Pressemitteilung Nr. 279/2001 vom 12.09.2001

Heiße Luft ist kein Beitrag zu moderner Energieerzeugung
Zur Windenergienutzung in Rheinland-Pfalz
Tischvorlage zur Pressekonferenz der CDU-Landtagsfraktion mit dem Parlamentarischen Geschäftsführer Herbert Jullien MdL, dem umweltpolitischen Sprecher Alexander Licht MdL und dem
wirtschaftspolitischen Sprecher Walter Wirz MdL

Erneuerbare Energien haben einen anerkannten Stellenwert in einem Gesamtkonzept für moderne Energieerzeugung. Allerdings muss einem Wildwuchs durch unkoordinierten Ausbau insbesondere von Windenergieanlagen mit entsprechenden Folgen vor Ort entgegengetreten werden.
Die Haltung der Landesregierung lässt kein klares Konzept erkennen und viele Fragen offen. Sie wird den Auswirkungen für Charakter und Lebensqualität des Landes und den Problemen der Betroffenen so nicht gerecht. Die Antwort auf die CDU-Anfrage macht deutlich, dass die Regierung Beck ihren Frieden mit der Windenergie in Rheinland-Pfalz gemacht hat.

Für die CDU ist der Befund klar: Die Lasten durch Windenergie-Nutzung in Rheinland-Pfalz wiegen schwer im Vergleich zum Ertrag. Der Preis ist zu hoch. Damit die Windenergie den Menschen nicht über den Kopf wächst, muss gehandelt und politisch auf die Bremse getreten werden.

Windkraftanlagen sind gesamtökologisch mehr Belastung als Gewinn. Sie bieten absehbar keine Perspektive, um ohne entsprechende Subven-tionierung wirtschaftlich Energie erzeugen zu können. Die baurechtliche Privilegierung von Windkraftanlagen muss deshalb aufgehoben werden. Die finanzielle Dauer-Subvention ist in der bisherigen Form aufzugeben.

Menschen und Schöpfung in Rheinland-Pfalz müssen vor negativen Auswirkungen der Windenergienutzung nachhaltig geschützt werden. Der Wildwuchs von Windkraftanlagen in Rheinland-Pfalz muss gestoppt werden. Hierzu muss eine zwischen Kommunen und Land abgestimmte Steuerung des Windkraftanlagenbaus erfolgen. Ziel muss es sein, dass Windkraftanlagen nur noch auf den dafür vorgesehenen Vorrangflächen gemäß der Regionalplanung mit angemessenen Abständen errichtet werden. Mit der Zerspargelung der Landschaft muss Schluss sein. Die örtliche Entwicklungsplanung darf nicht länger unterlaufen werden.

1. Größer, stärker, mehr: Ende nicht absehbar

Die Windenergie erlebt derzeit in Rheinland-Pfalz einen rasanten Ausbau. Die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der CDU zeigt die Dimensionen:

a) Der Bestand an Windkraftanlagen hat sich seit 1998 von 225 auf aktuell 454 Anlagen praktisch verdoppelt. In einzelnen Regionen hat sich der Be-stand nahezu verdreifacht.

b) Während die Zahl der Eigenbetriebe von 22 (1998) auf aktuell 35 nur mä-ßig gestiegen ist, hat sich der Betrieb durch Betreiber - bzw. Investorenge-sellschaften von 1998 bis Mitte 2001 von 162 auf 316 fast verdoppelt.

c) Wurden 1998 in Rheinland-Pfalz noch 132 Genehmigungsanträge gestellt und 57 Genehmigungen erteilt, kam es im Jahr 2000 schon zu 196 Ge-nehmigungsanträgen und 126 Genehmigungen. Allein im ersten Halbjahr 2001 wurden 223 neue Genehmigungsanträge gestellt. Wurden 1998 noch 52 neue Anlagen errichtet bzw. in Betrieb genommen, waren es im Jahr 2000 schon 102 neue Anlagen.

d) Aktuell werden maximale Nabenhöhen von 100 m und Rotordurchmesser von bis zu 80 m erreicht. Der Flächenbedarf für Windenergieanlagen kann bis zu über 16.000 m² betragen. Die durchschnittliche Nenn-Leistung pro Windenergieanlage hat sich von 400 kW pro Anlage in 1998 auf aktuell durchschnittlich 716,2 kW pro Anlage gesteigert. Die installierte Leistung insgesamt hat sich von 81,2 MW auf mittlerweile 295,8 MW erhöht. Allein von 1999 bis Juni 2001 hat sie sich ausgehend von 141,9 MW mehr als verdoppelt.

e) Die einzelnen Regionen in Rheinland-Pfalz sind von dieser Entwicklung unterschiedlich betroffen - insbesondere Eifel, Hunsrück, Rheinhessen (hier besonders der Landkreis Alzey-Worms) und die nördliche bzw. westliche Pfalz. Der Westerwaldkreis bewegt sich auf anhaltend hohem Ni-veau.

Ein Ende der Entwicklung ist vorerst nicht in Sicht. Angesichts des Tempos, der Grössenordnungen und der Ausmaße spricht viel für die Befürchtung des Wildwuchses mit den damit verbundenen Langzeitfolgen.

2. Windenergie: Gewinn für die Umwelt gering

Die Windenergie hat in Rheinland-Pfalz nach der Antwort auf die CDU-Anfrage bis zum Jahre 2000 einen Anteil an der Nettostromerzeugung im Land von 2,86 % erreicht. Der tatsächliche Anteil am Gesamtstromverbrauch beträgt nur 0,69 %. Damit wird klar, in welchem Ausmaß möglicherweise die Windenergie ausgebaut werden müsste, um auch nur einen nennenswerten Anteil an Stromverbrauch zu erreichen.
Rechnerisch beläuft sich die CO2-Einsparungs-Leistung der Windenergie zu-letzt auf 0,2 % der gesamten CO2-Abgabe (=108.000 Tonnen CO2). Trotz massiven Ausbaus wurde also nur ein minimaler Wert erreicht (Selbst dieser Wert kann noch bestritten werden àWirkungsgrade, Spannungsausgleich).

Vor diesem Hintergrund erscheint die gegenwärtige Förderung der Windenergie mit ihrer Einspeisungs- und Abnahmegarantie zu einem festen Strompreis auch angesichts der tatsächlich anfallenden Kosten für Errichtung und Stromerzeugung als tatsächliche Überförderung. Rot-Grün hat den Windanlagenbetreibern derzeit eine feste Einspeisungsvergütung von 17,8 Pfennig pro kWh auf die ersten 5 Jahre eingeräumt, danach mind. 12,1 Pf/kWh. Die Mindestvergütungen sind auf 20 Jahre garantiert. Die ab 2002 für Neuanlagen gelten-de geringfügige Reduzierung um 1.5% p.a. stellt die Renditen nicht wirklich in Frage. Gezahlt wird ein politischer, kein Marktpreis. "Windstrom" hat als natur-gemäß diskontinuierlicher Strom einen minderen Wert.

Bezogen auf eine Nennleistung von 400 MW liegen die Einnahmen in Rheinland-Pfalz laut der Antwort auf die CDU-Anfrage derzeit bei ca. 100 Millionen Mark pro Jahr - zuzüglich zusätzlicher steuerlicher Anspar- und Sonderabschreibungen. Eine Vergütung von 17,8 Pfennig stellt auch nach Auffassung der Landesregierung eine Überförderung dar. Der Stromverbraucher zahlt die-se Subvention mit ca. 0,5 Pf. zusätzlich pro kWh derzeit. Bis zu 3 Pf. pro kWh werden für die Zukunft bei weiterem Ausbau der Windenergie befürchtet.

Anteilig ist eine Überförderung insoweit gegeben, als die Aufwendungen für Windenergie laut Antwort der Landesregierung in Deutschland 57% am Gesamtaufkommen der Förderung regenerativer Energien ausmachen.

Den Befund der ‚Überförderung von Windkraftanlagen' erfüllte auch das Landesprogramm zur Förderung erneuerbarer Energien. Demnach wurden laut Landesregierung von 1990 bis 1997 24.013.000 Mark in 142 Windkraftanlagen gesteckt. Im Zeitraum von 1990 bis 2001 wurden andere Arten regenerativer Energieerzeugung zusammen mit nur 30.264.213 Mark gefördert.

Die Förderung von Windenergie sollte der technischen Innovation in anderen Bereichen nicht auf Dauer das Geld entziehen.

3. Der Preis ist zu hoch

Die Windenergieerzeugung hat gravierende Risiken und Nebenwirkun-gen, die im Rahmen einer Kosten- Nutzenanalyse zu dem Ergebnis füh-ren, dass der für Windenergie in dieser Form gezahlte Preis angesichts der tatsächlichen ökologischen Bedeutung der Windenergie und ihrer Belastungen für Mensch und Schöpfung zu hoch ist. Forderungen nach Verdoppelung des Windkraftanlagenbestandes in Rheinland-Pfalz sind von daher in dieser undifferenzierten Form entschieden zurückzuweisen.

Einen Beitrag zur Leistungsabsicherung im Rahmen der Energieerzeugung leistet Windenergie nicht, weil ihre Verfügbarkeit und damit ihr Beitrag zur Si-cherung der Stromversorgung nicht kontinuierlich ist, sondern ausschliesslich von der Windhöffigkeit abhängt. Kein konventionelles Kraftwerk kann ersetzt werden. Der erforderliche Spannungsausgleich im Netz führt vielmehr zu zusätzlichen Problemen.

Lärm von Windkraftanlagen (Abrissgeräusche) hat einen besonderen Lästigkeitsgrad. Charakteristisch ist der nicht hörbare Infraschall.
Windenergieanlagen führen insbesondere in größeren Ansammlungen zu einer entstellenden Veränderung des Landschaftsbildes und zu damit zusammenhängenden erheblichen visuellen Beeinträchtigungen. Diese Veränderungen sind dauerhaft und betreffen Belange der Allgemeinheit (optischer Landschaftsverbrauch).
Der Schattenwurf von Windkraftanlagen erhöht ihr Lästigkeitspotential für Anlagennachbarn.
Die Erholungsqualität für die örtliche Bevölkerung sowie für die Attraktivität für den Fremdenverkehr wird insbesondere dort beeinträchtigt, wo eine Vielzahl von Anlagen prägend für die Landschaft ist.
In der Umgebung von Windenergieanlagen kommt es unter Umständen zu einer Gefährdung durch Eisabwurf.
Ein seit langem bekanntes Phänomen ist der bei Drehung des Rotorblatts durch Lichtreflexion auftretende sogenannte Disco-Effekt. Es müssen langfristige Folgen für Natur, Tier- und Umwelt befürchtet werden.

Aus den Berichten Betroffener wird deutlich, dass es keinen Gewöhnungseffekt an die Anlagen gibt. Sie erscheinen zunehmend als Fremdkörper. Deshalb regen sich gegenwärtig immer mehr Proteste wegen Beeinträchtigungen der Lebens- und Wohnqualität sowie mit Blick auf die Gefahren für Gesundheit, Tierwelt und Naturbestand. Es werden Nachteile für die Attraktivität der betreffenden Regionen befürchtet. Die gegenwärtige Situation führt vielerorts zu großer Verunsicherung und Beunruhigung. Die Kommunalpolitik ist ratlos und sucht Hilfe bei der Landespolitik.

4. Die Windenergie darf den Menschen nicht über den Kopf wachsen.

Forderungskatalog der CDU im Einzelnen

a) Es muss eine Bestandsaufnahme der Auswirkungen der Windenergienutzung auf das Leben sowie Natur und Umwelt vor Ort in den schwerpunktmässig betroffenen Regionen und Orten von Rheinland-Pfalz durchgeführt werden. Es ist verantwortungslos, dass die Landesregierung auf konkrete Anfrage in ihrer Antwort einräumen muss, dass eine systematische Auswertung der örtlich vorgetragenen Kritikpunkte nicht vorliegt. Als Ergebnis soll eine neutrale Bewertung zum verträglichen regionalen Windenergiepotential mit entsprechenden Standort- und Nutzungsempfehlungen erstellt werden.

b) Die Landesregierung muss konkret überprüfen, ob und inwieweit ihre eige-nen Empfehlungen, Richtlinien oder Vorgaben beim Bau von Windenergieanlagen tatsächlich umgesetzt bzw. beachtet werden und inwieweit sie als angemessen und noch ausreichend anzusehen sind. Es ist nicht hinnehmbar, dass die Landesregierung auf konkrete Anfrage in ihrer Antwort lediglich "davon ausgeht" (also annimmt), dass die einschlägigen Vorgaben im Verwaltungsvollzug umgesetzt werden. Das betrifft z. B. auch das Anliegen der Konzentration und der Abstimmung untereinander. Das betrifft auch die Umweltverträglichkeitsprüfungen: Ohne Erklärung teilt die Landesregierung mit, dass diese im südlichen Rheinland-Pfalz im Gegensatz zum Norden bei dortigen (vergleichbaren) Windpark-Projekten nicht erfolgten.

c) Die kommunalen Körperschaften sollten ihre Möglichkeiten im Rahmen der Raumordnungs-, Flächennutzungs- und Bebauungsplanung möglichst intensiv und umfassend ausschöpfen, um die Plazierung bzw. den Ausschluss von Windenergieanlagen in ihrem Bereich möglichst zuverlässig zu steuern. Der Sachstand ist hier noch unterschiedlich. Die Landesregierung sollte sie dabei verstärkt beraten und unterstützen, um die erforderliche Rechtssicherheit angesichts aktueller Rechtsprechung bei diesen kommunalen Planungsaktivitäten zu gewährleisten. Durch ein möglichst dichtes und solide begründeten und geprüftes Netz von Vorrang-, Eignungs- und Ausschluß- bzw. Vorbehaltsgebieten sollte das Restrisiko in sog. "Resträumen" reduziert werden.

d) Der gegenwärtige privilegierte Status von Windenergieanlagen in Kombination von baurechtlicher Privilegierung und Einspeisungs-Preis-Garantie kann so nicht mehr aufrecht erhalten werden. Die Motivlage zum Bau und Betrieb von Windenergieanlagen hat sich verändert. Entsprechend treten finanzielle Aspekte in den Vordergrund. Das war in dieser Form nicht Handlungs- und Entscheidungsgrundlage der ursprünglichen baurechtlichen Privilegierung von Windenergienutzung im Außenbereich.
Die Förderung neuer Energietechniken muss sich vorrangig auf die technische Entwicklung und Markteinführung konzentrieren. Eine dauerhafte Subventionierung bestimmter, festgelegter Technologien ohne echte Entwicklungsperspektive kann nicht Sinn einer nachhaltig wirksamen, innovationsorientierten und zukunftsgerichteten Förderpolitik sein. Neue, alternative Energietechniken müssen sich auch ökonomisch ohne ständige rechtliche und finanzielle Privilegien am Markt bewähren können.

Die entsprechenden Bundesgesetze sind deshalb in diesem Sinne zu überprüfen und zu ändern mit dem Ziel, die Preissubventionierung in dieser Form abzuschaffen und die baurechtliche Privilegierung in dieser Form zu beenden.

e) Die landespolitischen Vorgaben zur Genehmigung von Windenergieanlagen sind im Sinne der Wahrung der Schutzbelange der Bevölkerung zu ändern. Auf dieser Grundlage sollten Vereinbarungen zu einer abgestimmten Verwaltungspraxis getroffen werden. Insbesondere der empfohlene Abstandswert zu Wohngebieten von 500 m ist angesichts des Grössen- und Zahlenwachstums der Anlagen nicht mehr ausreichend und sollte angesichts der beobachteten Auswirkungen auf Wohnstandorte wesentlich erhöht werden. Völlig unzeitgemäß und wirklichkeitsfremd sind auch die Aussagen zur Relativierung des Schutzbedürfnisses durch bereits bestehende Hochspannungsmasten und die Relativierung des Störpotentials durch seine Reduktion auf die "Neuartigkeit".


Pressemitteilung Nr. 0/2002 vom 23.8.2002

Tischvorlage zur Pressekonferenz
Der Preis ist zu hoch
Die CDU wird Wildwuchs bei Windkraftanlagen verhindern

Mit einem Bündel aus bundespolitischen Initiativen und landespolitischen Maßnahmen will die CDU dem Wildwuchs von Windenergieanlagen in Rheinland-Pfalz entgegentreten.
Die CDU fordert, die bisherige bauplanungsrechtliche Privilegierung aufzuheben. Windkraftanlagen sollen nur noch in dafür ausgewiesenen Vorranggebieten zulässig sein. Auch soll die völlig überhöhte Strompreissubventionierung gestrichen werden. Zu zahlende Entgelte sind auf ein markt- und wettbewerbgerechtes Niveau zurückzuführen. Als "unverzichtbar" ist aus Sicht der Union ein Landeskonzept zur besseren Steuerung der Errichtung von Windkraftanlagen. Es muss künftig mehr Beratung und Unterstützung für die Kommunen geben bei den zu treffenden planerischen und Genehmigungs-Entscheidungen.

In einem neuen Windkrafterlass, so die CDU-Politiker Wirz und Licht, sind Winkraftanlagen in Naturparks, Erholungs- und Landschaftsschutzgebieten auszuschließen [Anmerkung: Das sind sowieso schon "Tabuzonen"!!!! Nur hält man sich nicht dran!]. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung soll obligatorisch sein. Der Abstandswert von Windkraftanlagen zu Wohnflächen ist auf mindestens 1.000 m zu erhöhen. Ausgleichsmaßnahmen sollen für alle Anlagen ab 100 m Höhe verpflichtend sein. Genehmigungen sollen zeitlich befristet und mit Abrissauflagen nach Nutzungsende verbunden sein. Außerdem brauchen die Kommunen mehr Zeit für ihre Planungs- und Genehmigungsentscheidungen.

SPD und FDP im Landtag haben nach Auffassung der CDU vor der Herausforderung versagt und ihren politischen Frieden mit der Windenergie gemacht. Sie blockieren die Initiativen der CDU seit Monaten und sind handlungsunfähig, obwohl sich vor Ort gerade die FDP als Windenergiegegner profiliert. Hier im Landtag, wo es darauf ankommt, kneift die Koalition und bekennt nicht Farbe zu den entscheidenden Punkten. Sie gibt sich mit Scheinlösungen zufrieden.

Anlaß: SPD und FDP haben einen Antrag zur Nutzung von Windenergieanlagen vorgelegt, der sich inhaltlich auf die Forderung nach befristeten Baugenehmigungen und Abrissverpflichtungen nach Nutzungsende beschränkt, ansonsten aber politisch seinen Frieden mit der gegenwärtigen Situation macht. Damit kneift die Koalition vor den wirklichen Problemen.

Problematik: Der Ausbau von Windkraftanlagen führte in Rheinland-Pfalz zu einem ungesteuerten Wildwuchs, der Standorte erfasst, an denen noch früher niemand geglaubt hätte, einmal Windräder zu sehen. Außerdem zeigt er sich in Zahl und Höhe der Anlagen sowie in deren Rotordurchmesser. Windenergieanlagen entstellen vielerorts unsere Landschaft, sie belasten die Menschen in ihrem Umfeld, ohne dass sie ökologisch oder ökonomisch von adäquatem Nutzen wären. In der Gesamtabwägung wiegen die Lasten der Windenergienutzung in Rheinland-Pfalz zu schwer im Vergleich zu ihrem Ertrag. Windkraftanlagen sind in der Bilanz mehr eine Belastung als ein Gewinn. Der Preis ist insgesamt zu hoch. Wir haben einen immer stärkeren Wildwuchs von Windkraftanlagen, der die Kommunen in ihren Planungs- und Entscheidungskompetenzen überfordert.

Handlungsbedarf: Mit der "Zerspargelung" unserer Landschaft muss Schluß sein. Die örtliche Entwicklungsplanung braucht klare und verbindliche Vorgaben. Es macht gesamtökonomisch keinen Sinn, private und gewerbliche Stromverbraucher in dieser Weise mit Zusatzkosten zur Subventionierung einer Form von Energieerzeugung zu belasten, die naturgegebene Grenzen und systembedingte Defizite hat. Windenergie kann nicht kontinuierlich sein. Aufgrund unterschiedlicher Windstärken können Windkraftanlagen nicht kontinuierlich Strom erzeugen. Das bringt Steuerungs- und Anpassungsprobleme im Stromnetz mit sich. Dementsprechend ist ihr Wirkungsgrad gerade auch in Rheinland-Pfalz begrenzt. Kein Kraftwerk wird die Windenergie ersetzen können. Hinzu kommen auch noch schwerwiegende Nebenwirkungen in Form von Landschaftsentstellung und Belästigung durch Geräusch und Schattenwurf. Vogelpopulationen können durch solche Fremdkörper irritiert und gefährdet werden. Weiträumiger Eisabwurf kann eine Gefährdung darstellen. Dem viel zitierten Arbeitsplatzargument steht die Wettbewerbs- und Arbeitsplatzgefährdung durch Strompreiszuschläge und Standortbeeinträchtigung gegenüber. Der Beitrag zur CO2-Einsparung steht dazu in keinem angemessenen Verhältnis.

Die von der rot-grünen Bundesregierung durchgesetzte erhöhte Strompreissubventionierung hat den festzustellenden Wildwuchs von Windkraftanlagen nicht nur in Rheinland-Pfalz wesentlich gefördert und begünstigt. Sie hat dazu geführt, dass die vorhandene baurechtliche Privilegierung eine ursprünglich nicht beabsichtigte Wirkung erzielt und zum Freibrief für die Verspargelung der Landschaft im Interesse des Geschäfts der Betreiber umfunktioniert wurde. Mit den Folgen haben die Menschen zu kämpfen. Windenergie ist unter den gegenwärtigen Bedingungen an zu vielen eigentlich weniger geeigneten Standorten für den Betreiber rentabel. Deshalb müssen Lösungen auch auf der bundespolitischen Ebene ansetzen, um zu verträglichen und vernünftigen Ergebnissen zu kommen. Ergänzend bedarf es darüber hinaus eines besseren landesweiten Konzeptes zur Steuerung bei der Errichtung von Windkraftanlagen, das konkrete Anforderungen und Kriterien für die Standortwahl und den Schutz der Betroffenen setzt.

Der Weg der CDU und ihre Impulse: Die CDU-Landtagsfraktion hat mit einer Großen Anfrage die Nutzung der Windenergie in Rheinland-Pfalz im Juni 2001 erstmals zu einem Thema im Landtag gemacht (DrS. 14/77). Nach einer öffentlichen Präsentation der Auswertung der Antwort am 11. September 2001, die die Dimension der Thematik erstmals unübersehbar aufwarf, wurden 3 Parlamentsanträge eingebracht, die die zentralen Forderungen der CDU enthalten (DrS. 14/ 291-293):
- Aufhebung der bisherigen bauplanungsrechtlichen Privilegierung für Windkraftanlagen,
- Streichung der bisherigen Strompreissubventionierung der Windkraftanlagen,
- Konzept zur besseren Steuerung bei der Errichtung von Windkraftanlagen.

Auf Initiative der CDU fand am 28.2.2002 in den Ausschüssen für Umwelt und Wirtschaft eine Sachverständigenanhörung statt. Die CDU sieht sich durch diese Anhörung in ihren Forderungen bestätigt und konkretisierte ihre Forderungen zur besseren Steuerung des Windkraftanlagenbaus (DrS. 14/1211).

Versagen und SPD und FDP: SPD und FDP waren erst im August 2002, also fast ein Jahr später, in der Lage, eine Position in Form eines Minimalkonsenses festzulegen und als Antrag einzubringen. Die Koalition drückt sich dabei um die entscheidenden Punkte und beschränkt sich auf Nebenkriegsschauplätze und Formelkompromisse. Von der Regierung ist kein Konzept zu vernehmen. An den Problemen der Wirklichkeit geht diese Verlegenheitsinitiative vorbei. Farbe wird nicht bekannt.

Die Lösung
Die CDU-Landtagsfraktion fordert:
Die bauplanungsrechtliche Privilegierung der Windkraftanlagen ist aufzuheben. Damit soll erreicht werden, dass Windkraftanlagen nur noch in dafür ausgewiesenen Vorranggebieten und nicht mehr in den sog. weißen Flächen errichtet werden dürfen.

Die bisherige völlig überhöhte Strompreissubventionierung für die Windenergie ist zu streichen. Zu zahlende Entgelte sind auf ein markt- und wettbewerbsgerechtes Niveau zurückzuführen.
Ein Konzept zur besseren Steuerung bei der Errichtung von Windkraftanlagen muss erstellt werden. Dazu ist es notwendig, die landesrechtlichen Vorgaben, die Richtlinien und Empfehlungen zur Umsetzung des europäischen Rechts und des Bundesrechts zur Genehmigung von Windenergieanlagen im Sinne der Wahrung von Schutzbelangen der Bevölkerung und sonstiger wichtiger öffentlicher Belange zu präzisieren und an den Stand der Erkenntnisse über die Wirkungen der Windkraftanlagen und deren technischer Entwicklung anzupassen.

Neben der Unterstützung und Beratung der Kommunen im Rahmen von planerischen Entscheidungen vor Ort sind etwa Vorgaben im Windkrafterlaß zu schaffen, welche die Errichtung von Windkraftanlagen in Naturparks und Erholungsgebieten und in Landschaftsschutzgebieten grundsätzlich ausschließen. Daneben erscheint erforderlich, für jede beantragte Anlage eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorzunehmen. Weil Windkraftanlagen aufgrund ihrer bedingten Größe und der Standorte weithin sichtbar sind, hat deren Errichtung erhebliche Auswirkungen auf Natur und Landschaft. Gerade Naturparks und Erholungsgebiete bedürfen daher besonderen Schutz. Diesem Zwecke dient auch die regelmäßige Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vor der Errichtung derartiger Anlagen.

Unerlässlich sind daneben bauordnungsrechtliche Änderungen mit der Zielrichtung, den Abstandswert zu Wohnbebauungen auf mindestens 1000 Meter zu vergrößern, damit den Interessen der Anwohner ein größeres Gewicht eingeräumt werden kann. Daneben ist im Windkrafterlaß festzulegen, dass für alle Windkraftanlagen ab 100 Meter Höhe Ausgleichsmaßnahmen zu treffen sind. Weiterhin ist die Genehmigung von Windkraftanlagen zeitlich zu befristen und die Beseitigung der Anlagen nach Nutzungsende als Teil der Genehmigung festzusetzen. Dabei ist hinreichend zu klären, wann genau eine endgültige Nutzungsaufgabe vorliegt. Zur besseren Durchsetzbarkeit dieser Auflage müssen die Betreiber von Windkraftanlagen verpflichtet werden, Sicherungsleistungen für die Beseitigung der Anlagen zu erbringen.

Schließlich erscheint es sinnvoll, den Kommunen die gesetzliche Möglichkeit einzuräumen, Entscheidungen über Bauanträge für Windenergieanlagen zur Klärung aller strittigen Fragen bis zu einem Jahr zurückzustellen. Eine solche Regelung hätte den Vorteil, dass Gemeinden, die erst jetzt mit entsprechenden Planungen beginnen, diese geordnet durchführen und ihre durch die aktuelle Rechtsprechung eingeräumte Möglichkeit einer restriktiven Handhabung der Ausweisung von geeigneten Standorten hinreichend nutzen können.

SPD und FDP bleiben mit ihrer Linie weit hinter den Erfordernissen zurück. Sie sind handlungsunfähig. Die einzige politische Kraft, die das Problem Windkraftanlagen in den Griff bekommt, ist die CDU.