Naturschutz und Landschaftsplanung Heft 08 / 2001
Aktuelle Ausgabe: Aus dem Inhalt
Wilhelm Breuer
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes
Vorschläge für die Bewältigung bei Errichtung von Windkraftanlagen
Soll die Windkraftnutzung einen deutlich größeren Anteil am Nettostromverbrauch in Deutschland als derzeit 2,4 % erreichen, muss die Windkraftnutzung beträchtlich ausgeweitet werden, womit unter den heutigen Rahmenbedingungen zu rechnen ist. So wurden allein im Jahr 2000 insgesamt 1 495 Anlagen errichtet. Es liegt auf der Hand, dass dieses zu beträchtlichen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes führen kann, zumal wenn die planerischen Steuerungsmöglichkeiten zum Schutz von Natur und Landschaft nicht ausgeschöpft werden. Am Ende bleibt häufig nur die Festlegung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, also der Versuch, die dem Landschaftsbild zugefügten Schäden zu reparieren. Dabei kommt es zu beträchtlichen Unsicherheiten, Anwendungsunterschieden und -mängeln. Der Beitrag untersucht diese Probleme und liefert Vorschläge für die Anwendung der Eingriffsregelung, hauptsächlich für die Ermittlung von Art und Umfang von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes. Aufgrund der begrenzten Möglichkeiten, die Beeinträchtigungen auszugleichen, sollten Gebiete mit bedeutendem Landschaftsbild großräumig von Windkraftanlagen frei gehalten werden.
Wilhelm Breuer
Breuer, Wilhelm | "Windkraftanlagen und Eingriffsregelung oder: Kann denn Windkraft Sünde sein?" in: Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 5/93, Beiträge zur Eingriffsregelung II, S.152ff. |
Breuer, Wilhelm / Südbeck, Peter | "Auswirkungen von Windkraftanlagen auf Vogel-Mindestabstände von Windkraftanlagen zum Schutz bedeutender Vogellebensräume" in: Bremer Beiträge für Naturkunde und Naturschutz Band 4 (1999), Seite 171ff. |
Breuer, Wilhelm u.a.: Arbeitsgruppe "Eingriffsregelung der Landesanstalten/ -ämter und des Bundesamtes für Naturschutz" | "Empfehlungen zur Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege beim Ausbau der Windkraftnutzung" in: Natur und Landschaft. 71. Jg. (1996) Heft 9 |
Breuer, Wilhelm | "Windkraftanlagen im Landschaftsbild - nur eine Geschmacksfrage?" Manuskript/Referat anlässlich der Tagung an der Evangelischen Akademie Hofgeismar am 20.10.1999, 6 Seiten. |
"Kann denn Windkraft Sünde sein?" - Windkraft zwischen Natur- und Klimaschutz"
Ergebnisse eines Seminars der NABU-Akademie Gut Sunder vom 22. Januar 1996
Aus technischen und ökonomischen Gründen konzentrierte sich der Bau und Betrieb von Windkraftanlagen in der Vergangenheit vorrangig auf den windhöffigen Küstenraum. Technische Weiterentwicklungen begünstigen mittlerweile jedoch auch den ökonomisch vertretbaren Betrieb von Windkraftanlagen an weniger windexponierten Standorten des Binnenlandes, insbesondere des Mittelgebirgsraumes. Die daraus für den Naturschutz erwachsenden Konsequenzen standen im Mittelpunkt der Seminarveranstaltungen.
In einleitenden Beiträgen setzten sich Ralf Seebauer (NABU-Bundesfachausschuß Abfall, Energie und Chemie) und Ulrich Filbrandt (NABU-Regionalgeschäftsstelle Aurich) mit den umweltpolitischen Grundsätzen der Windenergie bzw. den Erfahrungen mit der Windenergienutzung im Küstenraum auseinander. Der aktuelle Beitrag der 3.675 bestehenden Anlagen zur Stromproduktion betrug 1995 annähernd 1.500 MWh, was einer effektiven CO2 Einsparung von 1,5 Millionen Tonnen entspricht. Deutschland ist damit weit vor Dänemark Windenergieland Nummer 1 in Europa und dürfte noch 1996 bei fortgesetzter Entwicklung die USA überholen. Auf der Basis der Daten von 1993 erscheint ein Erzeugungspotential von 15% realistisch. Das Wuppertal-Institut rechnet für 2005 mit 20.000 bis 40.000 im Betrieb stehenden Anlagen. Bislang noch weitgehend unberücksichtigt ist ein enormes zusätzliches Energiepotential, das von Offshore-Anlagen geliefert werden könnte. Das prognostizierte Wachstum der Windenergie wird in den nächsten Jahren nicht nur durch den zahlenmäßig Zuwachs bei den Anlagen, sondern auch die damit einhergehenden technischen Weiterentwicklungen erreicht werden. Während heute noch die 500 kW-Anlage die Regel ist, sind 1,5 MW Anlagen bereits über das Prototypstadium hinaus. Ein Zweiflügler in Wilhelmshaven erzeugt bei 90 m Masthöhe und einem Rotordurchmesser von 80 m bereits heute eine Jahresleistung von 3 MW.
Der technische Stand der Anlagenentwicklung und die für viele Betreiber verlockenden Möglichkeiten der Bund-Länder-Förderprogramme und des Stromeinspeisegesetzes führen dazu, daß sich die Windenergie zunehmend von der ursprünglichen Ausrichtung auf die dezentrale Selbstversorgung von Kleinsiedlungen und landwirtschaftlichen Betrieben mehr auf die Energieeinspeisung konzentriert.
Bei 3.675 Windenergieanlagen im Jahre 1995 und der erwarteten Verzehnfachung bis zum Jahr 2005 sind Konflikte mit dem Naturschutz und der Landschaftspflege, die vom Bau und Betrieb von Windenergieanlagen sowie den notwendigen Nebenanlagen (Überlandleitungen usw.) hervorgerufen werden, unausweichlich. So gehen verschiedene Szenarien von Windkraft-Befürwortern davon aus, daß allein in Niedersachsen 95% der Landesfläche für Aufstellung von Windkraftanlagen genutzt werden sollten.
Im Rahmen seiner naturschutzorientierten Konfliktanalyse rief Wilhelm Breuer von der Fachabteilung Naturschutz des Niedersächsischen Landesamtes für Ökologie die wesentlichen Zielsetzungen des Naturschutzes, wie sie sich aus der Konvention zum Schutz der Biologischen Vielfalt herleiten, in Erinnerung. Neben den vorrangigen Aufgaben des Schutzes ökologischer Prozesse (Sukzession, Evolution) und der Erhaltung historischer Kulturlandschaften verfolgt der Naturschutz auch das Ziel der Förderung und Entwicklung nachhaltiger Wirtschaftsweisen (sustainable development). Als alternative, allerdings nicht als additive Energie, kann die Windenergienutzung bestenfalls zur Verwirklichung des letztgenannten Zieles beitragen. Hinsichtlich der von Windenergieanlagen verursachten Auswirkungen auf die Avifauna, die Leitlinien des Vogelzuges sowie die Rastplätze stehen Windenergieanlagen jedoch den Zielen des Naturschutzes entgegen. Gleiches gilt nach Auffassung von Breuer, wenn auch in den aktuellen Diskussionen häufig vernachlässigt, für den gesetzlich fixierten Auftrag des Naturschutzes, das für einen Naturraum typische Erscheinungsbild zu erhalten. Unter dieser Prämisse ist, unabhängig von subjektiven, individuellen Schönheitsidealen festzustellen, daß Windparks nicht in historisch geprägte Kulturlandschaften hinein gehören. Andererseits können aber moderne Kulturlandschaften oder ohnehin gestörte historische Landschaften durchaus vielfältige naturschutzneutrale Möglichkeiten zur Errichtung von Windparks bieten. Windparks in naturschutzbedeutsamen Landschaften sollten nach Auffassung von Breuer erst dann in Betracht gezogen werden, wenn zum einen alle Möglichkeiten der Energieeinsparung bereits ausgeschöpft worden sind und auch das Potential der modernen und gestörten Landschaften ausgenutzt wurde, etwa durch die Installation von Windkraftanlagen auf Halden, entlang bestehender Trassen von Hochspannungsleitungen oder in Industriegebieten.
Die avifaunistische Konfliktlage wurde von Hubertus Illner am Beispiel laufender ornithologischer Untersuchungen im Landkreis Soest eingehender beleuchtet. Die ersten Ergebnisse zeigen, daß Vogelschlag an Windkraftanlagen nur nachrangig bedeutsam zu sein scheint. Als wesentlich relevanter erweisen sich nach Auffassung von Illner jedoch die von den Anlagen ausgehenden Scheuch- und Störeffekte auf die in der Agrarlandschaft brütenden und rastenden Vogelarten (Grauammer, Wachtelkönig, Wiesen- und Rohrweihe), wenngleich sich auf der Basis der bisherigen Befunde ein zweifelsfreier Kausalzusammenhang nicht erbringen läßt.
Auf der Grundlage vorhandener umweltrelevanter Daten versucht daher das von Volker Kleinschmidt (Pro Terra Team) vorgestellte Rahmenkonzept für Windkraftanlagen Ansätze zur Konfliktminimierung und -lösung zu entwickeln. Die für den Landkreis Soest entwickelte querschnittsorientierte Konzeption verfolgt das Ziel, den mit der Plangenehmigung befaßten Institutionen Kriterien für eine ökologisch orientierte, raumordnerische Entscheidungsfindung an die Hand zu gehen. Neben den Belangen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes berücksichtigt das Konzept zusätzlich die Auswirkung elektromagnetischer Störungen auf Richtfunkeinrichtungen, Anwohnerbelastungen durch Lärm und Infraschall sowie Fragen der Netzanbindung. Für die Festlegung der Gunstbereiche wurden darüber hinaus die Windgeschwindigkeiten in Höhen von 50 bis 70 m über Grund in die Betrachtung mit einbezogen. Im Ergebnis weist das Rahmenkonzept Gunst- (27% der Kreisfläche), Restriktions- (43%) und Tabubereiche (29%) für Windkraftanlagen aus. Zu den Ausschlußflächen zählen neben Naturschutzgebieten auch Richtfunkstrecken. Gebiete mit besonderer Bedeutung für die Erholung, den Schutz des Naturhaushaltes und der Landschaft bilden in Abhängigkeit von der Gewichtung der Einzelfaktoren die Restriktionsbereiche 1 bis 4. Die Konzeption machte darüber hinaus deutlich, daß allein 50 bis 60% der Fläche aus anderen, nicht im Naturschutz begründeten Ursachen, für die Windenergienutzung nicht in Betracht kommen.
In der Diskussion und Zusammenfassung der Vorträge zeigte sich, daß sich der Naturschutz vor dem Hintergrund des sich abzeichnenden Treibhauseffektes und der befürchteten Klimaveränderungen der Windenergienutzung nicht verschließen kann und wird. Die Nutzung der Windenergie erweist sich grundsätzlich als ökologisch sinnvoll und umweltpolitisch richtig. Gravierende Mängel und erhebliche Handlungsdefizite ergeben sich jedoch aus der zur Zeit bestehenden Planungs- und Genehmigungspraxis, die großflächig (unter Einbeziehung naturschutzbedeutsamer Gebiete) "kleckert" statt konzentriert (in für den Naturschutz unproblematischen Bereichen) zu "klotzen".
Die weitere Entwicklung und Förderung der Windkraft muß unter den oben genannten Gesichtspunkten von dem Grundsatz bestimmt werden: "Möglichst viele Windkraftanlagen bei möglichst geringen Eingriffen in Natur und Landschaft". So sind die allgemein gültigen Planungsgrundsätze, die ohnehin Stand des Rechts sind, auch bei der Genehmigung von Windkraftanlagen anzuwenden.
Dazu bedarf es:
- konkreter Standortplanungen auf der Ebene der Landes und Regionalplanung,
- der rechtsverbindlichen Ausweisung von Ausschluß und Vorrangflächen für Windkraftanlagen. Die für den Naturschutz, den Schutz der biologischen Vielfalt und den Schutz der Vielfalt, Eigenheit und Schönheit der Landschaft bedeutsamen Gebiete müssen als Tabuflächen behandelt werden, während Standorte mit Vorbelastungen (Industriegebiete, Verkehrswege u.a.) als Vorrangflächen zu begünstigen sind,
- der Berücksichtigung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung bei allen Standortplanungen.
- Desweiteren sind gleichzeitig alle Möglichkeiten zur Minderung der CO2-Emissionen im industriellen sowie insbesondere im häuslichen Bereich zu nutzen und zu fördern.
Dipl.-Biol. Ralf Schulte, NABU-Akademie Gut Sunder
Die Tagungsveranstaltung wurde vom Bundesamt für Naturschutz aus Mitteln des Bundesumweltministeriums gefördert. Die Veranstaltungsinhalte und -ergebnisse geben nicht unbedingt die Meinung des Bundesumweltministeriums, des Bundesamt für Naturschutz oder des Naturschutzbund Deutschland (NABU) wieder.
Buchbesprechung von Wilhelm Breuer
Windkraft-Diskussion ohne Visionen
Dass die Interessenvertretung der Windenergiewirtschaft die
Diskussion über mögliche negative Auswirkungen von
Windenergieanlagen auf wild lebende Vögel nicht allein dem
beruflichen Naturschutz überlassen möchte, ist nicht nur
interessenpolitisch legitim, sondern könnte als Beitrag zu einer
Streitkultur auch der Sache des Naturschutzes dienen.
Voraussetzung hierfür ist aber wie in jeder anderen
Sachdiskussion, dass die Diskussionsbeiträge einem Mindestmaß
an Fairness und Wahrhaftigkeit genügen. Die Veröffentlichung
des Bundesverbandes Windenergie unter dem Titel "Vogelschutz
und Windenergie" bleibt hinter diesem Anspruch zurück.
Statt die Veröffentlichung wenigstens überwiegend für die
Darstellung der möglichen und tatsächlichen
"Konflikte" zwischen Windenergie und Vogelschutz zu
nutzen und "Lösungsmöglichkeiten" aufzuzeigen (was
dem Untertitel der Veröffentlichung nach erwartet werden
sollte), dienen drei der insgesamt sieben Einzelbeiträge einzig
und allein der Relativierung des Konflikts: so die Beiträge
über die historische Entwicklung der Windenergienutzung, die
Gefährdungen der Avifauna insgesamt, den Einfluss von
Hochspannungsfreileitungen auf Vögel im Vergleich zu
Windenergieanlagen. Insoweit trifft man auf die üblichen
Strategien naturschutzkritischer Gruppierungen im Umgang mit dem
Naturschutz: Der Konflikt wird geschichtlich ("Windmühlen
gab es doch schon immer") oder auf andere Weise verharmlost
("andere Dinge sind für Vögel weitaus
gefährlicher"). In diesem Zusammenhang sind auch die
Farbfotos zu sehen: junge Dohlen im Maschinenraum und junge
Turmfalken im Nistkasten am Mast einer Windenergieanlage.
Für die Selbsteinschätzung der Herausgeberinnen und des
Bundesverbandes Windenergie, nach der das Buch "einen
Überblick über viele aktuelle Themenbereiche des Vogelschutzes
im Zusammenhang mit der Planung, dem Bau und dem Betrieb von
Windenergieanlagen" gibt, kommen demnach nur mehr vier
Einzelbeiträge in Frage: quantitativ gesehen 40 von insgesamt
155 Seiten, also etwa 25 % des Buchumfangs. Immerhin kann von
diesen Beiträgen gesagt werden, dass sie Konflikte (zwischen
Windenergie und Vogelschutz im Binnenland und an der Küste)
darstellen und Lösungsmöglichkeiten (Planungsgrundsätze)
aufzeigen, auch wenn hierbei entgegen der Ankündigung auf dem
Umschlag nicht durchweg von "wissenschaftlichen
Arbeiten" die Rede sein kann. Die dargestellten Probleme und
Problemlösungen waren aber bereits Gegenstand einer Vielzahl von
Fachveröffentlichungen zum Teil derselben Autoren und mit den
gleichen Sachaussagen, sodass es schwer fällt, hierin neue
Erkenntnisse oder Positionen auszumachen.
Die Veröffentlichung des Bundesverbandes Windenergie ist
offenbar auch nicht auf eine naturschutzfachlich vorbereitete
Zielgruppe ausgerichtet, sondern mehr auf das Informations- und
Argumentationsbedürfnis der eigenen Klientel, die nur schwer den
Zugang zu den Fachveröffentlichungen des Naturschutzes findet.
So werden der Abdruck von Bestimmungen aus Naturschutz- und
Baurecht (14 Seiten) und das Glossar verständlich, das in
großer Schlichtheit Begriffe wie Avifauna, Habitat, Ökosystem
und Ornithologe erklärt (z.B. Ressource als "zur Verfügung
stehende Materialien"). Uneingeschränkt positiv ist mit
über 600 Titeln das Literaturverzeichnis, das allerdings (anders
als angegeben) nicht nur Veröffentlichungen zum Konflikt
Windenergie und Vogelschutz enthält, sondern zu Windenergie und
Naturschutz insgesamt, also auch Landschaftsbild (und insofern
ausnahmsweise mehr bietet, als es verspricht), aber auch nur der
Nachdruck aus einer anderen Veröffentlichung (nämlich SCHREIBER
1998) ist.
Besonders ärgerlich ist die abgedruckte "Rote Liste der
gefährdeten Vogelarten", die ganz offensichtlich nur eine
Auswahl gefährdeter Arten einer zudem seit Jahren veralteten
Roten Liste enthält, auch nicht alle Gefährdungskategorien
berücksichtigt und insofern die ganz spezielle Rote Liste des
Bundesverbands Windenergie zu sein scheint. Von den aufgeführten
Arten wird gesagt, sie (und nur sie?) könnten für
Standortentscheidungen relevant sein. Nach welchen Kriterien und
von wem diese Auswahl getroffen wurde, bleibt unklar.
Von der Veröffentlichung des Bundesverbands Windenergie sollte
aber auch erwartet werden können, dass sie den Konflikt
"Windenergie und Vogelschutz" übergreifend und aus
bundesweiter Perspektive beleuchtet. Die Autoren sind aber fast
ausschließlich Freiberufler oder Vertreter von Planungsbüros,
die als Auftragnehmer mit der Standortplanung von
Windkraftanlagen befasst sind. Naturschutzbehörden (etwa die
Staatlichen Vogelschutzwarten, denen bei dem Thema sicherlich
eine besondere Kompetenz zugebilligt werden müsste) kommen nicht
zu Wort. Auch geographisch ist der Blickwinkel eng: Die Auswahl
der Beiträge beschränkt sich überwiegend auf
Nordwestdeutschland - so auch, wenn die Verpflichtungen der
EG-Vogelschutzrichtlinie nur im Hinblick auf Niedersachsen
beleuchtet und hier unzutreffend (aber wohl der Wunschvorstellung
der Windenergieseite folgend) als so gut wie erfüllt angesehen
werden.
Wenn der Veröffentlichung für den Naturschutz und die
Landschaftspflege etwas abgewonnen werden kann, dann am ehesten
wegen des gewährten Einblicks in die Argumentationslinien der
Windenergiewirtschaft und wegen der abgedruckten Ansichten von
vier Umweltverbänden zu Windenergie und Naturschutz, die
allerdings ebenfalls längst an anderer Stelle erschienen sind.
Deren Auffassungen sind insofern bemerkenswert, weil an ihnen
exemplarisch geprüft werden kann, inwieweit Umweltverbände
"vorwiegend die Ziele des Naturschutzes und der
Landschaftspflege vertreten", was das
Bundesnaturschutzgesetz von ihnen für eine Anerkennung als
Naturschutzverband verlangt. So gesehen finden sich in der
Veröffentlichung bemerkenswerte Ansichten, Visionen (siehe
Titel) indessen keine. Wilhelm Breuer, Hildesheim
Vogelschutz und Windenergie - Konflikte, Lösungsmöglichkeiten
und Visionen.
Herausgegeben von S. Ihde und E.
Vauk-Hentzelt.
155 Seiten. Bundesverband Windenergie e.V.,
Osnabrück, 1999. DM 20,-. ISBN 3-9806657-1-2.