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10.02. - 16.02.02

Kommentar: Weitsichtig (ks) RON - RHEINPFALZ ONLINE, Freitag, 15. Feb , 03:45 Uhr
(Zu dem Artikel in der Rheinpfalz: Auch für Windräder gelten Grenzen)

Bild: FAZ 02.01.02
(ks): Die Bauabteilung der VG Hettenleidelheim hat vorausschauend gehandelt, als sie sich mit der Windkraft befasste.
(tf-): Indem man sich von
zwei Riesen-Gaiamonstern dummerweise die Landschaft verhunzen ließ!
OVG NRW: Die Gemeinden sind durch § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB dazu ermächtigt, die möglichen Standorte von Windenergieanlage restriktiv zu steuern
(ks): Im Flächennutzungsplan hat sie bei Tiefenthal einen - eher kleinen - Windpark ausgewiesen. Damit aber, so sagt das Verwaltungsgericht Neustadt, hat die VG ihre Pflicht zur Förderung regenerativer Energien erfüllt.
OVG NRW: Die Gemeinden haben bei dieser Ausweisung keine besondere Pflicht zur Förderung der Windenergie; sie sind auch nicht verpflichtet, einen wirtschaftlich optimalen Ertrag der Windenergienutzung sicherzustellen.
(ks): Andere Verwaltungen dürften da mehr Probleme haben.
Keine Gemeinde muß - entgegen anders lautender Meinung - Flächen für Windkraftnutzung in Flächennutzungsplänen darstellen und hat keine besondere Pflicht zur Förderung der Windenergie (siehe oben!).
Einschränkung der Privilegierung § 35 Abs. 1: Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegen stehen ...
"Eine Beeintrachtgung öffentlicher Belange liegt insbesondere vor, wenn das Vorhaben
1. den Darstellungen des
Flächennutzungsplans widerspricht
2. .... insbesondere des
Immissionsschutzrechts widerspricht
3. schädliche
Umwelteinwirkungen hervorrufen kann oder ihnen ausgesetzt wird
4.
unwirtschaftliche Aufwendungen für Straßen oder andere Verkehrseinrichtungen, für Anlagen der Versorgung oder Entsorgung, für die Sicherheit oder Gesundheit oder für sonstige Aufgaben erfordert,
5.
Belange des Naturschutzes und der Landschaftpflege, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert beeinträchtigt oder das Orts- und Landschaftsbild verunstaltet,
6.
Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur beeinträchtigt oder die Wasserwirtschaft gefährdet (siehe dazu z. B. Flurbereinigung oder ausgelaufenes Maschinenöl!)
Raumbedeutsame Vorhaben nach den Absätzen 1 und 2 dürfen den Zielen der Raumordnung nicht widersprechen; öffentliche Belange stehen raumbedeutsamen Vorhaben nach Absatz 1 nicht entgegen, soweit die Belange bei der Darstellung dieser Vorhaben als Ziele der Raumordnung in Plänen im Sinne des § 8 oder 9 des Raumordnungsgesetzes1 abgewogen worden sind. Öffentliche Belange stehen einem Vorhaben nach Absatz 1 Nr. 2 bis 6 in der Regel auch dann entgegen, soweit hierfür durch Darstellungen im Flächennutzungsplan oder als Ziele der Raumordnung eine Ausweisung an anderer Stelle erfolgt ist.

(ks): Windkraft ist dank der Zuschüsse beim Bau der Anlagen und des garantierten hohen Abnahmepreises für den erzeugten Strom ein lohnendes Geschäft. Deshalb suchen die Betreiber auch ständig geeignetes Gelände.Gemeinden, die kein wirksames Planungsinstrument haben, könnten da leicht ins Hintertreffen geraten. Und werden Windräder eventuell dort dulden müssen, wo sie nicht in die Landschaft passen.
Keine Gemeinde muß - entgegen anders lautender Meinung - Flächen für Windkraftnutzung in Flächennutzungsplänen darstellen und hat keine besondere Pflicht zur Förderung der Windenergie (siehe oben!).

Alphorn alternativ
Heimatschutz gegen Windkraftanlage
Einsprache gegen Neuenburger Projekt

(ap) Der Heimatschutz hat sich gegen den Bau des Windparks Crêt-Meuron (Kanton Neuenburg) ausgesprochen. Grundsätzlich werde die Förderung von erneuerbaren Energien unterstützt, dies dürfe aber nicht auf Kosten der Landschaft geschehen, teilte die Stiftung mit.
Der Anteil der Windenergie an der Gesamtenergieproduktion werde immer gering bleiben, schreibt der Heimatschutz. Der Wirkungsgrad der Generatoren liege in der Schweiz wesentlich unter demjenigen in Norddeutschland. Da die Anlagen an exponierten Orten placiert werden müssten, werde das Landschaftsbild zudem erheblich beeinträchtigt. Gemäss dem kantonal aufgelegten Nutzungsplan könnten auf dem Crêt-Meuron bis zu sieben 93 Meter hohe Windgeneratoren gebaut werden. Die riesigen Rotoren seien weithin sichtbar. Der Schweizerische Heimatschutz hat deshalb Einsprache erhoben und fordert die Einstellung des Projektes. Die Jurakreten seien natur- und kulturlandwirtschaftlich besonders wertvolle Gebiete und seien deshalb im Kanton Neuenburg vor Verbauungen geschützt worden.

Ergänzung zu ALTLASTEN - Franz Alt
Auch in RLP erfolgte der Ausstieg aus der Schilfenergie vor dem Atomausstieg. Denn in der Eifel steht ebenfalls das ungeerntete Schilf dumm rum, wie wir letztens nahe Bitburg gesehen haben. Uns fiel sofort der Schilfmärchenerzähler Franz Alt ein, der vor Jahren via TV schon zusammen mit Hermann Scheer Millionen von Arbeitsplätzen europaweit  u.a. durch Schilfanbau usw. prognostiziert hat. Inzwischen wurde das Schilf durch Raps ersetzt, wofür die Bundesregierung 2.5 Mill. Euro locker macht. Pardon, natürlich sind es 2.5 Milliarden Euro, die Bundesregierung gibt sich ja mit Kleinigkeiten nicht ab. G. A.

Verwaltungsgericht Neustadt, Pressemeldung vom 14.02.2002  14:05 Uhr
Flächennutzungsplan darf Sondergebiet für Windenergieanlagen vorsehen
Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt vom 14. November 2001 kann die Gemeinde im Flächennutzungsplan ein Sondergebiet für Windkraftanlagen ausweisen mit der Folge, dass diese im übrigen Gemeindegebiet unzulässig sind.
In dem vom Gericht entschiedenen Fall ging es um zwei Windenergieanlagen, welche die Klägerin auf dem Gebiet der Ortsgemeinde Wattenheim (Verbandsgemeinde Hettenleidelheim) errichten will. Im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde ist in der Gemarkung Tiefenthal ein ca. 10 ha großes Gebiet als Sondergebiet "Windener-gienutzung" vorgesehen. Hier hat die Klägerin bereits zwei Windenergieanlagen errichtet. Die Kreisverwaltung Bad Dürkheim lehnte die Bauvoranfrage der Klägerin für zwei weitere Windenergieanlagen in der Gemarkung Wattenheim ab.
Mit ihrer Klage auf Erteilung eines positiven Bauvorbescheides berief sich die Klägerin darauf, die Verbandsgemeinde habe kein schlüssiges Plankonzept für die Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen ausgearbeitet. Das Sondergebiet in Tiefenthal sei höchstens für zwei Anlagen geeignet und stelle keinen Windpark dar, von dem im Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan die Rede sei. Die Förderung regenerativer Energien werde nicht ausreichend berücksichtigt.
Das Verwaltungsgericht wies die Klage mit Urteil vom 14. November 2001 ab: Dem Bauvorhaben im Außenbereich stünden nach der einschlägigen Gesetzesvorschrift des § 35 Baugesetzbuch öffentliche Belange entgegen, weil der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Hettenleidelheim ein Sondergebiet für Windenergieanlagen an einer anderen Stelle des Gemeindegebietes, nämlich in der Gemarkung Tiefenthal, vorsehe. Der Flächennutzungsplan sei wirksam. Der Gesetzgeber habe den Gemeinden eine restriktive Steuerungsmöglichkeit in Bezug auf Windenergieanlagen eingeräumt. Die Windenergie genieße keinen Vorrang vor anderen schutzwürdigen Belangen, sie müsse nur an geeigneten Stellen eine Chance erhalten. Dafür genüge es, dass die Verbandsgemeinde lediglich eine Vorrangfläche für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan ausweise. Es sei nicht zu beanstanden, dass sie sich für ein Sondergebiet in der Ortsgemeinde Tiefenthal entschieden habe, obwohl auch in der Gemarkung Wattenheim eine geeignete Fläche vorhanden sei. Dort solle nach dem Willen der Verbandsgemeinde aber die Erholungs- und Fremdenverkehrsfunktion verstärkt entwickelt werden, was durch die Windenergienutzung beeinträchtigt sein könne; außerdem sollten ungewollte Einschränkungen in der örtlichen Entwicklung der Bebauung vermieden werden. Mit diesen Erwägungen hält sich die Verbandsgemeinde nach Auffassung des Gerichtes im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit.
Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragt werden.
VG Neustadt, Urteil vom 14. November 2001 - 4 K 656/01.NW (15.02.01)

Hansjürgen Doss unterstützt die Initiative von Stetten / Brunnhuber
Rheinhessen. Mit einer Änderung des Baugesetzbuchs will der CDU-Bundestagsabgeordnete Hansjürgen Doss den "Wildwuchs von Windkraftanlagen in landschaftlich reizvollen Gegenden, wie dem rheinhessischen Hügelland, eindämmen." Zusammen mit Fraktionskollegen hat Doss dazu eine parlamentarische Initiative gestartet, die die Änderung des Paragraphen 35 Abs. 3 Baugesetzbuch zum Ziel hat. Mit einer Ergänzung soll Städten und Gemeinden das Recht eingeräumt werden, das für die Erteilung der Baugenehmigung für eine neue Windkraftanlage erforderliche Einvernehmen zu verweigern. Doss: "Mit einem solchen Zusatz wird den Städten und Gemeinden nur die Planungshoheit zurückgegeben, die ihnen der Gesetzgeber ursprünglich zugedacht hatte." Doss betrachtet Windkraftanlagen als Gewerbebetriebe, für die die Notwendigkeit einer baurechtlichen Privilegierung aufgrund des nicht erbrachten Nachweises eines ökologischen Vorteils nicht gegeben sei. Doss: "Die Kommunen sollen selbst darüber entscheiden dürfen, ob in ihrer Gemarkung Windräder gebaut und das Landschaftsbild und damit touristiches Grundkapital beschädigt wird."(14.02.02)

Exzessive Propagandamaßnahmen wie der kürzlich vom BWE veröffentlichte Weltmeister-Jahres-Jubel ermöglichen der Branche aus der "intellektuellen Umweg-Rendite" - wie ein renommierter Klimaforscher die lohnende Volksverdummung kürzlich elegant umschrieb - möglichst lange erfolgreich Profit zu ziehen. ... Wie ausserordentlich unerwünscht Aufklärung auf diesem Gebiet ist, zeigt die Tatsache, dass ein einfacher Leserbrief, der die Dinge beim Namen nennt, den Hecht im Karpfenteich auf den Plan ruft.

A R T E N S C H U T Z:
ALTLASTEN - Franz Alt
Im Naturschutz sorgt die Ausbreitung von gebietsfremden Pflanzenarten (Neophyten) seit Jahren für Diskussionen. Auch Fernsehprediger Franz Alt hat die exotische Vielfalt mit einer neuen Spezies bereichert. Als Kollateralschaden seines Buches "Schilfgras statt Atom" steht dieses Gewächs nun überall in der Rheinebene und im Kanton Schaffhausen ungeerntet herum, kritisiert Helgo Bran, ehemaliger energiepolitischer Sprecher der Grünen im Landtag von Baden-Württemberg. Noch vor dem Atomausstieg erfolgte offensichtlich der Ausstieg aus der Schilfenergie. DIE FROHE BOTSCHAFT

Konjunktur für Käferzähler
Stündlich sterben drei Arten aus, mahnen Ökopessimisten. Für dieses Schreckensszenario gibt es keine gesicherte Grundlage - Von Michael Miersch
Trotzdem sind nicht alle Sorgen um die Artenvielfalt übertrieben. Denn die Vernichtung von Arten ist die einzige Form von Umweltzerstörung, die der Mensch nicht rückgängig machen kann. Verseuchte Flüsse können saniert, gerodete Wälder wieder angepflanzt werden. Ausgestorbene Pflanzen und Tieren aber lassen sich nicht zurückholen. "Egal, ob die Schreckenszahlen über verschwundene Arten stimmen oder nicht", sagt Reichholf, "es ist eine Kulturschande, dass wir im 21. Jahrhundert immer noch nicht wissen, welche Pflanzen und Tiere mit uns auf der Erde leben."

Franz noch Älter
HASEN WÜRDEN ÖKO KAUFEN
Unter dieser pfiffigen Überschrift berichtet Franz Alt in der Januarausgabe der Zeitschrift Natur & Kosmos über Versuche des Ludwig-Boltzmann-Instituts in Wien. Nagetiere hatten bei Wahlversuchen Öko-Lebensmittel bevorzugt. Den jungen Kollegen des von uns hoch geschätzten Magazin Novo (Ausgabe Januar/Februar 2002) fiel zu dieser Untersuchung ebenfalls eine pfiffige Überschrift ein: "Fäkalien-gedüngtes Biogemüse von Ratten bevorzugt." Ein wunderbares Beispiel für die Bandbreite bei der Interpretation von Studien. DIE FROHE BOTSCHAFT

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Wolfgang Clement,
obwohl Sie unser Schreiben in Sachen Windkraft nicht beantwortet haben, möchte ich Ihnen die Erkenntnis Ihres Koalitionspartners, der Grünen, hier speziell in
Wittmund in Niedersachsen, nicht vorenthalten:
10 Windmühlen sind gut, 25 Windmühlen sind böse. Da Sie Nordrhein-Westfalen derzeit mit Windmühlen durchgestalten, ist dieses Wissen von Bedeutung. Zur Erinnerung an unser Schreiben:
Jede Mühle ist eine zuviel.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Krämer, Bundesverband Landschaftsschutz (BLS), Schriftführer, 12. 2. 2002 (via Email
poststelle@stk.nrw.de)
PS: Der guten Ordnung halber sende ich die Anmerkung von Klaus Vorwerk zu meinem heutigen Schreiben an Sie. Klaus Vorwerk schrieb:



Schnee von gestern? - Der Hebel zum Atomausstieg
Moderne Gas- und-Dampfkraftwerke können wirtschaftlicher sein als Atommeiler, belegt ein neues Gutachten für die Hamburger Umweltbehörde (1999)
Hamburg (taz) - "Daran werden die Atomkraftbefürworter zu knabbern haben", prophezeit Hamburgs grüner Umweltsenator Alexander Porschke. Denn moderne Gas- und Dampfturbinenkraftwerke (GuD) können im Grundsatz Strom kostengünstiger produzieren als Atomkraftwerke. Das belegt ein Gutachten der Berliner Consultingfirma LBD und des Freiburger Öko-Instituts, das Porschke gestern in der Hansestadt vorstellte. - Und wie steht's mit Biblis?

MdB Ernst Ulrich von Weizsäcker (SPD) zur Energiewende:
Ohne Energieproduktivität sind die Erneuerbaren Energien keine ökologisch brauchbare Lösung. Um den heutigen deutschen Strombedarf mit Windkraft und den Spritbedarf mit Biodiesel zu decken, müsste man praktisch das ganze Land in eine Art Windpark- und Biodiesel-Plantage verwandeln, - ein ökologischer Albtraum. [...] Koalitionen alleine bringen noch keinen Sinneswandel zustande.

Regenerative Energieerzeugung - Folgerungen
Offensichtlich hat keiner der vier Pfade die reale Entwicklung auch nur annähernd richtig beschrieben. Das liegt sicher nicht allein daran, daß die für die vier Pfade unterstellten Randbedingungen zum Teil in den achtziger Jahren nicht mehr zutrafen.
Der Anstieg des Stromverbrauchs hat offensichtlich nicht die Einsparungen beim End- und Primärenergieverbrauch verhindert. Die oft ausgesprochene Gleichsetzung von Energiesparen und Stromsparen wurde nicht bestätigt. Es gibt genügend Beispiele für die Einsparung von Primärenergie bei Einsatz von elektrischer Energie für Produktionsprozesse. Die tatsächliche energiewirtschaftliche Entwicklung zeigt aber auch, daß trotz erheblicher Förderung schon in den achziger Jahren der Anteil der regenerativen Energien nicht so rasch gesteigert werden konnte, wie es die Enquete-Kommission erwartet hatte.
Der Vergleich der realen Entwicklung mit den Szenarien bestätigt aber auch, daß Szenarien keine Rezepte für Politik sein können, da die Energieversorgung so vielfältig mit allen Bereichen der Industriegesellschaft vernetzt ist, daß die Wechselwirkungen nicht vollständig erfaßt werden können. (12.02.02)

Welt am Sonntag, 10. Februar 2002:

Windkraft

Bruchlandung der deutschen Energiewirtschaft

Zu laut und zu unausgereift: Zehntausende neue Windräder sind geplant, doch 650 Bürgerinitiativen wehren sich Berlin freu/vo/win - Bundesumweltminister Jürgen Trittin ist hochzufrieden.
Der Ausbau der Energie-Erzeugung durch Windkraft boomt. Mittlerweile drehen sich in der Bundesrepublik 11.500 Windräder, die 3,3 Prozent des deutschen Strombedarfs decken. Und es sollen noch mehr werden. Die Bundesregierung will bis zum Jahr 2025 den Windkraftanteil am Stromverbrauch auf mindestens 25 Prozent steigern.
Experten halten diesen Plan jedoch für pure Traumtänzerei. "In Sachen Windkraft kann sich Deutschland", rechnet Greenpeace-Aktivist Sven Teske vor, "höchstens noch vier bis fünf Jahre steigern." Mehr als 6,6 Prozent Windkraftanteil an der bundesweiten Stromerzeugung sind nach Teskes Worten "einfach nicht drin". Es fehle für die entsprechende Zahl an Rotoren schlichtweg der Platz.
Sogar um diese 6,6 Prozent erreichen zu können, wird Minister Trittin noch gegen viele Windmühlenflügel ankämpfen müssen. Schon jetzt fehlen geeignete Plätze für die Windräder. Immer mehr Anwohner von Windparks beklagen die unerträglichen Bedingungen, unter denen sie leben müssen. Zudem kritisieren Wirtschaftsexperten die hohen Subventionen für die Windenergie.
Um eine Windkraftanlage wirtschaftlich zu nutzen, muss die jahresdurchschnittliche Windgeschwindigkeit am Ort wenigstens 5,5 Meter pro Sekunde betragen. Doch werden nur auf vier Prozent der Fläche Deutschlands solche Windgeschwindigkeiten gemessen. Hauptsächlich an der Küste und im Hochgebirge. "Da die Gebiete in Schleswig-Holstein und im nördlichen Niedersachsen schon dicht belegt sind", erklärt Meteorologe Wolfgang Rieke vom Deutschen Wetterdienst Hamburg, "gibt es bundesweit kaum noch neue geeignete Stellplätze für Windräder." Rieke, der Gutachten für die Platzierung von Windrädern erstellt, fand heraus, dass die Betreiber
"deshalb zunehmend auf das Binnenland und den süddeutschen Raum ausweichen, also auf windärmere Gebiete". Und dagegen wehren sich mittlerweile auch Politiker. Der CDU-Abgeordnete Wolfgang von Stetten verfasste in der vergangenen Woche einen Gesetzentwurf zur "Eindämmung der Flut von Windkraftanlagen". Hauptkritikpunkt: Die Verschandelung "landschaftlich reizvoller", aber windarmer Gegenden durch bis zu 30 Kilometer weit sichtbare Windanlagen. Unterstützt wird er dabei von mittlerweile insgesamt 650 Bürgerinitiativen, in denen Bürger ihrem Zorn auf die Riesenräder Luft machen.
So wie Udo und Gerda Ackermann aus Oberbrombach. Sie leben seit 1996 mit einer Windkraftanlage, die nur 340 Meter von ihrem Haus entfernt steht: "Wir leiden", versichern die Ackermanns, "unter den Geräuschen, die das Windrad macht." Ein unregelmäßiges Klopfen sei das, "als wenn jemand mit einem Brett auf ein Kissen schlägt". Dazu hören beide einen sirenenartigen Ton, "der alles durchdringt und auch Radio und Fernseher übertönt". Diese ständige Lärmbelästigung lässt das Ehepaar "auf dem Zahnfleisch gehen". Dazu kommen noch "gigantische flackernde Schatten", die die Rotorblätter bei Sonne auf die Landschaft werfen.
Für Vögel bedeuten die Windräder sogar Lebensgefahr. "Vogelhäcksler" werden sie von Naturschützern genannt: "Viele Zugvögel werden von den Windrädern zerfetzt", beklagt Ingo Ludwichowski, Geschäftsführer des NABU Schleswig-Holstein. Erst letzte Woche wurde ein Seeadler bei Usedom von Rotorblättern erschlagen. Jährlich trifft es in Deutschland eine halbe
Million Vögel. Minister Trittin regte deshalb an, Windkraftwerke künftig weit draußen in der Nordsee zu errichten. Große "Offshore-Anlagen" mit bis zu fünf Megawatt (MW) Gesamtleistung sollen dort aus den Fluten ragen. Doch dieser Plan steht offenbar auf tönernen Füßen. Denn für die dafür erforderlichen Riesen-Anlagen mit 150 Meter Höhe gibt es noch keine Prototypen. Der WWF kritisiert Trittins Pläne als "Schnellschuss", da auch Auswirkungen wie Rotorengeräusche und elektromagnetische Strahlungen auf Meeressäugetiere bislang nicht erforscht sind. Trotzdem wurde der erste Off-shore-Windpark mit zwölf Turbinen bereits im vergangenen November genehmigt, 45 Kilometer vor der Nordseeinsel Borkum. 2003 soll er in Betrieb gehen. Investoren stecken bereits ihre Claims ab - mehr als 60 Anträge für Anlagen in Nord- und Ostsee liegen vor.
Kein Wunder. Das Geschäft mit der Windkraft ist äußerst lukrativ. "Windkraftanlagen sind für Betreiber inzwischen zu einer Lizenz zum Gelddrucken geworden", empört sich Manfred Knake vom Watt-Rat Ostfriesland. Knake: "Da wird über den gesetzlich festgelegten Einspeispreis künstlich eine Nachfrage geschaffen." So liegt der Preis für Windkraft bei bis zu rund neun Cent pro Kilowattstunde. Atomstrom dagegen kostet beispielsweise nur rund 5,5 Cent pro Kilowattstunde.
Tatsächlich sind Deutschlands Stromunternehmen seit April 2000 gesetzlich dazu verpflichtet, "Wind-Strom" zu dem festgesetzten Preis zu kaufen. Umgekehrt werden die Windkraft-Betreiber durch Steuervergünstigungen und Zinsverbilligung staatlich begünstigt. Bis zum Jahr 2010 wird das mehr als 51 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt kosten.

Siehe auch: UNION will Ausbau der Windkraft BEGRENZEN

VORSICHT SCHNEEGLÖCKCHEN
Apropos Pelz: Wer einen hatte war an Weihnachten froh, besonders im Berchtesgadener Land. Dort wurde mit minus 45,9 Grad die kälteste Nacht in Deutschland seit Beginn der Wetteraufzeichnungen gemessen. Dies führte in der Tagespresse zu ein paar launigen Kurzmeldungen unter "Vermischtes". Wie wäre es wohl gewesen, wenn man die wärmste Temperatur seit Menschengedenken verzeichnet hätte? Etwa so: "Schneeglöckchen als Unglücksboten". So überschrieb die Süddeutsche Zeitung am 10. Januar einen Artikel über die politisch unkorrekte Winterkälte. Darin wird fintenreich erklärt, warum man das kalte Januarwetter nicht auf die leichte Schulter nehmen sollte, denn Wissenschaftler der TU München hätten herausgefunden, dass Schneeglöckchen heute bereits durchschnittlich sechs Tage früher als in den siebziger Jahren die Menschheit bedrohen. Kurz darauf wurde es im Treibhaus Erde noch kälter. Aus Moskau wurden über 300 Todesfälle durch Erfrieren berichtet (FAZ, 12.1.2002). Am 15.1. meldeten die Presseagenturen, dass sich die Antarktis seit 1986 weiter abgekühlt hat und die Eismasse zunimmt. Pinguineltern mußten 2001 besonders weit watscheln, um Fisch für ihre Jungen zu besorgen. Alarmglöckchen am Südpol?
DIE FROHE BOTSCHAFT

Wer schützt uns eigentlich vor den Klimaschützern?
Man sollte sich wirklich einmal fragen, ob "Klimaschutz"-Kosten von 500 Mrd DM in Deutschland (lt. Energiebericht von Wirtschaftsminister Müller) für einen Temperatureffekt von ein paar Tausendstel °C (!) sinnvoll sind - oder ob wir nicht dieses Geld (so wir es überhaupt übrig haben) für Sinnvolleres ausgeben sollten. Frage: Wer schützt uns eigentlich vor den Klimaschützern? Ich weise hierzu auch auf den 5-seitigen Spiegel-Artikel über Bjørn Lomborg "The Skeptical Environmentalist" (mit Interview) vom 4.2.2002. (P. D.)
An Frau Frau Homburger (FDP): "M.E. hat die damalige Umweltministerin Angela Merkel im Einvernehmen mit Helmut Kohl sowie mit tatkräftiger Unterstützung des damaligen Parlamentarischen Staatssekretärs Walter Hirche im BMU (der sich m.W. intensiv für die Windenergie und ihre gesetzliche Subventionierung einsetzte) die Grünen so salonfähig gemacht, daß wir nun nachhaltig unter einer rot-grünen Regierung zu leiden haben. Diese wird offenbar in ihrem Bestreben, 2002 (für den Nachhaltigkeitszirkus Rio+10) möglichst schnell Kyoto zu ratifizieren und bald den Zertifikathandel zu installieren, massiv von der FDP unterstützt - ungeachtet der Proteste des BDI und der chemischen Industrie. Sie und Herr Hirche sind ja auch in der Enquêtekommission 'Nachhaltige Energieversorgung'." (10.02.02)


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