kein einziger Standort vor dem Bau der Anlagen seine Schutzw\'fcrdigkeit durch bereits erfolgte anderweitige Eingriffe eingeb\'fc\'dft hatte oder "wegen seiner nat\'fcrlichen Beschaffenheit weder f\'fc
r das eine noch das andere geeignet" war. Mit einer Aussnahme befinden sich alle vorhandenen Windturbinen in von \'dcberleitungen freien Gebieten. Genannte \'dc
berleitungen haben das Landschaftsbild keineswegs nachhaltig verunstaltet, allein weil sie die alles \'fcberragende H\'f6he der Windturbinen bei weiten nicht erreichen und sich nicht bewegen. Dar\'fcber hinaus bed\'fcrfen Windkraftlagen ihrerseits besagte
r Hochspannungsmasten/-leitungen und erfordern zu den bereits vorhandenen zus\'e4tzliche Leitungen und Umspannwerke.
\par \~
\par }\pard \qj \li0\ri0\sb120\sa100\saauto1\widctlpar\aspalpha\aspnum\faauto\adjustright\rin0\lin0\itap0 {\b Die \'f6ffentlichen Belange}{ sind in }{\b \'a7 35 (3) Baugesetzbuch}{ beispielhaft (nicht ersch\'f6pfend) aufgef\'fchrt. Dazu geh\'f6rt die }{\b
Beeintr\'e4chtigung der nat\'fcrlichen Eigenart der Landschaft oder ihres Erholungswertes, der Belange des Naturschutzes, der Landschaftspflege und des Denkmalschutzes, die Verunstaltung des Orts- und Landschaftsbildes und die Entstehung sch\'e4
dlicher Umwelteinwirkungen.}{
\par Bei ermessensfehlerfreier Pr\'fcfung und Abw\'e4gung wird die Gemeinde keine Eignungsfl\'e4chen f\'fcr Windnutzung darstellen k\'f6nnen.
\par Nach \'a7 35 (3) liegt eine Beeintr\'e4chtigung \'f6ffentlicher Belange vor, wenn das Vorhaben
\par 1. den Darstellungen des Fl\'e4chennutzungsplans widerspricht,
\par 2. den Darstellungen eines Landschaftsplans oder sonstigen Plans, insbesondere des Wasser-, Abfall- oder Immissionsschutzrechts, widerspricht,
\par 3. sch\'e4dliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann oder ihnen ausgesetzt wird,
\par 5. Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes oder die nat\'fcrliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert beeintr\'e4chtigt oder das Orts- und Landschaftsbild verunstaltet,
\par 6. Ma\'dfnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur beeintr\'e4chtigt oder die Wasserwirtschaft gef\'e4hrdet oder...
\par Gem\'e4\'df }{\b Baugesetzbuch \'a7 1(5)}{ sollen Bauleitpl\'e4ne (= Fl\'e4chennutzungspl\'e4ne und Bebauungspl\'e4ne) "dazu beitragen, eine menschenw\'fcrdige Umwelt zu sichern und die nat\'fcrlichen Lebensgrundlagen zu sch\'fctzen. Mit Grund und Boden
soll sparsam und schonend umgegangen werden. Landwirtschaftlich, als Wald oder f\'fcr Wohnzwecke genutzte Fl\'e4chen sollen nur im notwendigen Umfang f\'fcr andere Nutzungsarten\~ vorgesehen und in Anspruch genommen werden."
\par Auch nach }{\b Bundesnaturschutzgesetz \'a7 1(1)}{ sind Natur und Landschaft so zu sch\'fctzen, zu pflegen und zu entwickeln, da\'df sie als "Lebensgrundlagen des Menschen und als Voraussetzung f\'fc
r seine Erholung in Natur und Landschaft nachhaltig gesichert sind."
\par Das Ergebnis einer sachgerechten Pr\'fcfung wird sein, da\'df aufgrund der gro\'dfen Dimensionen der Windkraftanlagen }{\b \'fcberragende \'f6ffentliche Belange entgegenstehen}{. Der Bundestags-Ausschu\'dfbericht verwies darauf, da\'df
die Gemeinde in diesen F\'e4llen auf eine Darstellung von Fl\'e4chen zugunsten der Windenergienutzung mangels Eignung vorhandener Fl\'e4chen verzichten und Bauantr\'e4gen das erforderliche Einvernehmen versagen kann.
\par Wegen der Raumbedeutsamkeit infolge der \'fcber 40 km reichenden Landschaftsbildbeeintr\'e4chtigung ist eine \'fcber\'f6rtliche Koordinierung auf Kreis- oder Regionalebene, beispielsweise in Form von gemeinsamen Fl\'e4chennutzungspl\'e4nen, sinnvoll.
\par Im Hinblick auf die G\'fcter-Abw\'e4gung weist der BLS darauf hin, da\'df die derzeitige Praxis der Windnutzung in Deutschland nicht im \'f6ffentlichen Interesse ist. Das f\'fcr Privi
legierung und Stromeinspeisungsgesetz vorgeschobene politische Ziel der Ressourcenschonung und des Klimaschutzes wird aus systemtechnischen Gr\'fc
nden bei Windindustrieanlagen verfehlt. Weder Brennstoffe noch Kraftwerke noch CO2 werden u. a. wegen der nicht kalkulierbaren Stromeinspeisung eingespart.
\par Die v\'f6llige Sperrung eines Gemeindegebiets f\'fcr Windkraftanlagen aufgrund des neuen Planvorbehalts ist nur im Rahmen der Regionalplanung oder eines gemeinsamen Fl\'e4chennutzungsplans benachbarter Gemeinden (\'a7 204 Ab
s. 1 BauGB) denkbar. Hierbei ist jedoch zu ber\'fccksichtigen, da\'df die Regionalplanung nur Vorgaben f\'fcr raumbedeutsame Vorhaben machen kann. Ob daher als Ziel der Raumordnung und Landesplanung fl\'e4
chendeckend die Errichtung einzelner Windkraftanlagen verhindert werden kann, erscheint zumindest fraglich.
\par Die Tatsache, da\'df eine Gemeinde }{\b keine Eignungsfl\'e4chen f\'fcr Windkraftanlagen im Fl\'e4chennutzungsplan darstellt}{, f\'fchrt nicht im Umkehrschlu\'df dazu, da\'df im gesamten Au\'dfenbereich dieser Gemeinde \'f6ffentliche Belange der
Errichtung von Windkraftanlagen nicht entgegenstehen. }{\b Das Ergebnis einer sachgerechten Pr\'fcfung einer Gemeinde kann durchaus sein, da\'df im Gemeindegebiet \'fcberhaupt keine f\'fcr Windenergie geeignete Fl\'e4
chen vorhanden sind oder bei den geeigneten Fl\'e4chen \'fcberragende \'f6ffentliche Belange entgegenstehen. In diesen F\'e4llen ist eine Gemeinde nicht gehalten, um in den Genu\'df
der Wirkung des Planvorbehalts zu kommen, an irgend einer eigentlich ungeeigneten Stelle eine Darstellung f\'fcr Windkraftanlagen in den Fl\'e4chennutzungsplan aufzunehmen. Im Ausschu\'dfbericht wird daher darauf hingewiesen, da\'df
die Gemeinde in diesen F\'e4llen auf eine Darstellung von Fl\'e4chen zugunsten der Windenergienutzung mangels Eignung vorhandener Fl\'e4chen verzichten und Antr\'e4gen auf Zul\'e4ssigkeit einer Anlage das erforderliche Einvernehmen nach \'a7
36 Abs. 1 BauGB versagen kann }{(vergleiche Ausschu\'dfbericht, Fu\'dfnote 22, Seite 9).}{\b }{Allerdings wird die Gemeinde sich hierbei nicht auf den allgemeinen Hinweis beschr\'e4nken k\'f6nnen, da\'df in ihrem Gemeindegebiet keine geeigneten Fl\'e4
chen f\'fcr Windenergienutzung vorhanden seien. Vielmehr mu\'df sie }{\b konkret darlegen, welche \'f6ffentlichen Belange dem einzelnen Vorhaben entgegenstehen."}{
\par "Allerdings beschr\'e4nke sich eine landesplanerische Einflu\'dfnahme auf "raumbedeutsame" Windenergievorhaben. Dazu z\'e4hlte Runkel vor allem Windenergieparks oder gr\'f6\'df
ere Einzelanlagen an exponierten Standorten. Aber auch eine kleinere Einzelanlage, die zwar selbst nicht raumbedeutsam sei, unterliege gleichwohl einer landesplanersichen Steuerung, wenn nach
dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz weitere Anlagen in der n\'e4heren Umgebung zu genehmigen w\'e4ren, die dann zusammen das Gewicht eines raumbedeutsamen Vorhabens h\'e4
tten". (Ministerialrat Dr. Peter Runkel) - Zitat Ende, weiteres siehe obengenannte Seite. Siege auch: }{\field\fldedit{\*\fldinst {HYPERLINK "http://huegelland.tripod.com/ovg7A4857-00.htm" \\t "top"}{{\*\datafield
00d0c9ea79f9bace118c8200aa004ba90b02000000830000000400000074006f0070000000e0c9ea79f9bace118c8200aa004ba90b5c00000068007400740070003a002f002f00680075006500670065006c006c0061006e0064002e0074007200690070006f0064002e0063006f006d002f006f0076006700370041003400
3800350037002d00300030002e00680074006d000000004b0000ffffff}}}{\fldrslt {\cs16\ul\cf2 Pressemitteilung OVG M\'fcnster}}}{ }{\cs15\b\cf1 Gemeinden k\'f6nnen die Errichtung von Windenergieanlagen restriktiv steuern.
\par }\pard\plain \s3\ql \li0\ri0\sb240\sa60\keepn\widctlpar\aspalpha\aspnum\faauto\outlinelevel2\adjustright\rin0\lin0\itap0 \fs28\lang1031\langfe1031\cgrid\langnp1031\langfenp1031 {{\*\bkmkstart _"Wir_brauchen_Arbeitspl\'e4tze,}
{\*\bkmkend _"Wir_brauchen_Arbeitspl\'e4tze,}"Wir brauchen Arbeitspl\'e4tze, keine Windr\'e4der"
\par }\pard\plain \ql \li0\ri0\widctlpar\aspalpha\aspnum\faauto\adjustright\rin0\lin0\itap0 \fs24\lang1031\langfe1031\cgrid\langnp1031\langfenp1031 {"Industriepark Pferds
feld" ist als Bebauungsplan nun klar / Naturpark-Kernschutzzonen nicht dicht an Industriepark legen
\par
\par Vom 05.03.2004
\par pb. BAD SOBERNHEIM Der Stadtrat hat dem Bebauungsplan f\'fcr einen "Industriepark Pferdsfeld" einhellig zugestimmt. Es kommt zwar wegen einiger \'c4nderungen im Text des Planes zur erneuerten Auslegung, allerdings mit verk\'fcrzter Auslegungsfrist.
\par
\par Vertreter des Planungsb\'fcros Bachtler, B\'f6hme und Partner (BBP) erl\'e4uterten dem Rat in knapper Form die Anregungen der zum Plan befragten anderen Beh\'f6rden als Vertreter \'f6ffentlicher Belange und die Eingaben von Privatpersonen.
\par
\par Hierbei informierte B\'fcrgermeister Hans-Georg Janneck das Ratsrund dar\'fcber, dass die Anmerkungen der Initiative Soonwald (IS) nicht in Form einer Vereinsaussage sondern als die von P
rivatpersonen gesehen worden sei - um nicht die IS als weitere "beteiligte Beh\'f6rde" einzustufen.
\par
\par Rudi Hill, FWG, hatte Fragen zum Trinkwasserbedarf des Industrieparks. Er warnte davor, Firmen mit gro\'dfem Verbrauch des am Soonwald inzwischen knappen Gutes
hier anzusiedeln. Janneck konnte ihn beruhigen, solches werde erst bei einer Bauanfrage konkret und dann entsprechend entschieden. Es sei jetzt keine Frage des Bebauungsplanes.
\par
\par \'c4hnlich erging es bei weiteren Themen, die den Rahmen der Bebauungsplanung sprengen w\'fcrden. Aber dieser Plan ist noch in einigen Ecken mit dem aktuellen Fl\'e4chennutzungsplan in \'dcbereinstimmung zu bringen.
\par
\par Angestrebt ist schon l\'e4nger der Naturpark "Nahe Soonwald". Hierzu merkte B\'fcrgermeister Janneck an, man solle die sch\'fctzenswerte
n "Kernbereiche" dieses Naturparks "nicht zu dicht" rings um den Bereich des ehemaligen Flugplatzes legen. Es geht da vor allem um Schutzfl\'e4chen im Forst des s\'fcdlichen Soonwaldes zwischen der Alteburg und dem Ellerspring.
\par
\par Die Landespflegebeh\'f6rden in Bad Kreuznach und Mainz regten an, einige der R\'fcckhaltebecken im Industriepark gr\'f6\'dfer zu dimensionieren. Es gab textliche Erg\'e4nzungen im Plan zum Schutz der V\'f6gel und beim L\'e4
rmschutz. Forderungen zum Brandschutz wie ausreichendes L\'f6schwasser im gesamten Gel\'e4nde seien derzeit noch nicht regelbar.
\par
\par Dass hohe Windkraftanlagen auf dem Gel\'e4nde rotieren, das wurde abgelehnt. Der Ex-Flugplatz liege zum einen in einem wichtigen Vogelzuggebiet und zum anderen in einer sensiblen Richtfunkstrecke. Die Windkraftrotoren st\'f6rten da. Uli Schug von den Gr
\'fcnen hakte dazu nach, da er wisse, Windkraftanlagen k\'e4me auch der TRIWO gelegen.
\par
\par Schug musste sich von Janneck sagen lassen, auf Pferdsfeld werden "von den \'f6ffentlichen H\'e4nden 25 Millionen Euro f\'fcr Infrastruktur ausgegeben", also zur Herrichtung eines Industrieparks f\'fcr Gewerbeansiedlung und Schaffung neuer Arbeitspl\'e4
tze. Das Geld w\'e4re verschwendet, bliebe es nur bei Windkraftanlagen.
\par
\par Auch Alfred Peeters von der CDU-Fraktion pflichte da dem Stadtchef unumwunden bei: "Wir brauchen Arbeitspl\'e4tze und keine Windr\'e4der!"
\par http://www.main-rheiner.de/archiv/objekt.php3?artikel_id=1393673
\par }{\b
\par }\pard\plain \s3\ql \li0\ri0\sb240\sa60\keepn\widctlpar\aspalpha\aspnum\faauto\outlinelevel2\adjustright\rin0\lin0\itap0 \fs28\lang1031\langfe1031\cgrid\langnp1031\langfenp1031 {{\*\bkmkstart _"VG-Fl\'e4chennutzungsplan_ung\'fcltig"_AZ,}
{\*\bkmkend _"VG-Fl\'e4chennutzungsplan_ung\'fcltig"_AZ,}"VG-Fl\'e4chennutzungsplan ung\'fcltig" AZ, 05.03.2004
\par }\pard\plain \ql \li0\ri0\widctlpar\aspalpha\aspnum\faauto\adjustright\rin0\lin0\itap0 \fs24\lang1031\langfe1031\cgrid\langnp1031\langfenp1031 {
\par MAINZ/OBER-OLM Eine bittere Pille f\'fcr die VG Nieder Olm und den Kreis: Im Bereich M\'fchlberg/Selzer Berg in Ober Olm d\'fcrfen zwei Windkraftr\'e4
der errichtet werden. Dies entschied die 3. Kammer des Mainzer Verwaltungsgerichts. Nach Auffassung der Richter ist der gesamte VG-Fl\'e4chennutzungsplan ung\'fcltig, ein schl\'fcssiges Konzept
fehlt. Daher verpflichtete die Kammer den Kreis Mainz-Bingen, den Windrad-Betreibern einen positiven Bauvorbescheid zu erteilen.
\par
\par Die Verbandsgemeinde hatte eine Bauvoranfrage negativ beschieden. Der Fl\'e4chennutzungsplan weise das Gebiet nicht f\'fcr die Windenergie aus, hie\'df es lapidar. Der M\'fchlberg/Selzer Berg sei ungeeignet. Das Gel\'e4nde m\'fc
sse als Naherholungsgebiet erhalten werden. Wohnh\'e4user und ein Flugplatz seien in unmittelbarer N\'e4he.
\par
\par Gegen diese Entscheidung hatte die Energiefirma vor dem Verwaltungsgericht geklagt. Zwar sei das Gebiet nicht so windh\'f6fig wie andere, dennoch k\'f6
nne man beim heutigen Stand der Technik dort wirtschaftlich vertretbar Windenergie nutzen. Nach Meinung der Firma betreibt die Verbandsgemeinde "eine un-zul\'e4ssige Negativplanung". Ungeachtet weiterer geeigneter Fl\'e4chen w\'fc
rden nur 0,4 Hektar des gesamten 1100 Hektar gro\'dfen f\'fcr die Windenergie m\'f6glichen Gebietes auch daf\'fcr ausgewiesen. Dies sei rechtswidrig; der Fl\'e4chennutzungsplan daher ung\'fcltig.
\par
\par Dieser Meinung schlossen sich die Mainzer Richter an. Sie hatten in der Verhandlung einen gewissen Unwillen der VG kritisiert: "Man hat nur solche Fl\'e4chen, die man unbedingt hergegeben musste, zur Verf\'fc
gung gestellt." Auf der einen stand schon ein Windrad, f\'fcr die andere gab es eine Bauvoranfrage.
\par
\par Einen weiteren Hinderungsgrund f\'fcr die Windanlagen sah die VG in der Flugroute der V\'f6gel. Die Tiere k\'f6nnten leicht in die Rotoren der st\'e4hlernen Kolosse geraten. Auch hier winkten die Richter ab. "Diesem Einwand fehlt jedwede Untermauerung." D
er einfache Hinweis auf einen irgendwie gearteten Vogelschutz gen\'fcge eben nicht. Schlie\'dflich werde gesamt Nord-Rheinhessen von V\'f6geln \'fc
berflogen. Nicht zuletzt habe das Oberverwaltungsgericht in einem anderen Fall die Interessen an der Windenergie eindeutig \'fcber den Vogelschutz gestellt.
\par http://www.allgemeine-zeitung.de/region/objekt.php3?artikel_id=1392667
\par
\par Auch in Ober-Olm muss - wie hier in Eimsheim - grunds\'e4tzlich der Bau von Windkraftanlagen m\'f6glich sein.
\par }\pard \qj \li0\ri0\sb120\sa100\saauto1\widctlpar\aspalpha\aspnum\faauto\adjustright\rin0\lin0\itap0 {Foto: hbz/Alexander Sell
\par }}